Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, hat den 25. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz veröffentlicht. Der Bericht umfasst den Zeitraum der Jahre 2013 und 2014. Damit ist dies der erste Bericht nach den Enthüllungen durch Edward Snowden. Deshalb werden auch Themen angesprochen, die ohne die entsprechenden Enthüllungen niemals thematisiert worden wären.
System der „Checks and Balances“ in Gefahr
Durch das System von „Checks and Balances“ wird die Gewaltenteilung im Grunde erst ermöglicht. Denn nur durch gegenseitige Kontrollen kann einem staatlichen Machtmissbrauch vorgebeugt und damit der Grundgedanke hinter der Gewaltenteilung verwirklicht werden.
Insbesondere zur Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste führt sie aus:
„Ich möchte aber auch an dieser Stelle noch einmal betonen, dass das System der „Checks and Balances“ im Bereich der Nachrichtendienste in eine massive Schieflage geraten ist. So sind, insbesondere seit dem Jahr 2001, die Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden sowie deren Personal- und Sachmittel erheblich ausgebaut, die verbundübergreifende Zusammenarbeit von Polizeien und Nachrichtendiensten national und international intensiviert, zentrale Großdatenbanken errichtet und eine neue Sicherheitsstruktur geschaffen worden. Die neu errichteten nationalen Kooperationszentren der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder (z. B. das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)) verdeutlichen exemplarisch diese Entwicklung.“
Zu dem fehlenden gleichwertigen Ausbau der Kontrollorgane kritisiert die Bundesdatenschutzbeauftragte:
„Auf Seiten der Kontrollorgane ist keine entsprechende Entwicklung erfolgt, d. h. auch insoweit bestehen gravierende gesetzgeberische Defizite, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich beseitigt werden müssen. In Folge dieser Entwicklung ist es mir angesichts der mir zur Verfügung stehenden geringfügigen Personal- und Sachmittel nicht mehr möglich, meine gesetzlich zugewiesenen Beratungs- und Kontrollaufgaben angemessen zu erfüllen. Damit ist es mir auch nicht mehr möglich, die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Antiterrordateigesetz betonte Kompensationsfunktion meiner Kontrollen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sachgerecht zu gewährleisten, d. h. an Stelle der Betroffenen zu überprüfen, ob ihre Rechte bei heimlichen Eingriffen der Sicherheitsbehörden gewahrt worden sind. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind diese Prüfungen von herausragender Bedeutung, da die Betroffenen in aller Regel keine Kenntnis von diesen heimlichen Eingriffen haben bzw. erlangen können. Ich appelliere dringend an den Gesetzgeber, seiner Verantwortung gerecht zu werden und ein ausgewogenes Verhältnis von Sicherheit und Kontrolle herzustellen.
Für den Schutz der Grundrechte und das Vertrauen der Bevölkerung in effiziente, unabhängige Kontrollorgane – und damit für Wesenselemente des demokratischen Rechtsstaates – ist dies unerlässlich.“
Vielen Dank an das Team von Posteo, die diese Passage gestern bereits getwittert hatten.
Weitere Themen
Ausgewählte Themen des 318 seitigen Berichtes finden sich in der Anlage zur Pressemitteilung.
- Hier wird noch einmal die seit Ende 2014 verabschiedete Gesetzesänderung angesprochen, wonach die Dienststelle der BfDI zum 1.1.2016 eine eigenständige oberste Bundesbehörde wird. Damit soll eine völlige Unabhängigkeit gewährleistet werden, da eine Kontrolle nur noch durch die Gerichte und das Parlament erfolgen kann.
- Weiterhin kritisiert die Bundesdatenschutzbeauftragte die Verhandlungsführung der Bundesregierung im Rahmen der geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung.
- Zum Beschäftigtendatenschutz fordert Sie in ihrem Bericht neue nationale gesetzliche Regelungen, die insbesondere die Themen Videoüberwachung am Arbeitsplatz, private Nutzung dienstlicher und dienstliche Nutzung privater Kommunikationsmittel, Whistleblowing oder Datenschutz in der Bewerbungsphase berücksichtigen.