Datenschutz und elektronischer Personalausweis

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Die Arbeiten mit und an dem elektronischen Personalausweis gehen weiter. Während Staat und Wirtschaft weiter für „ihr kleines Schätzchen“ werben und betonen, einen Standard-Identitätsnachweis fürs Internet geschaffen zu haben, ruft der Bundesdatenschutzbeauftragte die Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit ins Gedächtnis.

Er sagte:

„Eine effektive Sicherung der gespeicherten biometrischen Daten, wie Lichtbild und Fingerabdruck, ist unverzichtbar. Da die Speicherung der Fingerabdrücke und die Nutzung der elektronischen Identifizierungsfunktion freiwillig sind, sollte sich jeder Bürger genau überlegen, ob er davon Gebrauch macht.“

Außerdem sei es bereits als datenschutzrechtlicher Erfolg zu werten, dass die biometrischen Daten nur im Chip auf dem Ausweis,  aber nicht in einer zentralen Datei gespeichert werden. Auch de Maizière betonte, dass diese Daten auf keinen Fall privaten Anbieter zur Verfügung stehen würden. Es scheint also, als ob die Weichen in die richtige Richtung gestellt wären. Doch bis zum 01.11., an dem der elektronische Personalausweis endgültig eingeführt werden soll, kann noch viel passieren…

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