Dr. Thilo Weichert ist sicherlich einer der engagiertesten Datenschützer in Deutschland, jemand der das Thema Datenschutz sicherlich mit Inbrunst verkörpert und dessen öffentliche Auftritte und Vorträge immer eine Reise wert sind, auch wenn man manchmal nicht jede seiner Auffassung im Detail teilen mag.
Alles in allem ist Herr Weichert also ein Landesdatenschutzbeauftragter dessen Engagement auch bei bestimmten Themen regelmäßig zum Ausdruck kommt, während man von anderen Landesdatenschutzbeauftragten hierzu häufig erstmal nichts hört.
So zuletzt geschehen zum Thema Facebook. Herr Weichert, Landesdatenschutzbeauftragter Schleswig-Holsteins, erklärte Datenübermittlung infolge der Nutzung von Facebook-Like-Buttons sowie Fanpages für datenschutzrechtlich unzulässig und den jeweiligen Website- oder Fanpagebetreiber für rechtlich verantwortlich.
Der Inhalt im Überblick
Gleichgültigkeit der Landesregierung Schleswig-Holstein
Während die rechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers bei den „Like-Buttons“ relativ eindeutig bejaht werden kann, kann man bei der rechtlichen Verantwortlichkeit bei Fanpages durchaus geteilter Meinung sein.
Denn die rechtliche Verantwortlichkeit setzt eine Eigenschaft als Diensteanbieter voraus, welche nach der Rechtsprechung nur dann gegeben ist, wenn überhaupt Einflussnahmemöglichkeiten bestehen (was im Hinblick auf eigenmächtige Datensammlungen seitens des Portalbetreibers nicht der Fall ist).
Pikant:
Dies scheint auch die Landesregierung Schleswig-Holstein dazu bewogen zu haben, ihre Fanpage auf Facebook nicht abzuschalten.
Getreu dem Motto:
„Wir sind ja nicht rechtlich verantwortlich für das was Facebook da mit den Daten macht, aber wir helfen Facebook gerne sich rechtswidrig zu verhalten.“
Auf der eigenen Website weist die Landesregierung darauf hin:
Welche Daten Facebook im Detail speichert und wie das Unternehmen diese Daten nutzt, ist nicht genau bekannt. Sicher ist, dass Facebook nicht nur Daten speichert, die direkt von Nutzern eingegebenen werden, sondern auch Aktionen der Facebook-Nutzer – vermutlich lückenlos – aufzeichnet (…).
Viel deutlicher kann man seine Gleichgültigkeit dann wohl auch nicht zum Ausdruck bringen.
Politik, Moral und Ethik
Als denkender Bürger kann man sich eigentlich kaum vorstellen, dass Politiker tatsächlich so intellektuell auf Tiefflug programmiert sein können, dass sie nicht in der Lage sind, Widersprüche zwischen rechtlicher und moralischer Verpflichtung zu erkennen.
Wie scheinheilig kann Politik denn sein, zu Recht parteiübergreifend Diskussionen über die Rolle sozialer Netzwerke und deren datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit zu führen und auf der anderen Seite Datenschutzverletzungen nur deshalb Vorschub zu leisten, weil man selbst nicht rechtlich verantwortlich ist und zugleich Marketing zu eigenen Gunsten betreiben kann.
Die Wahrnehmung politischer Verantwortung stellt man sich da irgendwie anders vor. Ethisches Verhalten kann man halt nur bedingt anerziehen. In der Politik scheint dieses jedenfalls häufig zu fehlen. Man könnte auch von fehlendem Fingerspitzengefühl reden, hätte man sich nicht dabei mit dem Hammer auf den eigenen Daumen gehauen.
Verwaltungen schalten ab
Wie WELT-ONLINE berichtete, schalten jedenfalls diverse Behörden mittlerweile ihre Facebook-Seiten ab. Die Exekutive scheint den Sinn von Verantwortung also verstanden zu haben.