Wer kennt es nicht, die Langeweile. Das Surfen im Internet bietet sich da doch geradezu an, um kurzweilig Wartezeiten überbrücken zu können.
Surft man jedoch an einem Notebook und ist dieses auch noch an einen Beamer angeschlossen und der Bildschirminhalt wird zudem live ins Internet gestreamt, darf man wirklich nix zu verbergen haben und sollte nicht unbedingt auf Pornoseiten surfen.
Der Inhalt im Überblick
Pornos gucken an der Uni
So geschehen im Falle des ertappten Professors an der Universität Wageningen in den Niederlanden. Dieser hatte nach Beendigung der Vorlesung schlicht vergessen, sowohl den Beamer als auch das Streaming zu beenden. Dabei surfte er auf eine Webseite, die zweifelsfrei pornografisches Material enthält und zeigte so diese Filme live in den Hörsaal und streamte zugleich seine „erweiterte Vorlesung“ ins Internet. Nun wird der Professor nicht mehr dort lehren dürfen.
Rechtlich betrachtet verbieten Universitäten in der Regel das Aufrufen von derartigen Inhalten und schieben diesem einen technischen Riegel vor. Die vom Professor aufgerufene Seite verhält sich wie das unverfängliche Pendant, Youtube. Nur die Inhalte sind anders.
Pornos gucken am Arbeitsplatz
Auch am Arbeitsplatz sollte man derartige Webseiten besser nicht aufrufen. Ist arbeitsvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz geregelt, ist der Aufruf derartiger Webseiten idR ebenfalls untersagt und ein Verstoß kann mit einer Abmahnung oder Kündigung geahndet werden.
Insbesondere bei Erotikangeboten verletze der Beschäftigte seine arbeitsvertraglichen Pflichten (Bundesarbeitsgericht 2 AZR 581/04).
Diese Pflichtverletzung könne ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung sein. Ist keine Regelung vorhanden und das finden wir in der täglichen Beratung häufig vor, könnte der betroffene Mitarbeiter glimpflich davonkommen, etwa wenn er sich in der Dauer etwas beschränkt. Einige Landesarbeitsgerichte haben nämlich in ähnlichen Fällen geurteilt, dass die private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Porno-Seiten inklusive – „sozial adäquat“ sein könne. Das Landesarbeitsgericht in Köln findet, dass 100 Stunden pro Jahr akzeptabel seien (LAG Köln, 4 Sa 1018/04). Es müssen ja nicht gleich unbedingt 100 Stunden Pornos sein.
In jedem Fall ist Vorsicht geboten, denn dem Arbeitgeber kann ein Schaden entstehen. Viele der XXX-Websites verbreiten Schadcode und können das interne IT-System des Arbeitgebers kompromittieren.
Pornos gucken zu Hause
Daher gilt die Vorsicht auch beim privaten Porno schauen. Das heimische IT-Netz ist idR viel einfacher und schneller mit einem Schadcode infiziert. Der private und entsprechend verseuchte PC wird dann vielleicht von mehreren Familienmitgliedern auch zum Online-Banking und zum Austausch von privaten Informationen genutzt. Teilweise sind die Schadprogramme technisch so komplex, dass letztlich nur eine Neuinstallation des Betriebssystems hilft, um diesen loszuwerden. Hand aufs Herz, wann haben sie das letzte Mal eine Datensicherung durchgeführt?
Wenn der Leser gerade diesen Artikel vom Arbeitsplatz aufruft, blockt seine IT anscheinend nicht „porn“.
Wenn der Leser nun die Website des Professors aufrufen will…
VORSICHT!