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Wenn’s um Werbung geht, Sparkasse: Lehrstück für illegale Einwilligungen

Wenn’s um Werbung geht, Sparkasse: Lehrstück für illegale Einwilligungen

Die öffentlich-rechtlich organisierten Sparkassen gelten oft immer noch als seriöse und kundenfreundliche Alternative zu privaten Bankinstituten. Leider, zumindest was den Datenschutz angeht, zu Unrecht. Dies haben eine Reihe von Fällen gezeigt. Nun wurde Kunden die Einwilligung in massive Überwachung ihrer Finanzen zwecks personalisierter Werbung buchstäblich aufgeschwatzt. Der Artikel erklärt den datenschutzrechtlichen Hintergrund und wie man sich wehren kann.

Druck und Täuschung durch die Sparkasse

Recherchen von netzpolitik.org haben ergeben, dass eine ganze Reihe von Sparkassen mindestens teilweise systematisch ihre Kunden unter Druck gesetzt und getäuscht haben sollen. Ziel: Eine Einwilligung, um umfassend personenbezogene Daten verarbeiten und mit den gewonnenen Profilen, die Kunden zu Werbezwecken kontaktieren zu können. Sie sollen dabei in ganz Deutschland – von kleineren Kreissparkassen Schwedt, Tuttlingen und Saalfeld-Rudolstadt bis zu den Kreissparkassen Leipzig und Köln – sehr ähnlich vorgegangen sein:

Bei einem Termin in der Bank behaupteten deren Mitarbeiter im Gespräch, nach der neuen DSGVO bräuchten sie eine Einwilligung, damit die Sicherheit im Zahlungsverkehr gewährleistet oder gar damit der Kunde im Notfall kontaktiert werden könne. Mitunter sollen Mitarbeiter sogar gedroht haben, dass sie ansonsten keine Auskunft mehr geben könnten. Kunden, die diese Fälle an netzpolitik.org meldeten, berichteten allerdings, dass in dem Formular davon keine Rede war. Vielmehr wurde darin der Bank das Recht eingeräumt, alle ihr bekannten Informationen über den Kunden einschließlich „Daten von Verbundpartnern“ und seines Zahlungsverkehrs umfassend auszuwerten. Ferner wurde der Bank das Recht eingeräumt, personalisierte Werbung zu übermitteln und den Kunden zu Werbezwecken sowohl elektronisch als auch telefonisch zu kontaktieren. Die entsprechenden Kästchen mit der Zustimmung waren bereits angekreuzt, der Kunde sollte nur noch unterschreiben.

Systematisches Vorgehen?

Dass die Sparkassen die Einführung der DSGVO dreister weise gerade nutzen wollen, um „anhand Ihrer Daten die Werbung genauer für Sie auswählen“ zeigt auch ausgerechnet der Eintrag auf deren Website zur DSGVO. Immerhin werden dort allerdings keine falschen Angaben zum Zweck der Einwilligung gemacht. Ein Interview mit dem Projektverantwortlichen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) zur DSGVO macht ebenfalls ganz unverblümt deutlich, dass die Banken die zur Verbesserung des Datenschutzes gedachte Einführung der Verordnung entgegen deren Sinn nutzen wollen, um ihre Kunden zu Werbezwecken besser zu durchleuchten. Frank Trojahn erklärt gegenüber der DSGV-Website auf Befragen:

„Es ergeben sich jetzt auch Chancen, wenn es um passgenauere Beratung geht: Kunden können der Verarbeitung ihrer Daten zu bestimmten Verarbeitungszwecken zustimmen – zum Beispiel zur Betrachtung ihrer Zahlungsdaten für eine passgenauere Beratung.“

Dass Kunden eine derartige Einwilligung nicht abgeben wollen, scheint aber nicht ins Geschäftsmodell zu passen und ist entsprechend nicht vorgesehen. Da muss dann offenbar mit falschen Angaben nachgeholfen werden. In mindestens einem Fall, den der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, liegen netzpolitik.org interne Schulungsunterlagen der Bank vor, in denen Mitarbeitern die Formulierungen für die oben beschriebenen Gespräche vorgegeben wurden. Hinter den falschen Angaben und dem Druck auf die Kunden, scheint also zumindest teilweise System zu stecken. Der DSGV hat für seinen Teil bestritten, die Schulungsunterlagen mit den entsprechenden Formulierungen erstellt zu haben.

Datenschutzkonforme Einwilligung

Datenschutzrechtlich sind „Einwilligungen“, wie sie gegenüber netzpolitik.org geschildert wurden, natürlich in mehrfacher Hinsicht unwirksam. Eine Einwilligung ist nach der Legaldefinition in Art. 4 Ziff. 11 DSGVO eine

„freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist“.

Werden mündlich – wie offenbar hier – falsche Angaben dazu gemacht, wofür die Einwilligung verwendet wird, kann schon von einer Informiertheit keine Rede sein. Denn die Einwilligung wurde ja gerade nicht dafür verwandt, die Sicherheit des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten oder den Kunden im Notfall anrufen zu können. Beides sind ohnehin ureigene Aufgaben der Banken. Sie brauchen daher keine Einwilligung dafür, denn die dafür notwendige Verarbeitung personenbezogener Daten ist zur Erfüllung eines Vertrages der Bank gemäß Art. 6 Abs. (1) b) DSGVO rechtmäßig.

Darüber hinaus wurde mit der Drohung, die Bank werde ohne die Erteilung der Einwilligung (für Werbezwecke) die Zahlungssicherheit nicht mehr gewährleisten, in Notfällen den Kunden nicht mehr kontaktieren etc., möglicherweise auch gegen das sogenannte Koppelungsverbot verstoßen.

Und schließlich sollen nach Erwägungsgrund 32 des Gesetzgebers zur DSGVO „bereits angekreuzte Kästchen“ ausdrücklich keine Einwilligung darstellen.

Was ist zu tun?

Einwilligungen können jederzeit nach Art. 7 Abs. (3) S. 1 DSGVO widerrufen werden. Dies räumt sogar das Formular der Sparkassen ein. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Allerdings muss dieses Recht nur bei wirksamen Einwilligungen ausgeübt werden und wirkt dann nur für die Zukunft. Im vorliegenden Fall war die Einwilligung weder informiert noch freiwillig und damit unwirksam. Als Betroffener sollte man daher zumindest auch die Löschung der durch die unwirksame Einwilligung erstellten Datenbanken bei der Bank verlangen sowie bei allen Dritten, an die die Bank diese Datensätze weitergegeben hat.

Auf dieses Betroffenenrecht muss die Bank innerhalb eines Monats reagieren. Verbraucherschützer raten betroffenen Kunden zudem, Beschwerde bei der Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes und der Schlichtungsstelle des DSGV zu erheben.

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  • „…Verbraucherschützer raten betroffenen Kunden zudem, Beschwerde bei der Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes und der Schlichtungsstelle des DSGV zu erheben….“
    Wieso nur bei der Verbraucherzentrale und der Schlichtungstelle der Sparkassen?
    Was sagen denn die Aufsichtsbehörden dazu?
    Zum Einen gibt es eine ungültige Einwilligung auf deren Basis pbDaten verarbeitet wurden und daraus ergibt sich desweiteren eine meldepflichtige Datenpanne (…unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt,…).
    Hier gehört mE auch eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörden gerichtet.
    Wenn es für einen fehlenden AV Vertrag schon 5000€ Strafe gibt (https://www.dr-datenschutz.de/bei-aufsichtsbehoerde-angefragt-bussgeld-kassiert/) müsste hier die Strafe definitiv höher ausfallen.

  • … ich habe ein ähnliches Problem bei meiner Bank (einer großen Online-Bank) entdeckt, dort wurde bei der Freischaltung von Multi-Banking (der Einbindung von anderen Banken) eine Einwilligung zur umfassenden Nutzung der anderen Bankinformationen durch die Bank abverlangt.

    Hierzu habe ich Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde eingelegt.
    Diese hat die Bank schnell „überredet“, die Einwilligung in Zukunft nicht mehr abzufragen und die Daten entsprechend nicht zu nutzen.
    Daher: Ja, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ist in jedem Falle sinnvoll!

  • Bei mir hat die Sparkasse zwar keinen Zwang ausgeübt, aber wollte mich blind unterschreiben lassen. Bei Eröffnung eines Tagesgeldkontos wurde mir nur ein elektronisches Pad vorgelegt, wo ich unterschreiben sollte und dann sollte meine Unterschrift auf die jeweiligen Formulare kopiert werden. Es gab lediglich eine stichwortartige Überschrift in der Art von „Verbundpartner, Werbung“. Das hat mich dann stutzig gemacht und ich habe nicht unterschrieben. Danach hat mir die Mitarbeiterin das Einwilligungsformular auf ihrem Bildschirm gezeigt, welches sowohl eine ausführliche Erlaubnis für die Datenübermittlung an diverse Verbundpartner, für Werbung sowie einer Analyse meiner Konten enthielt. Die meisten Kunden haben diese Einwilligungserklärung auf diese Weise sicherlich unbeabsichtigt und ohne Kenntnis des Inhalts unterschrieben. Durch die Übertragung der Unterschrift sieht es dann so aus, als hätten die Kunden zumindest vorher von dem Inhalt Kenntnis nehmen können, was aber nicht der Fall war. Habe dies dann der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet und empfehle anderen, das auch zu tun.

  • deja-vu… Habe für meinen minderjährigen Sohn ein Jugendkonto eröffnet, lapidar wurde ich aufgefordert alle „Vertragsunterlagen“ zu unterzeichnen (sind bei Banken ja nicht wenige inkl. Unterschriftenliste etc.), von Einwilligung keine Rede. Die Unterlagen für meinen Mann wurden mir zur Unterschrift mitgegeben. Erst zuhause merkte ich, was ich genau da unterschrieben habe (wie oben beschrieben, umfangreiche Einwilligung (vorab per Drucker alle Punkte angekreuzt!!!) auch für Verbundpartner, zum Sammeln und Auswerten unserer Daten, Kontaktaufnahme etc.). Ich habe meine Einwilligng natürlich sofort widerrufen, war auch ziemlich sauer und war kurz davor die Aufsichtsbehörde einzuschalten. Habe es aber auf die „Inkompetenz“ der Mitarbeiterin geschoben und es dabei belassen, …. Dass das Vorgehen System hat finde ich ein starkes Stück und unbedingt wert bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen….

  • auch mit mir wurde das Spiel heute versucht, sogar direkt unter Androhnung von Kontokündigung falls ich nicht unterschreibe.
    Die Kreuze waren schon vom System, also vom Mitarbeiter, gesetzt. Wörtlich meinte der Mitarbeiter, ich solle das nicht durchlesen sondern einfach unterschreiben. Und genau da wurde ich hellhörig und genau da habe ich mir die Papiere genommen und angefangen zu lesen. Der Sparkassen-Mitarbeiter wurde zunehmend ungehalten, nervös und machte Stress. Ich habe ihn gefragt ob ich diese Einwilligungserklärung denn auch bekommen hätte wäre ich heute nicht gekommen und hätte etwas von ihm gewollt. Als Antwort ist er mir ausgewichen. Es ist mir bekannt wie Bankarbeiter geschult werden ihre Kunden über den Tisch zu ziehen. Mein Ex- Mann war lange Jahre Sparkassenmitarbeiter.

    Ich freue mich diese Seite hier gefunden zu haben, diese bestärkt mich nicht zu unterschreiben. Ich werden nun sehen wie ich mit der Angelegenheit weiter verfahre.

  • Auch von mir wollte die Sparkasse (SK Mittelthüringen) eine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten zu Werbezwecken aufschwatzen und auch mir gegenüber wurden im Vorfeld einige falsche Aussagen über den Zweck dieser Einwilligung getätigt.

    Ich wurde in diesem Monat (Mai 2019) schriftlich aufgefordert, in das BeratungsCenter zu kommen, da durch die „Einführung der neuen EU-Richtlinien zum Datenschutz“ dringend eine Bestätigung meinerseits nötig wäre.

    Mir kam das Ganze eigenartig vor, denn in meinem Familien- und Freundeskreis war ich die Einzige, die diesbezüglich irgendwas unterschreiben sollte. Also habe ich mich kurz im Internet umgeschaut und bin auf einen Bericht von netzpolitik.org gestoßen, in dem es hieß, die Sparkassen würden Kunden täuschen und sich zu Werbezwecken deren Unterschrift erschleichen.

    Unsicher, ob dies auch die Beweggründe hinter der Aufforderung meiner Sparkasse sein mochten, rief ich dort erst einmal an. Ich wollte wissen, warum ich überhaupt etwas zum Datenschutz unterschreiben sollte. Die Mitarbeiterin am Telefon erklärte mir, ich müsse unterschreiben, da die neue EU-Richtlinie dies erforderlich mache und solche Erklärungen nicht nur bei den Sparkassen, sondern jetzt in vielen Lebensbereichen aufkommen würden. Ahhhja, komisch nur, dass ich bislang nirgendwo sonst dazu aufgefordert wurde.

    Auf meine Frage, ob meine Bestätigung für Werbezwecke und zur Weitergabe meiner Daten an Dritte genutzt werden würde, versicherte mir die Dame, dass meine Daten natürlich nicht an Dritte weiterverkauft werden (O-Ton: „außerdem weiß man ja in der heutigen Zeit eh nicht, was mit den persönlichen Daten so alles passiert“) und man ja mit meiner Einwilligung nur sicherstellen wolle, dass die Werbung, die ich erhalten würde, auch zu mir passt. Ich lehnte ab und sagte, dass ich keine Werbung möchte.

    Daraufhin wurde ich von der Mitarbeiterin unterrichtet, dass meine Unterschrift aber auch meiner Sicherheit dienen würde – denn dann könne mich die Sparkasse anrufen, sollte ich mal meine EC-Karte verlieren oder sollte es zu Auffälligkeiten in meinen Kontobewegungen kommen. Wenn ich nicht unterschreibe, dann dürfe mich die Sparkasse über solche Vorkommnisse nicht informieren und man könne mir im Notfall auch nicht einfach und unkompliziert helfen. Es habe eben alles „seine Vor- und Nachteile“ und man müsse gut abwägen, so die Dame.

    Ich entgegnete, dass ich trotzdem keine Werbung erhalten möchte. Da sagte die Mitarbeiterin, dass ich ja auch einfach „Nein“ ankreuzen könnte, wenn ich mit etwas nicht einverstanden wäre.

    Zum Schluss bot sie noch an, mir das Formular per Post zuzuschicken, sodass ich nicht ins Beratungscenter kommen müsse. Dem habe ich zugestimmt und einige Tage später lag der Umschlag schon in meinem Briefkasten.

    Doch wie sich herausstellte, hatte das Formular überhaupt nichts mit meiner Sicherheit zu tun, sondern zielte einzig auf die Verarbeitung meiner Daten zu Werbezwecken ab. Auch ging aus dem Formular deutlich hervor, dass die Unterschrift freiwillig und keineswegs „dringend nötig“ sei. „Nein“-Kästchen fehlten übrigens völlig, dafür waren aber bereits alle „Ja“-Kästchen schon maschinell im Voraus angekreuzt worden.
    Super! -_-

    Ich habe heute nochmals mit der Sparkasse telefoniert und mich über die dreist-falschen Äußerungen des letzten Telefonats sowie über das bereits vorausgefüllte Formular beschwert. Die Dame im heutigen Gespräch wehrte viele meiner Kritikpunkte ab und behauptete, dass alle Formulare den rechtlichen Ansprüchen genügen würden. Gleichzeitig gestand sie jedoch ein, dass vorausgefüllte Formulare natürlich nicht rechtens sind und sie meinen Ärger darüber verstehen könne. Man werde meine Beschwerde weiterleiten.

    Das Vertrauen in die Sparkasse ist arg brüchig geworden. Ich lasse mich seeeehr ungern mit Panikmache und Falschaussagen dazu überreden, eine Genehmigung zu unterschreiben, welche darauf abzielt, meine Daten und meine Kontobewegungen zum Zwecke der Werbung durch die Sparkasse oder deren „Verbundpartner“ zu durchleuchten und weiterzugeben. Ich jedenfalls habe nicht vor, dieses Formular zu unterschreiben und habe darüber hinaus die Verbraucherzentrale Thüringen über diesen dreisten Versuch der Sparkasse Mittelthüringen informiert.

  • Folgende Beschwerde habe ich gerade der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geschickt:

    „Heute hat die Filiale [gelöscht] der Kreissparkasse [gelöscht] von mir mehrere Einwilligungserklärungen erschlichen. Nachdem ich Bargeld auf mein Konto überwiesen hatte, sagte die Mitarbeiterin, dass sie von mir eine Einwilligungserklärung für die Speicherung meiner persönlichen Daten braucht. Das sei nach EU-Recht jetzt vorgeschrieben. Als ich kurz danach im Auto auf dem Parkplatz der Sparkasse den schriftlichen Ausdruck der Einwilligungserklärung durchlas, fiel ich aus allen Wolken. Tatsächlich hatte man mir eine Einwilligung zur „Analyse der Daten zur Person“ und eine „Einwilligung von Daten aus dem Zahlungsverkehr“ untergejubelt. Letztere können laut Formular auch „Daten über politische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Gesundheitsdaten“ sein. Ich bin sofort wieder in die Filiale gegangen und habe diesen Einwilligungen umgehend widersprochen. Dabei wurde ich erneut aufgefordert eine elektronische Unterschrift zu leisten. Aus dem im Anschluss ausgehändigten Papier geht hervor, dass ich damit eine weitere Einwilligungserklärung gemacht habe, diesmal, dass ich damit einverstanden sei, per E-Mail oder Telefon Informationen (im Klartext „Werbung“) zu erhalten. Diese Erklärung habe ich zu Hause per E-Mail widerrufen und eine Bestätigung für alle getätigten Widerrufe verlangt. Als ich dann gegoogelt habe, stellte ich fest, dass dieses – möglicherweise illegale – Verhalten bundesweit bei Sparkassen beobachtet wurde. – https://www.dr-datenschutz.de/wenns-um-werbung-geht-sparkasse-lehrstueck-fuer-illegale-einwilligungen/ . „

    • Eine kleine Korrektur, die ich gerade an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geschickt habe, und Sie bitte hier ebenfalls zu veröffentlichen:

      “ … am Donnerstag habe ich Ihnen über Ihr Onlineformular (https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/kontakt-rlp/nachrichten-an-die-vz) folgende Nachricht geschickt:

      [TEXT SIEHE OBEN]

      Bei erneutem Lesen des ersten Ausdrucks ist mir nun aufgefallen, dass der Punkt „Informationen zu Produkten und Aktionen“ (per E-Mail und Telefon – auch durch Verbundpartner) bereits auf der zuerst ausgedruckten Einwilligungserklärung enthalten war. Der in meinem ersten Schreiben stehende Satz, „Aus dem im Anschluss ausgehändigten Papier geht hervor, dass ich damit eine weitere Einwilligungserklärung gemacht habe …“, … muss also dementsprechend korrigiert werden.

      Zu alledem hebe ich noch einmal hervor, dass zu keinem Zeitpunkt die Mitarbeiterin der Kreissparkasse davon gesprochen hat, dass ich mit meiner Unterschrift in die Analyse der Daten meiner Person, der Analyse meines Zahlungsverkehrs und in dem Erhalt von Werbeanrufen und Mails einwillige. Vielmehr sprach sie ausschließlich davon, dass diese Unterschrift nun nach EU-Recht notwendig sei, um meine persönlichen Daten für den normalen Geschäftsverkehr abspeichern zu dürfen. Nach meinem Empfinden bin ich arglistig getäuscht worden. Diese Aussage bin ich bereit, durch eine eidesstatliche Versicherung zu bekräftigen.

      Ich habe am Donnerstagvormittag nach Durchlesen der zweiten ausgedruckten Einwilligungserklärung auch den Punkt „Informationen zu Produkten und Aktionen“ per E-Mail (…) widerrufen. Außerdem habe ich eine schriftliche Bestätigung aller getätigten Widerrufe gefordert. Die einzige Reaktion war bisher eine automatisch generierte Antwort (datiert 11. Juli, 9 Uhr 38), dass die Kreissparkasse meine E-Mail erhalten hat.“

      HINWEIS:
      Ich war durch das Lesen der Punkte „A. Analyse der Daten zur Person“ und „B. Analyse von Daten aus dem Zahlungsverkehr“ so schockiert, dass ich nicht bemerkt habe, dass auf der Rückseite des Blattes noch ein Punkt C („Informationen zu Produkten und Aktionen“, mit anderen Worten (Einwilligung in) Werbemails und Anrufe) aufgeführt war. Ich bin nur noch aus dem Auto gesprungen und in die Filiale zurückgelaufen, um den Einwilligungen sofort zu widersprechen.

  • Ich habe heute einen Leserbrief an unsere regionale Tageszeitung gesendet, mit der Bitte sich mit dem Sachverhalt mal auseinanderzusetzen und die Leser über diesbezügliche Rechte zu informieren. Denn unsere regionale Volksbank ist schon einen Schritt weiter: Sie hat mir ein Schreiben zugesendet, in dem sie mich darüber informiert, wie umfassend sie meine Daten erhebt, speichert und analysiert um mir maßgeschneiderte Angebote zu übermitteln. Dies ausdrücklich in Zusammenarbeit mit nicht näher genannten „Kooperationspartnern“ die auch öffentlich zugängliche Onlinedienste, wörtlich (z. B. Twitter) nach mir durchsuchen und die so gewonnenen Daten mit meinem Kundenkonto verknüpfen. Auf diesem Umweg besorgt die Bank sich durch widerspruchloses Beiseitelegen die Einwilligung des Kunden, sogar nach Art. 9 DSGVO ausdrücklich untersagte Kategorien personenbezogener Daten zu sammeln. Jetzt kommts: Mir bleibt nur ein Widerspruchsrecht, ansonsten gilt die Analyse all dieser Daten als genehmigt!
    Mein Befremden zu diesem Vorgehen und Google haben mich auf diese Webseite geführt, vielen Dank für die Informationen an dieser Stelle. Wie es scheint hat die Datesammelei nun ein neues Niveau erreicht. Das Vorgehen erscheint mir in keiner Weise rechtens, gerade von Banken erwarte ich eine völlig andere Sensibilität mit dem Umgang der Kundendaten, das diesbezügliche Vorgehen ist Geschäftsschädigend. Denn solange es Bargeld gibt, gibt es, wenn auch furchtbar umständlich, letztendlich Alternativen. Bei den derzeitigen Zinssätzen sowieso. Ich habe widersprochen und gemäß DSGVO mit Fristsetzung vollständige Auskunft über meine Daten verlangt. Der Gesetzgeber sollte hier dringend nachbessern, gerade hinsichtlich der Verwertung sozialer Netzwerke und Art. 9. Banken verfügen durch den Geschäftsverkehr und die Zusammenarbeit mit der Schufa über genügend delikate Daten, die müssen mit auf Twitter geäusserten politischen Meinungen nicht auch noch verfeinert werden. Gerne hätte ich mit Klarnamen gepostet, doch ich habe sicher schon jetzt den Aktenvermerk „Querulant“ bei meiner Bank, im Rahmen meiner informationellen Selbstbestimmung wollte ich das zuordnen dieses öffentlich zugänglichen Beitrags nicht allzu sehr erleichtern. Das Pseudonym igeh steht für “ ich glaube es hackt“.

    • Wir hatten uns bei der KSK nach Immobilienangeboten erkundigt. Diese und ggf. Einladungen zu Veranstaltungen der Sparkasse könnten nur erfolgen wenn eine umfassende Einwilligungserklärung unterzeichnet wird. Dass auch die Verbundpartner sämtliche Einwilligungen von uns erhalten sei eine reine Formsache. Nach 30 Jahren Zusammenarbeit wüssten wir ja, dass man sich auf die KSK verlassen kann…. unser langjähriger Sachbearbeiter ist von der Sache überzeugt. Wir sind es nicht, fühlen uns hintergangen und unter Druck gesetzt. Wir werden von weiteren Geschäften absehen….

  • Ich kanns euch nur empfehlen nachdem ihr angerufen werdet zu solchen Angeboten sofort euch in eure Einstellungen unter Service > Datenschutzeinstellungen ändern alles zu entfernen was ihr nicht wollt…. unfassbar bei mir waren alle Optionen aktiv obwohl ich niemals drauf zugestimmt habe.

  • Sparkasse Offenburg dasselbe, kann nur abraten. Auch in der Vergangenheit gab es „Jahresgespräche“ o.ä. in dem über Versicherungen usw. gesprochen wurde.

  • Bonität, Einkommen, Geldanlagen, finanzielle Situation sind Waren der Sparkassen.

    Mir wurden von einer Mitarbeiterin der Sparkasse zwei Formblätter „Dateneinwilligung“ und „Einwilligungen Datenschutz/ Ansprache“ in einem Gespräch sehr überraschend mit dem Hinweis zur Unterschrift vorgelegt, dass wir das Gespräch ohne meine Unterschriften nicht fortsetzen könnten. Davon überrumpelt, habe ich zunächst unterschrieben und nach dem Durchlesen der Formblätter zuhause alles widerrufen.
    Mit Verbund- und Kooperationsunternehmen der Sparkasse wie Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz-, Sach-Versicherungen, Bausparkassen und Unternehmen, deren Geschäft sich aus ihrem Namen wie ÖBAV, NWAK gar nicht auf den ersten Blick erschließt, sollten meine Daten verknüpft und gemeinsam ausgewertet werden. Dazu würden auch von mir gehaltene Produkte, Daten zu Verträgen, meine Bonität und finanzielle Situation, mein Einkommen und meine Geldanlagen gehören. Ich finde, derartige Zustimmungen von Kunden zu verlangen, ist nicht wirklich seriös, weil sie sogar das Bankgeheimnis teilweise aufheben.
    Wenn ein Kunde der Sparkasse dem zustimmt, ist das seine persönliche Entscheidung, ich möchte sagen Dummheit. Stimmt der Sparkassenkunde aber unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu, wird er genötigt zuzustimmen, weil sonst wie vielfach geschehen angeblich keine Kommunikation mehr mit ihm möglich sei, so bewegt sich die Sparkasse auf juristischem Glatteis. Die unter diesen Voraussetzungen vom Kunden erteilte Zustimmung ist unwirksam.
    Die Tatsache, dass die Sparkassen mit solchen Methoden arbeiten, zeigt über die juristische Fragwürdigkeit eine ethische Verwerflichkeit, die nicht Vertrauen, sondern Misstrauen generiert. Ich weiß von keiner Bank, die so mit Daten von Kunden umgeht wie die Sparkassen.

  • Heute ist mir genau das gleiche passiert… man braucht meine Unterschrift, um “ Sicherheit im Zahlungsverkehr zu gewährleisten UND damit man mich im Notfall kontaktieren könne“
    Passiert bei der Salzlandsparkasse in Calbe/Saale

  • Vor einigen Tagen wurde auch ich von der Sparkasse Köln/Bonn angerufen und gebeten TELEFONISCH der Dsgvo zuzustimmen damit ein sicherer Zahlungsverkehr gewährleistet werden kann. Dieses habe ich abgelehnt und wurde darauf hin gebeten dieses persönlich in der Filiale nachzuholen. Dort wurde mir ein Formular vorgelegt das ich „nur“ unterschreiben sollte. Ich habe es aber mitgenommen…. Was die Sparkasse nicht weiß; ich war und bin noch immer für die Umsetzung der DSGVO in meinem Unternehmen verantwortlich Dumm gelaufen……

  • Gestern Abend auch mir passiert. Bin selbst nicht mal Kunde, ging lediglich um eine Vollmacht für das Konto meiner Frau. Der Berater sagte etwas von der Einwilligung der Datenverarbeitung wegen dsgvo. Dachte nicht genau drüber nach und unterschrieb. Dummerweise im Auto den schrieb gelesen und war leicht geschockt. Heute mittag gleich mal hingehen.

  • Ich lese gerade auf einer Seite bei den Einstellungen: „Wir arbeiten ebenfalls mit einigen Anbietern auf Basis von berechtigtem Interesse, ohne ihre Zustimmung.“ D.h. heisst für mich: „Sie können einstellen was Sie wollen, wir machen mit Ihren Daten trotzdem was wir wollen“… oder?

  • Bekam auch heute den Anruf ich möchte mit meiner Frau mal vorbeikommen , es ginge um die Jahresberatung ( die ich in 50 Jahren noch nie bekommen hab) und Unterschriften wegen der dsgvo die unbedingt erfordelich wären. Bin froh hier die Seite gefunden und mich schlau machen konnte. Ich werde wohl hingehen und in den Blättern all das schwärzen was ich nicht genehmigen möchte, wenn es kein “ nein“ Feld gibt.

  • Auch 2021 aktueller denn je! Bin gerade verwundert, wie lange diese Masche schon versucht wird und nach wie vor nicht abgestellt zu sein scheint, trotz sovieler Beschwerden. Bekam gerade ebenfalls eine solche Einwilligungserklärung zugesandt, übrigens kommentarlos, in riesen Umfang zur Analyse, VErarbeitung und Weitergabe meiner Daten an Partnerunternehmen sowie Einwilligung zur Kontaktaufnahme schriftlich, per E-Mail UND Telefon. Sämtliche Optionskästchen „netterweise“ bereits angekreuzt, mein Name unten schon eingefügt, samt Datum, ich soll „nur noch“ unterschreiben und das zurücksenden… Anlass war eine kürzlich beantragte Änderung meines Nachnamens. Mir schwant gerade, dass man wohl hoffte, ich würde blind unterschreiben, weil ich denke, das gehört zum Prozedere…?? Seit 34 Jahren besteht dieses Konto nun schon bei der Sparkasse und ich bin gerade mehr als entsetzt über diese Praktik.

  • Selbiges bei mir, in einer Münchner Filiale, sogar vom Filialleiter persönlich „verkauft“: Wenn ich nicht unterschreibe, könne man mich nicht mehr kontaktieren. Nach genauer Durchsicht des Dokuments und den Verbraucherinformationen auf dieser Seite, habe ich meine Einwilligung am Tag darauf per E-Mail widerrufen. Dies wurde mir auch per E-Mail bestätigt. Aber ein entsprechendes Formular für meinen Widerruf, das ich als Bestätigung verlangt habe, das gäbe es leider nicht, so der Filialleiter. Wie soll ich der Bank nun weiterhin meine Finanzen anvertrauen? Auch die Bestätigung meines Widerrufs scheint mir nach der Aktion zweifelhaft. Bin sehr enttäuscht vom Kundenumgang bei der Sparkasse. Dass man mir dreist ins Gesicht lügt, und das ganze auch noch gängige Praxis hat, das hätte ich nicht erwartet. Hut ab!

  • Sparkasse Hettstadt (Würzburg) erschleicht sich ebenfalls die Einverständniserklärung für die „Ansprache“. Gewissenlose Sparkasse & gewissenlose Mitarbeiter, die die Kunden so übers Ohr hauen……hier sogar von der Leiterin der Sparkasse Hettstadt!

  • Ist jetzt schon eine Weile her, aber bei mir war es genau so (Kleine Kreissparkasse im Norden Deutschlands) – mir wurde im Rahmen einer Finanzierung „nebenbei“ ein Zettel vorgelegt, „wegen der DSGVO, Sie wissen ja, wie das ist, und wir haben von Ihnen da noch gar nichts vorliegen“.

    Mir wurde nur die Rückseite gezeigt, „Bitte gleich mal da unten rasch unterschreiben“… bin stutzig geworden, warum da Punkt 3 stand, also hab ich den Zettel dann gewendet, Punkt 1 und 2 mit wachsendem Unbehagen gelesen, alle Kästchen schon vor-angekreuzt – und ich meinte dann nur trocken: „Sie glauben doch nicht, dass ich DAS unterschreibe?!“ – Kommentar: „Ja, das müssen Sie aber! Sonst dürfen wir Sie nicht mal im Notfall anrufen!“

    …ich habe dann eine GANZ kurzen Vortrag zum Thema DSGVO (hatte beruflich damit zu tun) und Vertragspflichten vom Stapel gelassen, und den Zettel dann mit nach Hause genommen. Hat nie wieder ein Hahn nach gekräht, und die Sparkasse ruft mich immer noch an, wenn was Wichtiges ist. Aber eben nicht zu Werbezwecken…

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