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Bundesrat fordert Änderungen bei der Einführung von Smart Meter

Bundesrat fordert Änderungen bei der Einführung von Smart Meter

In einer Stellungnahme fordert der Bundesrat Nachbesserungen bei der geplanten Einführung von intelligenten Stromzählern („Smart Meter“). Die Bundesregierung beabsichtigt, in den nächsten Jahren bundesweit flächendeckend intelligente Stromzähler einzuführen. Dazu hat das von Sigmar Gabriel geleitete Bundeswirtschaftsministerium kürzlich einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur „Digitalisierung der Energiewende“ veröffentlicht.

Intelligente Messsysteme („Smart Meter“)

Mit der Ablösung der bisherigen (überwiegenden elektromechanischen) Stromzähler und der Einführung der sogenannten „Smart Meter“ verspricht sich das Ministerium auf Seiten der Kunden Energieeinsparungen und damit weniger Kosten. Dies soll vor allem durch einen transparenten Stromverbrauch erreicht werden, da nun der Kunde genau sehen kann, wann und wieviel Strom sie verbrauchen und aufgrund dessen in der Lage ist, sein Nutzungsverhalten ggf. zu ändern.

Regelmäßige Datenübermittlung

Die Stromanbieter sollen in regelmäßigen Intervallen (alle 15 Minuten) entsprechende Daten übermittelt bekommen und auf diese Weise in die Lage versetzt werden, ihr Netz besser auslasten zu können und so beispielsweise Lastspitzen vermeiden zu können. Die Datenübermittlung sei zudem auch in Hinblick auf die zunehmenden volatilen erneuerbaren Energien wie Photovoltaik und Wind erforderlich.

Kritik nicht nur von der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert den Zwangseinbau der Smart Meter, da die erwarteten Kosten für Einführung und Wartung der Geräte die geschätzten Einsparungen bei den meisten Verbrauchern übersteigen würden. Daher befürworte man bei durchschnittlichen und kleineren Haushalten den freiwilligen Einbau.

Nachbesserungen beim Datenschutz erforderlich

Nun aber weist der Bundesrat noch auf ein weiteres Problem hin: Der Gewährleistung des Datenschutzes.

Der Gesetzesentwurf weise Defizite bei dem für den Verbraucherschutz besonders wichtigen Grundsatz der Datensparsamkeit auf. Die Verbrauchsinformationen sollten nur insoweit übermittelt werden, als dass es erforderlich sei, um die Produkte messen und abrechnen zu können. Für Geringverbraucher soll der Anschluss an das Internet zwecks Datenübermittlung optional sein. Ferner sollte die vorgesehene Speicherfrist für Energieverbrauchswerte im Sinne des Datenschutzes auf 12 Monate halbiert werden.

Offene Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit

Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind aber auch noch andere Fragen regelungsbedürftig:

  • Wie detailliert erfolgt die Verbrauchserfassung? Ist eine Auswertung dahingehend möglich, wann sich der Nutzer zu Hause aufhält und ggf. auch in welchem Raum? Bereits im Juli 2012 haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und der Düsseldorfer Kreis in ihrer „Orientierungshilfe datenschutzgerechtes Smart Metering“ gefordert es zu vermeiden, „dass Profile der Lebensführung von Menschen gebildet werden können. Dies käme einem Eingriff in die Privatsphäre entsprechend einem ‚messtechnischen Lauschangriff‘ gleich.“
  • Was geschieht mit den Daten, die von den Stromanbieter gespeichert werden? Dürfen diese (gegebenenfalls pseudonymisiert) die anfallenden Daten verwerten, also für eine weitergehende Nutzung Dritten zugänglich machen, weiterverkaufen?
  • Auf welche Weise erfolgt die Übermittlung der Daten an den Stromanbieter und wie werden diese dort aufbewahrt? Dazu heißt es bislang nur, dass „Bundesministerium für Wirtschaft und Energie habe frühzeitig das BSI mit der Entwicklung sogenannter Schutzprofile und technischer Richtlinien für den sicheren Einsatz von intelligenten Messsystemen beauftragt.“

Der Bundestag wird in den nächsten Wochen über den Gesetzesentwurf und die Vorschläge der Länderkammer beraten. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Mai 2016 abgeschlossen werden.

Unabhängig von der Frage, ob die Einführung eines Smart Meter für den Verbraucher finanzielle Vorteile bietet ist zu hoffen, dass zumindest mit den entstanden Daten verantwortungsvoll und unter Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit umgegangen wird.

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  • Was oft vergessen wird:

    Als Großverbraucher gilt ein Privathaushalt bereits dann, wenn mehr als 6.000 kWh Strom pro Jahr verbraucht werden. Für solche „Großverbraucher“ stehen freiwillige Smart Meter keinesfalls zur Diskussion.

    Leider erreicht ein Vier-Personen-Haushalt „dank“ elektrischem Durchlauferhitzer (für Warmwasser) die 6.000kWh-Grenze recht schnell. Die oft zirkulierenden Angaben zum durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von Privathaushalten berücksichtigen m.W. keine Warmwasserproduktion.

  • Autsch!, da fährt es mir immer ein, wenn ich lese, wie unbedacht mit dem Begriff der Intelligenz umgegangen wird. Ist es denn wirklich schon als intelligent zu bezeichnen, wenn ein Regler auf Steuergrößen reagiert, Störgrößen erfasst, das alles mit vorgegebenen Parametern vergleicht und letzten Endes das Ergebnis seines Tuns an Dritte weitermeldet?

    Einen Menschen mit einem solchen Tätigkeitsprofil könnte man schwerlich mehr als eine Aushilfstätigkeit bescheinigen. Nun prägt ja bekanntlich die Sprache das Denken. Und vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis scheint es gewissen Interessengruppen wichtig zu sein, einer in technischer Hinsicht wenig gebildeten Bevölkerung schlichte Technik als überlegen verkaufen zu wollen.

    So ist es aber nicht. Diese recht simple Technologie brächte jedoch einige Unwägbarkeiten mit sich. Für die vor ihrer Einführung gebotene Gefahrenabwägung brauchen nun WIR reichlich von der Intelligenz, die der Maschine vollkommen abgeht.

  • Ich habe hier keine Hoffnung! Die datentechnische Überwachungsschlinge wird in allen Lebensbereichen immer enger gezogen und es ist nur eine Frag der Zeit bis viele von uns davon erwürgt werden, wenn sie nicht das gewünschte Verhalten an den Tag legen. Siehe Internet-Wohlverhaltensregeln in China…. China ist nicht so weit weg wie wir meinen!!

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