Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Mehr Datenschutz durch anonyme Bewerbungen

Mehr Datenschutz durch anonyme Bewerbungen

Der Einsatz anonymer Bewerbungen (Bewerbungen, bei denen sich keine Hinweise auf Name, Alter, Geschlecht, Behinderungen oder Nationalität ergeben) soll neben der Chancengleichheit auch den Datenschutz im Bewerbungsverfahren fördern.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar führt dazu aus, anonyme Unterlagen

„(…) enthalten alle Angaben, die der Arbeitgeber in einem ersten Auswahlverfahren benötigt. Zudem entsprechen sie dem zentralen Grundsatz des Datenschutzes: Datensparsamkeit. Hiernach sollen so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.“

Darüber hinaus sei die anonyme Bewerbung ein geeignetes Instrument,

„um die zum Teil weitreichenden Recherchen von Arbeitgebern im Internet und in sozialen Netzwerken einzuschränken“, so Schaar weiter.

Das Bundesfamilienministerium hat bereits angekündigt in einem Pilotprojekt ab dem 14. August anonyme Bewerbungen einzuführen. Ob sich diese Bewerbungsart in Zukunft durchsetzen und tatsächlich zu weniger Diskriminierung führen wird, bleibt abzuwarten.  Den Datenschutz würde es jedenfalls fördern.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 31.12.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.