Videoüberwachung gehört mittlerweile zum Alltag. Ob beim Einkaufsbummel oder im Café – der allgemeine Trend zum Datensammeln verfolgt uns überall. Selbst der Gang in die Kneipe kann mittlerweile zu einer „unfreiwilligen Rolle“ in einem „Video“ führen.
Der Inhalt im Überblick
Videoüberwachung in Lokalen
Auch in Gaststätten wird immer häufiger zum Instrument der Videoüberwachung gegriffen. Die SÜDWEST PRESSE berichtet in diesem Zusammenhang über Beschwerden zur Videoüberwachung beim Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg.
Der Betreiber eines Lokals, erklärte in Rahmen des Artikels, er habe selber zwei Videokameras installiert. Diese dienen hauptsächlich dazu, der Gefahr nächtlicher Einbrüche zu begegnen. Sie hätten aber auch schon dazu beigetragen einen Diebstahl aufzuklären.
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Videoüberwachung
Sabine Stollhof, Juristin beim Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg, weist darauf hin, dass Videoüberwachung von Gaststätten während der Öffnungszeiten einen besonders schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstelle.
„Weil ich mich als Gast dort länger aufhalte und meine Ruhe haben will“
begründet sie ihre Auffassung. Die ständige Überwachung in Gasträumen verletze sowohl das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter als auch der Gäste in besonders hohem Maße.
Datenschutzrechtlich ist die Rechtfertigung einer solchen Überwachung, selbst wenn sie gar nicht den Zweck hat, Mitarbeiter oder Gäste zu überwachen, in der Regel schwierig. Denn die Überwachung ist nun einmal ein mehr oder weniger gewolltes Nebenprodukt solcher Maßnahmen.
Videoüberwachung bedarf der Abwägung
Letztendlich bedarf der Einsatz von Videokameras einer Abwägung, die sich an dem konkreten Einzelfall orientiert und die Sicherheitsinteressen von Überwachenden und Überwachten ins Verhältnis zueinander setzt. Die Videoüberwachung als Mittel zum Schutz vor nächtlichen Einbrüchen mag ja durchaus legitim sein. Dies rechtfertigt aber nicht eine Videoüberwachung des Lokals während der Öffnungszeiten. Gerade in Cafés oder Gasstätten möchte man als Gast möglichst ungestört sein. Permanentes Filmen passt so gar nicht zu diesem Bedürfnis. Ganz abgesehen von der Frage, was mit den Daten eigentlich im Anschluss daran passiert.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zu dem Thema Videoüberwachung und Datenschutz.
Bei uns in Gaststätte wird auch gefilmt. Generell hab ich kein Problem damit. Was ich nur total daneben findeist, dass Chefin nix besseres zu tun hat und sich live-Übertragung von Zuhause anguckt und dann das Telefon klingelt weil ihr dies oder das nicht passt.
In unserer Kneipe wird der Gastraum und die Terrasse videoüberwacht. Dies hat den Zweck, dass der Mitarbeiter mitbekommt wenn ein Gast das Lokal betritt und er sich gerade in der Küche befindet wo auch der Monitor steht. Es handelt sich um Live Bilder, also als eine Art Zutrittkontrolle. Aufgezeichnet werden die Bilder nur außerhalb der Öffnungszeiten zur Überwachung der Spielautomaten etc. . Hinweisschilder sind vorhanden. Ist das so erlaubt?
siehe Videoüberwachung und Datenschutz
Hallo, unsere Chefs eröffnen eine Cocktailbar und möchten die Bar, Hinterzimmer (um Abrechnungen zu machen), Gästebereiche und die Terrasse videoüberwachen. Gründe sind: Diebstahl und Schaden Sicherung sowie Kontrolle darüber, ob Kunden in unsehbaren Bereichen sitzen, um einen Überblick zu haben für die Bedienung. Ebenso soll eine ausdrückliche Meldung vor dem Eingang angebracht werden (Dieses Objekt wird Videoüberwacht). Dürfen die das?
Ich möchte mich im voraus bedanken für Ihre Antwort! :-)
siehe Videoüberwachung und Datenschutz