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Weitere Kritik am Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz

Weitere Kritik am Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz

Nachdem der BfDI Herr Schaar eine nahezu vernichtende Kritik am neuen Entwurf zum Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes geäußert hatte, folgen weitere gleich lautende Stimmen.

Verbände hatten bis zum 18.06. die Möglichkeit erhalten, zum neuen Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Und dies haben sie nun auch getan. Trotz wenig zur Verfügung gestellter Zeit scheinen die führenden Gewerkschaften in Deutschland die wenige genutzt zu haben, um sich ein eigenes Bild zum Thema „Arbeitnehmerdatenschutz“ zu machen. Und im Großen und Ganzen fällt dieses Bild nicht allzu gut aus. Der DGB-Vorsitzende fordert eine

„deutliche Korrektur des Entwurfs. Anstatt ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vorzulegen, das den Namen verdient, hat der Bundesinnenminister ein Gesetz vorgelegt, das die Arbeitgeber klar bevorteilt und dem Missbrauch von Beschäftigtendaten Tür und Tor öffnet.“

Und auch der dbb zeigt sich wenig begeistert von dem bisher Vorgelegten. Man bräuchte ein eigenes Gesetz und nicht nur einen Unterabschnitt im BDSG. Außerdem

„sind im Gesetzentwurf wichtige Punkte ungenau und mit unbestimmten Rechtsbegriffen versehen. Für den Arbeitgeber bleibt ein weiter Spielraum, für die betroffenen Beschäftigten bleibt eine hohe Unsicherheit.“

Auch die Meinung des Bundesvorstandsmitgliedes Herzberg von ver.di könnte besser sein. Er macht deutlich:

„Ein Gesetz, das nicht mehr Schutz für die Beschäftigten bietet und sogar noch hinter die geltende Rechtsprechung zurückfällt, wird von den Gewerkschaften abgelehnt.“

Damit ist wohl klar, dass das letzte Wort in Sachen „Beschäftigtendatenschutzgesetz“ noch nicht gesprochen ist. Die anfängliche Euphorie darüber, dass es nun endlich einen Entwurf gibt, scheint zu schwinden. Dennoch ist es als positiv zu bewerten, dass es überhaupt einmal etwas gibt, worüber man diskutieren kann. Nur sollten sich auch alle Beteiligten daran erinnern, worum es letztlich bei der Diskussion geht: Um die Rechte der Beschäftigten und den Schutz ihrer persönlichen Daten, aber wohl auch um Befugnisse der Arbeitgeber im Umgang mit diesen. Dabei sollte allein der Inhalt gesetzlicher Regelungen entscheidend sein und nicht, wo sich diese Regelungen finden lassen…

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  • Ich bin gespannt wie die Entwicklung hier noch weiter hinführt. Es ist wohl jedem klar, dass beim Dateunschut noch etwas passieren wird aber hoffentlich werden weise Enscheidungen/ Gesetze getroffen.

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