Der Einsatz anonymer Bewerbungen (Bewerbungen, bei denen sich keine Hinweise auf Name, Alter, Geschlecht, Behinderungen oder Nationalität ergeben) soll neben der Chancengleichheit auch den Datenschutz im Bewerbungsverfahren fördern.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar führt dazu aus, anonyme Unterlagen
„(…) enthalten alle Angaben, die der Arbeitgeber in einem ersten Auswahlverfahren benötigt. Zudem entsprechen sie dem zentralen Grundsatz des Datenschutzes: Datensparsamkeit. Hiernach sollen so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.“
Darüber hinaus sei die anonyme Bewerbung ein geeignetes Instrument,
„um die zum Teil weitreichenden Recherchen von Arbeitgebern im Internet und in sozialen Netzwerken einzuschränken“, so Schaar weiter.
Das Bundesfamilienministerium hat bereits angekündigt in einem Pilotprojekt ab dem 14. August anonyme Bewerbungen einzuführen. Ob sich diese Bewerbungsart in Zukunft durchsetzen und tatsächlich zu weniger Diskriminierung führen wird, bleibt abzuwarten. Den Datenschutz würde es jedenfalls fördern.