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Gesucht – gefunden. Stille SMS.

Gesucht – gefunden. Stille SMS.

Selbstverständlich bedienen sich Strafverfolgungsbehörden technischer Möglichkeiten zur Ortung von Mobiltelefonen. In welchem Umfang und auf welche Art und Weise ist allerdings weniger bekannt. Interessante Fakten finden sich jedoch in einer Antwort auf eine kleine schriftliche Anfrage einer Abgeordneten des nordrheinwestfälischen Landtages von der Fraktion DIE LINKE. Insbesondere die Nutzung von sog. stillen SMS spielen danach eine entscheidende Rolle im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Personenortung.

Ortungsdienste ein- oder ausschalten?

Seitdem Ortungsdienste zum Standardrepertoire von Smartphones gehören, sorgen sich einige Nutzer. Diejenigen, die sich für Datenschutz interessieren darüber, ob nun jede ihrer Bewegungen verfolgt wird, die anderen darüber, ob die Akkuleistung ihres Smartphones unter dem ständigen Signalaustausch leidet. Aus diesem oder jenem Grund wird häufig zumindest die pauschale Aktivierung abgeschaltet.

Strafverfolgungsbehörden lassen sich nicht so leicht abschütteln

Die Sorge der Stromsparer ist berechtigt. Tatsächlich wird die Akkuleistung durch die permanente Aktivierung der Ortungsdienste stärker belastet, insbesondere in signalschwachen Regionen. Die Datenschützer unter den Nutzern müssen sich allerdings weiterhin sorgen – denn selbst wenn das Smartphone selbstständig keine GPS, Wifi oder Netzwerkdaten mehr sendet, lässt sich eine Ortung auf diese Art und Weise nicht verhindern. Schlechte Nachrichten  für Kriminelle – insbesondere die Strafverfolgungsbehörden lassen sich so leicht nicht abschütteln.

Funkzellenauswertung

Der Einsatz von Funkzellenauswertung ist das in der Öffentlichkeit ungleich bekanntere Verfahren. Dabei werten die Ermittlungsbehörden Informationen über die gespeicherten Verkehrsdaten in einer Mobilfunkzelle aus. Diese Infos erhalten sie von den Mobilfunkbetreibern, die diese Verkehrsdaten speichern. So lässt sich ermitteln welche Geräte von welchem Mobilfunkbetreiber im ermittlungsrelevanten Zeitraum in dieser Zelle eingebucht waren.

Seit des Verbots der Vorratsdatenspeicherung sind diese Daten nur begrenzt verfügbar. Außerdem muss das Gerät in irgendeiner Weise benutzt werden, d.h. der Teilnehmer muss ein Telefonat geführt haben oder eine SMS gesendet oder empfangen haben. Ansonsten können nur sehr ungenaue Angaben über den Standort ermittelt werden.

Stille SMS

Bei weitem nicht so bekannt ist das Verfahren der stillen SMS. Dabei handelt es sich um einen besonderen SMS Typen. Bei einer stillen SMS zeigt weder das Display noch ein akustisches Signal den Empfang der Nachricht an. Die Ermittlungsbehörden senden den Verdächtigen diese heimlichen Nachrichten, die keinen Inhalt haben, aber anschließend einen Ortungsimpuls an das Funknetzwerk verschicken. Beim Senden mehrerer SMS lässt sich auf diese Weise unbemerkt und ohne Tätigwerden des Betroffenen ein Bewegungsprofil erstellen. Nur das Ausstellen des Telefons kann dann noch helfen.

Keine Sorge, oder?

255.784 dieser stillen SMS wurden laut Antwort der Regierung im Jahr 2010 in NRW (17,8 Mio Einwohner) versendet. Das sind erstaunlich viele, wobei zu beachten ist, dass pro Ortung eine Vielzahl von SMS erforderlich ist.

Allerdings dürfen auch diese Nachrichten nicht ohne weiteres an beliebige Personen versendet werden, sondern unterliegen dem Richtervorbehalt. Überwiegend wird die Maßnahme auf §§ 110a, 110b  StPO gestützt, d.h. nur bei Verdacht von schwerwiegenden Straftaten und unter Abwägung des Einzelfalls. Hoffen wir, dass sich auch alle daran halten…

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