Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein (Thilo Weichert) ist der bisherige Entwurf zur Regelung von Daten im Internet zu knapp ausgefallen. Kurzerhand hat er einen eigenen Gesetzesvorschlag mit umfassenden Vorschriften zum Datenschutz im Internet präsentiert.
Dieser soll laut einer Pressemitteilung des ULD
„(…) die Diskussion von der Fixierung auf Geodaten lösen und auf die wesentlichen und gemeinsamen Probleme des Internetdatenschutzes lenken. Er soll zu einem gesellschaftlichen Diskurs zwischen Betroffenen, Internetunternehmen und Datenschützern anregen.“
Neben diversen anderen Änderungen, bildet § 29a BDSG den Kern des Entwurfes, wonach bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet stets eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Datenschutz erfolgen muss.
Daneben sind auch Löschfristen für veröffentlichte Daten sowie eine Pflicht zu bindenden datenschutzfreundlichen Grundeinstellungen (sog. Privacy by default) vorgesehen.
Ob sich der für den 07. Dezember geplante Datenschutzgipfel vom „Gesetzesentwurf“ beeindrucken lässt oder die jeweiligen Interessenvertreter weiterhin die Marschroute vorgeben werden, wird sich zeigen…