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Bei Bewerbung Bluttest

Bei Bewerbung Bluttest

Die Empörung Ende letzten Jahres war groß, als bekannt wurde, dass verschiedene Großkonzerne, unter anderem auch die Beiersdorf AG medizinische Bluttests oder Untersuchungen an Bewerbern haben durchführen lassen.

Dies sei laut spiegel.de

„ein Standardprocedere. Jeder Bewerber, der gute Aussichten auf eine Stelle im Unternehmen habe, werde auch im Hinblick auf seine Blutwerte getestet. Diagnosen auf Schwangerschaft, Aids, Drogen, Gendefekte und Tumore gehörten nicht dazu.“

Datenschützer und Gewerkschaften protestierten gegen diese Praxis, was einige Unternehmen zumindest dazu brachte, teilweise von der Durchführung der Tests abzusehen.

Dennoch wurde die Beiersdorf AG einer Prüfung durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz unterzogen. Diesem gegenüber gab das Unternehmen an, eine Teilnahme der Bewerber an den Untersuchungen erfolge ausschließlich freiwillig. Außerdem habe das Untersuchungsergebnis für die Einstellungsentscheidung keine Rolle gespielt.

Diese Aussage führt natürlich unweigerlich zu der Frage, warum die Untersuchungen dann überhaupt durchgeführt worden sind. Außerdem blieb nach Angaben des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten unklar, ob die Bewerber tatsächlich über die Freiwilligkeit der Untersuchung informiert wurden. Er gab an, dass

„wir aufgrund des nicht mehr aufzuklärenden Sachverhalts sowie der unklaren Rechtslage, aber auch aufgrund der Tatsache, dass die Beiersdorf AG die Untersuchungspraxis sofort nach unserem Intervenieren gestoppt hat, das Bußgeldverfahren eingestellt haben.“

Dennoch bleiben Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Doch das Vorgehen diverser Unternehmen zeigt einmal mehr, wie dringend ein Beschäftigtendatenschutz gebraucht wird, das solche Themen eindeutig regelt. Doch der bisherige Entwurf ist nicht auf großen Zuspruch gestoßen, so dass es unwahrscheinlich erscheint, dass ein solches Gesetz in Kürze kommen wird.

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