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Apple´s ATT: Was es bedeutet, wenn kaum einer Tracking will

Apple´s ATT: Was es bedeutet, wenn kaum einer Tracking will

Zahlen des US-Analysedienstes Flurry zeigen: Bislang lehnen fast 90 Prozent der Nutzer des neuen iPhone-Betriebssystems iOS 14.5 Drittanbieter-Tracking zu Werbezwecken ab. Wenn sich dies auch in Zukunft bewahrheiten sollte, wären die Auswirkungen der Einführung von Apple´s ATT (App Tracking Transparency) gravierend. Unser Beitrag beschreibt die Handhabung der neuen Anti-Tracking-Funktion und versucht sich an einer Einordnung der Flurry-Zahlen.

Was ist ATT?

Kurz zur Orientierung: Apples App Tracking Transparency sorgt dafür, dass Anbieter von Apps für iOS seit der iOS-Version 14.5 verpflichtet sind, bei erstmaligem Aufruf ihrer App eine Vorabfrage einzublenden, die den Nutzer (grob formuliert) danach fragt, ob er mit Werbe-Tracking einverstanden ist – oder eben nicht. Entscheidet sich der Nutzer dagegen, darf die App die IDFA, Apples gerätebezogene Werbe-ID, nicht nutzen.

Seit erstmaligem Bekanntwerden der Pläne war Apple´s ATT Gegenstand ausführlicher, öffentlich ausgetragener Debatten. Nicht zuletzt aufgrund des Streits zwischen Apple und Facebook wurde die eigentlich bereits für das Betriebsversion iOS 14.0 geplante Einführung sogar um Monate verschoben. Auch hier in unserem Blog haben wir bereits eine ausführliche Einordnung der ATT vorgenommen. Dort gab es sowohl Applaus als auch Buh´s für Apple. Hier aber werden wir dieses Thema nicht weiter vertiefen.

Gravierende Auswirkungen

Zurück zu Flurry: Es sind nur die Zahlen eines einzelnen Anbieters, aber bei Flurry handelt es sich um einen ernstzunehmenden Dienst aus dem Hause des Medien- und Technologiegiganten Verizon Media: Flurry Analytics wird nach eigenen Angaben des Unternehmens in rund 1 Million Apps eingesetzt und ermöglicht damit Einsichten in die Nutzung von ca. 2 Milliarden mobilen Endgeräten weltweit. Auf der Blogseite des Unternehmens werden nun tagesaktuelle, aus der Auswertung des eigenen Dienstes erhobene Zahlen veröffentlicht, die aufzeigen, dass derzeit nur knapp über 10 Prozent der iPhone-App-Nutzer ein Anbieter-übergreifendes Tracking zu Werbezwecken erlauben (Stand vom 07.05.2020: 13 %; bei Abschluss dieses Beitrags waren die Zahlen noch nicht weiter aktualisiert.).

Die Flurry-Zahlen sind erstaunlich, oder aus dem Blickwinkel der Online-Werbewirtschaft: bedrohlich. Würde sich tatsächlich nur jeder zehnte Nutzer einer App tracken lassen, dürften die Werbe-Einbußen wohl noch höher liegen als von der Branche im Vorwege befürchtet.

Wie sieht die Implementierung des ATT auf den iPhones aus?

Seit Einführung der neuen iOS-Version 14.5 soll eine Nachfrage des Betriebssystems erfolgen, wenn eine App ein derartiges diensteübergreifendes Werbe-Tracking einsetzen will. Optisch sieht der Abfrage-Kasten so aus, wie andere Meldungen des iOS-Betriebssystems auch. Der von Apple vorgegebene Wortlaut dieser Abfrage lautet:

„Darf [die XY-App] deine Aktivitäten in Apps und auf Websites anderer Unternehmen erfassen?“

Anschließend kann der Anbieter noch eine kurze eigene Erläuterung unterbringen, wie etwa „Deine Daten werden verwendet, um Dir relevantere Werbung zu präsentieren.“. Hierunter folgen dann die beiden optisch identisch gehaltenen Auswahlmöglichkeiten

  • App-Tracking ablehnen“ und
  • Erlauben“.

So kann man das Tracking generell deaktivieren

Wer grundsätzlich nicht von seinen Apps zu Werbezwecken getrackt werden will, kann es sich aber noch viel leichter machen: Ein Klick in den Apple-Einstellungen genügt:

Wählt man unter „Einstellungen“ / „Datenschutz“ / „Tracking“ die Funktion „Apps erlauben, Tracking anzufordern“ ab, werden einem nämlich noch nicht einmal mehr die vorgenannten Tracking-Abfragen angezeigt. Vielmehr ist das Tracking grundsätzlich deaktiviert, die App kann dann nicht auf die Werbe-ID des iPhones zuzugreifen. Das Tracking kann aber auch einzeln für die jeweilige App (de)aktiviert werden, ebenfalls ganz einfach mit einem Klick unter den o.g. Einstellungen.

Laut Flurry haben von dieser Möglichkeit der grundsätzlichen Ablehnung derzeit aber gerade einmal 5 % der Nutzer Gebrauch gemacht. Das überrascht etwas, dürfte aber damit zusammenhängen, dass viele Nutzer einfach nichts von dieser Einstellungsmöglichkeit wissen. Auf dem Gerät des Autors erschien die Funktion „Apps erlauben, Tracking anzufordern“ im Übrigen bereits in der Voreinstellung als deaktiviert. Möglicherweise hängt dies davon ab, welche Datenschutzeinstellungen der jeweilige Nutzer vor dem Update auf iOS 14.5 gewählt hatte. Verifizieren ließ sich dies aber bislang nicht.

Anbieter müssen reagieren

Nach der Installation von iOS 14.5 (oder besser 14.5.1) merkt man zunächst einmal: nichts! Das ist aber nicht verwunderlich. Schließlich hängt dies allein von den jeweiligen Apps und ihren Anbietern ab. Nur entsprechend aktuelle Updates der (bereits auf Ihrem iPhone vorhandenen) Apps werden die Funktion bereits enthalten. Oder eben auch nicht: Etliche Anbieter scheinen nämlich die Vorgaben von Apple noch gar nicht umgesetzt zu haben. Dementsprechend kann es eine Weile dauern, bis man sich erstmals mit einer ATT-Vorabfrage konfrontiert sieht. Wie strikt Apple auf die Versäumnisse der Anbieter reagiert, wird spannend zu beobachten sein. Das Unternehmen hatte jedenfalls angekündigt, Anbieter, die „nicht nach den (neuen ATT-)Regeln spielen“, aus dem App Store zu entfernen.

Was können Entwickler tun, um ATT möglichst erfolgreich zu meistern?

Zumindest ein paar kleine Stellschrauben stehen ihnen zur Verfügung, um zu große Widerspruchsraten zu vermeiden: Zum einen können sie die o.g. kurze Erläuterung unterhalb des ATT-Hinweises möglichst positiv formulieren. Beispiel:

„Deine Daten ermöglichen es uns, dir ein besseres und personalisiertes App-Erlebnis zu bieten“.

Vor allem aber bietet Apple die (in seiner Entwickler-Guideline gut beschriebene) Möglichkeit mittels eines der iOS-Abfrage vorgeschalteten Screens den Nutzer über die Gründe der Trackingmaßnahmen genauer zu informieren und die damit verbundenen Vorzüge aufzuzeigen. Zwar muss er sich auch hier an gewisse Vorgaben Apples halten. Z.B. gestattet es Apple nicht, Prämien oder andere Anreize für die Zustimmung auszuloben. Dennoch kann der Anbieter es hier in seinem eigenen Design und mit seinen eigenen Worten dem Nutzer nachvollziehbar machen, weshalb man ihn tracken möchte.

Keine Einwilligung im Sinne der DSGVO

Es bleibt allerdings zu beachten, dass eine im Rahmen der ATT-Vorab-Abfrage erteilte Zustimmung lediglich für das iOS-Betriebssystem relevant ist. Die hierbei erteilte Zustimmung ersetzt aber keineswegs eine DSGVO-konforme Einwilligung i.S.d. Art. 7 DSGVO. Denn eine informierte Einwilligung, wie sie die DSGVO erfordert, setzt (u.a.) weit ausführlichere Informationen voraus, als sie die ATT-Abfrage vorsieht. Diese Informationen müssen vor Erteilung der Einwilligung leicht zugänglich abrufbar sein. Eine Möglichkeit der Verlinkung von Datenschutzbestimmungen besteht im Rahmen der ATT-Abfrage aber gerade nicht.

Am Erfordernis eines datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestands, sowie an den Voraussetzungen für eine DSGVO-konforme Einwilligung, ändert die ATT-Vorabfrage also rein gar nichts. Der jeweilige Anbieter bleibt selbst in der Pflicht, sich eine wirksame Einwilligung auf anderem Wege zu beschaffen.

Ablehnen, aber einfach!

Es bleibt weiter abzuwarten, welche Entwicklungen die Zustimmungsraten nach Flurry & Co. nehmen werden. So oder so legen die Zahlen von Flurry den Schluss nahe, dass sich ein überwältigender Anteil der Nutzer gegen ein Werbetracking entscheiden würde. Jedenfalls dann, wenn ihm dies auf einfache Art und Weise möglich wäre.

Dies zeigt auch, dass aus der Perspektive der Nutzer eines der zentralen Probleme der Aufwand ist, den man betreiben muss, wenn man keine personalisierte Werbung ausgespielt bekommen möchte. Beispiel Cookie-Banner bzw. Cookie-Consent-Manager: Viele der neueren Varianten (insbesondere die nach dem Industriestandard TCF 2.0 erstellten) geben vor, dem Nutzer durch eine Masse an Informationen und Auswahlmöglichkeiten die freie Wahl zu lassen. Tatsächlich aber verwirren die meisten nur und machen ein einfaches Nein zum (Werbe-)Tracking kompliziert.

Die wenigsten etwa haben neben dem „Alle Cookies zulassen“-Button auch einen der anbietet, alle ablehnen zu können. Einige andere setzen Methoden ein, mit denen der Nutzer durch geschickte Farbwahl, Größe, Platzierung oder Beschriftung von Buttons unbewusst zum schnellen Klick auf die Werbeeinwilligung geführt wird (sog. Nudging).

Darf Zustimmen schwerer werden?

Wenn eine große Mehrheit von Nutzern aber gerade nicht will, dass sie für Werbezwecke getrackt und dann von Werbung durchs Internet verfolgt wird – und dafür sprechen die Zahlen von Flurry –, läge es dann nicht nahe, allgemein so zu verfahren, wie es Apples ATT im Ansatz vormacht? Also es dem Nutzer zunächst einmal ganz einfach zu machen, auch Nein zu sagen?

Wer von den Argumenten des Anbieters überzeugt ist und zustimmen möchte, dem könnte in einem zweiten Schritt die Gelegenheit gegeben werden, sich umfassender zu informieren und seinen Entschluss mit einem weiteren Klick zu bestätigen. Damit wäre, ein Novum, das Zustimmen schwieriger als die Ablehnung. Aber spricht etwas dagegen? Ist es nicht so, dass die Werbeindustrie etwas von den Nutzern will, und zwar die Legitimierung eines Grundrechtseingriffs?

Wenn die Zustimmungsraten von Flurry sich auch langfristig als zutreffend erweisen, gäbe es jedenfalls einen weiteren Anlass für ganz grundsätzliche Diskussionen über Themen wie Datenhoheit u.ä.

Update: Nach einem Bericht des Wall Street Journals sind es immer noch weniger als 33% der Nutzer, die Apps ihre Zustimmung zum Tracking geben. In Folge sind die Anzeigen bei Android aufgrund hoher Nachfrage deutlich teurer geworden.

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  • ATT reglementiert den Zugriff auf die IDFA und somit das darauf basierende Third-Party-Tracking – zu recht also auch all die untergeschobenen TCFxxx-Einwilligungen zugunsten der Drittanbieter. Nun benötigt der Verantwortliche für EIGENES Marketing aber auch eine Einwilligung, die mit dem ATT-Gedanken weder harmoniert noch kollidiert – allerdings selbst von Apple missverstanden wird (dass ein Anbieter für das eigene Marketing mit eigenen Mitteln SEINEN Nutzern ggü eine Einwilligung benötigen solle, leuchtet nicht allen ein).

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