Die Vollidioten, die willkürlich Autos in Berlin und Hamburg anzünden, haben eigentlich keinen Schutz verdient. Wie bescheuert muss man sein, wie viel überflüssige Zeit muss man haben, damit man seine pseudopolitischen Überzeugungen an völlig unbeteiligten Bürgern auslässt. Und darin sind sich deshalb auch alle einig, die weiter denken können als bis zum nächsten schwarzen Block: Autos anzünden ist einfach unfassbar beknackt. Aber eine Blankorechtfertigung für jede Form der Datenbeschaffung zur Verfolgung der Täter gibt es trotzdem nicht. Dies scheinen Strafverfolgungsbehörden leider teilweise anders zu sehen, wie eine neues Beispiel aus Berlin zum Thema Funkzellenauswertung zeigt.
Der Inhalt im Überblick
Herausgabe sämtlicher Verkehrs- und Verbindungsdaten
Berichten zur Folge haben Polizei und Staatsanwalt 2009 in Berlin die Herausgabe sämtlicher Verkehrs- und Verbindungsdaten eines ziemlich großen räumlichen Bereichs beantragt und per richterlichem Beschluss ihr Ziel auch erreicht. Entscheidend ist dabei, dass die Anfrage nicht aufgrund der Straftatbeteiligung eines bestimmten Nutzers erfolgte, der eine konkrete Mobilfunknummer nutzte, sondern einfach eine pauschale Abfrage aller Funknetzteilnehmer vorgenommen wurde – auf Vorrat eben.
Zur richtigen Zeit am richtigen Ort und trotzdem erfasst
Wer also zum fraglichen Zeitpunkt am fraglichen Ort war (immerhin fast ein ganzer Stadtteil), dessen Daten lagen der Polizei vor. Dabei wird es sich wohl um tausende von SMS und Anrufen handeln. Ein schönes Gefühl für alle Betroffenen. Und irgendwie seltsam, dass diese Daten eigentlich doch gar nicht gespeichert werden, solange kein konkreter Verdacht besteht, oder? Die Schlagworte sind wieder die gleichen… Vorratsdatenspeicherung, Unzulässigkeit, Bundesverfassungsgerichtsurteil, Telekommunikationsgeheimnis. Die Berliner Richter hatten damit jedenfalls damals noch kein Problem und ließen die Übermittlung an die Staatsanwaltschaft zu.
Hamburger Gerichte lehnen Funkzellenabfragen ab
Zur Beruhigung aller aufgebrachten Leser ist hinzuzufügen, dass einige Hamburger Gerichte eine andere Meinung zu diesen pauschalen Abfragen vertraten. Diesen ging der verdachtslose Eingriff in das Fernmeldegeheimnis tausender Unbeteiligter dann doch zu weit. Entsprechende Anfragen der Staatsanwaltschaft wurden zum Ärger des Bundes Deutscher Kriminalbeamter abgelehnt. Dabei brennen auch in Hamburg nachts die Autos und die Ermittlungen gehen nur sehr zäh voran.
Die Meinungen dazu sind also vielfältig und nicht jedes Gericht stellt der Polizei einen Persilschein zur Überwachung aus.
Fazit
Es zeigt sich einmal mehr, dass die Diskussionen um Vorratsdatenspeicherung und Strafverfolgung keine Papiertiger realitätsfremder Wissenschaftler sind, sondern eine Diskussion, die jeden von uns betrifft, der ein Mobilfunktelefon benutzt – jederzeit und überall.