Die Neugier von Arbeitgebern scheint unerschöpflich: Ob es um das Bewerbungsverfahren oder um Gesundheitsfragen an bereits Beschäftigte ging, es schien, als gäbe es zumindest eine – wenn auch sehr niedrige – Schamgrenze. Doch selbst diese wurde nun unterschritten.
Das EU-Parlament spielt als selbst ernannte Hochburg des Datenschutzes nach seinen eigenen Regeln und legt eine ganz besondere Neugier am Intimleben seiner Mitarbeiter an den Tag. In einem Katalog werden unter Anderem folgende Auskünfte abverlangt:
„Haben Sie schon einmal an sexuell übertragbaren Krankheiten gelitten? Hatten sie schon einmal Hämorrhoiden? Haben Sie je selbst einen Neurologen, Psychiater, Analytiker oder Therapeuten aufgesucht? Nennen Sie das Datum Ihrer letzten Periode!“
Außerdem abgefragt werden Trinkgewohnheiten und psychische Erkrankungen in der Familie. Warum diese Fragen notwendig sein sollen, bleibt unklar. Vielmehr gehören sie laut Verwalter financial times zu folge
„zum obligatorischen Gesundheitscheck im neuen Einstellungsverfahren. Und: Europas Datenschutzbeauftragter Peter Hustinx habe den Fragekatalog abgesegnet.“
Doch dies trifft nicht zu. Vielmehr widersprach der Datenschutzbeauftragte dieser Schutzbehauptung deutlich, wie das Virtuelle Datenschutzzentrum mitteilt:
„Der zur Genehmigung vorgelegte Fragebogen entsprach nicht dem, den die Angestellten ausfüllen sollten. Der medizinische Fragebogen, der im Schreiben vom 19. Mai beigefügt wurde, entspricht nicht dem medizinischen Fragebogen für akkreditierte Assistenten, der zum Europäischen Datenschutzbeauftragten im Juni 2009 zur Genehmigung geschickt wurde.“
Verweigerer, die den Fragebogen nicht ausfüllen, erhalten „blaue Briefe“ vom Leiter des medizinischen Dienstes und müssen tatsächlich um ihren Arbeitsplatz fürchten. Da kann man ja beruhigt sein, dass der medizinische Dienst aufgefordert wurde, den Fragebogen zu überarbeiten…