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Google gab in Deutschland 584-mal Nutzerdaten heraus

Google gab in Deutschland 584-mal Nutzerdaten heraus

Google hat einen neuen „Transparency Report“ veröffentlicht, der darüber informiert, wie oft der Konzern in Ermittlungsverfahren von staatlichen Stellen zur Herausgabe von Nutzerdaten aufgefordert wurde. Darüber hinaus wurden bei Google eingegangene Löschungsanträge offengelegt.

768 Anfragen in einem Halbjahr

Transparency-Report-GoogleDie Statistik bezieht sich auf die sechs Monate von Juli bis Dezember 2010. In diesem Zeitraum haben deutsche Ermittlungsstellen 768 Anfragen auf die Herausgabe von Nutzerdaten gestellt. Damit liegt Deutschland weltweit auf Platz sieben; beim Spitzenreiter USA wurden 4.601 Anfragen gestellt. Laut Google wird jedes Auskunftsverlangen zunächst rechtlich geprüft; in 76% der Fälle hat man in Deutschland Auskunft erteilt, was zu 584 Datenübermittlungen führte. Auf einer Weltkarte werden die Zahlen für jedes Land übersichtlich dargestellt

Auskunftsverlangen von deutschen Behörden nehmen zu

Im Vergleich zum vorangegangenen Report ist die Zahl der Anfragen in Deutschland um 46% gestiegen. Verglichen mit anderen Ländern ist dieser Anstieg jedoch eher gering und lässt sich wohl vor allem auf steigende Nutzerzahlen zurückführen. Für einen weiteren internationalen Vergleich hat der englische Blog „Complicity“ die Statistiken mit der Bevölkerungszahl ins Verhältnis gesetzt; in Singapore und Großbritannien gab es danach die meisten Anfragen pro Einwohner.

Nicht immer darf der Staat Auskunft verlangen

Interessant sind auch die Unterschiede der von Google bewerteten Rechtmäßigkeit der Anfragen: Während in den USA 94% beantwortet wurden, war die Quote in anderen Staaten deutlich schlechter. Von den 272 Aufforderungen in Polen wurden nur 12% befolgt, in der Türkei (45) und in Ungarn (68) sind sogar alle als unrechtmäßig abgewiesen worden. Auch in Deutschland kommt es häufiger vor, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft Auskunft verlangt, ohne dazu berechtigt zu sein. Wir berichteten bereits, wie man ein solches Verlangen einer Behörde auf Auskunft auf seine Rechtmäßigkeit prüfen kann.

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