In der Sache Matthew Campbell vs. Facebook Inc. wird beim US District Court Northern California derzeit über die Zulassung einer Klage gegen das Unternehmen entschieden. Die Kläger bringen dabei vor, Facebook werte die privaten Nachrichten seiner Nutzer aus, die über das Private-Messaging-System versendet werden.
Der Inhalt im Überblick
Sachverhalt
Auf der Social-Media-Plattform können Nutzer Inhalte wie Fotos, Videos und Links zu anderen Seiten mit anderen Nutzern via Private-Messaging-System teilen. Der Umgang mit Links, die diesen Nachrichten beigefügt wurden, ist Gegenstand des Verfahrens.
Was bringen die Parteien vor?
Die Kläger klagen in einer Sammelklage stellvertretend für alle amerikanischen Facebook-Nutzer, die das Messaging-System benutzen und innerhalb der letzten 2 Jahre seit Klageerhebung damit Links versendet haben.
Worauf stützen die Kläger ihre Klage?
Sie behaupten, dass Facebook den Inhalt der privaten Nachrichten analysiert. Ergäbe sich bei einem solchen Scan, dass sich in einer der Mails eine URL zu einer Webseite befinde, würde Facebook den Link als „Like“ der Webseite werten und entsprechend den „Like“-Faktor der Webseite, der die allgemeine Beliebtheit der Webseite bestimmt, um 1 erhöhen. Dies habe sich unter anderem aus einer Durchsicht des Quellcodes von Facebook und der Befragung von Mitarbeitern ergeben.
Auch würde Facebook die durch die Analyse des festgestellten Links gewonnenen Informationen nutzen, um für die Nutzer Empfehlungen in Form von Werbung zu generieren. Zudem würden die so gewonnenen Informationen auch an Dritte zur Generierung nutzerbezogener Werbung weitergegeben werden. Der Klägervertreter äußert Medienangaben zu Folge wie folgt:
„The records… may be put to any use, for any reason, by any Facebook employee, at any time.“
Die Nutzung dieser Links greift nach Ansicht der Kläger unzulässig ihre Privatsphäre ein und stellt einen Verstoß gegen den Federal Electronic Communications Privacy Act (ECPA- Wiretap Act) und den kalifornischen Invasion of Privacy Act (CIPA) dar.
Was wendet Facebook dagegen ein?
Facebook wendet dagegen ein, dass die Auswertung der URL Daten anonymisiert und komprimiert erfolge. Es sei kein Geheimnis, dass die Nachrichten u.a. zum Vorgehen gegen Malware und kinderpornografische Links, gescannt werden. Diese Sammlung von Informationen als Verstoß gegen Datenschutzvorschriften zu bezeichnen, sei ein technischer Angriff auf die Grundelemente der Computerprogrammierung.
Welche Entscheidung wird ergehen?
Einen parallel erhobenen Schadensersatzanspruch der Betroffenen hat das Gericht bereits mit der Begründung, es sei kein tatsächlicher Schaden entstanden, abgelehnt.
Ob das Gericht in der finalen Entscheidung zu Gunsten der Kläger entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Eine mögliche Berufung einer der Parteien gegen die zu ergehende Entscheidung würde zum 9. Circuit Court of Appeals und damit ggf. zu einer landesweiten Grundsatzentscheidung führen.