Trotz oder gerade wegen des Urteils des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung wird im Bundestag weiter über dieses Thema diskutiert.
Aufgrund eines Antrages der Grünen ist die Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung erneut entfacht worden. Sie fordern die Bundesregierung auf, der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entgegen zu treten. Laut Grünen sei
„die Aufhebung der Richtlinie die bürgerliche Konsequenz aus dem Urteil des BVerfG.“
Auf der anderen Seite wächst durch das Urteil die Angst vor entstehenden Sicherheitslücken im Internet. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) befürchtet sogar, dass sich die Internetkriminalität dadurch nach Deutschland verlagern könnte. Jedenfalls seien aber durch das BVerfG konkrete Vorgaben gemacht worden, die deutlich machen, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht per se ungeeignet sei, um der Strafverfolgung Vorschub zu leisten.
Laut eines Gutachtens des Max-Planck-Instituts für Strafrecht hat die Pflicht zur sechsmonatigen Speicherung von Verbindungsdaten jedoch lediglich in 5 % der überprüften Fälle zu einer Steigerung der Aufklärungsquote beigetragen. Außerdem wurde davor gewarnt, dass durch die so geschaffenen zusätzlichen Datenbestände neue Missbrauchsgefahren entstehen würden.