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Polizeiliche Ermittlungen via Facebook sollen legalisiert werden

Polizeiliche Ermittlungen via Facebook sollen legalisiert werden

Nützliche Informationen über einen Großteil der deutschen Bürger gibt es für polizeiliche Ermittlungen im Internet zuhauf: Kontaktdaten, Spitznamen, Interessen & Hobbies, besondere körperliche Merkmale (z.B. Tattoos), vergangene und aktuelle Aufenthaltsorte, benutzte Verkehrsmittel, das soziale Umfeld…und vieles mehr. Klar, dass so ein großes „Datenkapital“ Menschen auf zahlreiche Ideen für praktische Einsatzmöglichkeiten bringen kann. Auch Polizeibeamte.

Gimme more… data!

Dass sich Ermittler bei ihrer Online-Recherche öffentlich zugänglicher Informationen bedienen, wird seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung vom 27.02.2008 von vielen Datenschützern mittlerweile hingenommen.

Das BVerfG urteilte damals, dass es keinen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle, wenn eine staatliche Stelle im Internet verfügbare Kommunikationsinhalte erhebe, die sich an jedermann oder zumindest an einen nicht weiter abgegrenzten Personenkreis richteten. Als Beispiele für öffentlich zugängliche Datenquellen nannte das Gericht allgemein zugängliche Webseiten, jedermann offenstehende Mailinglisten und offene Chats.

Ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung liegt laut BVerfG erst vor, wenn bei dem Kommunikationsvorgang ein schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen in die Identität und die Motivation des Kommunikationspartners ausgenutzt werde, um persönliche Daten zu erheben, die ohne dieses Vertrauen nicht zugänglich wären.

Teamwork mit Facebook-Nutzern

Aber auch die verdeckte Ermittlung unter falschem Namen ist in sozialen Netzwerken keine Seltenheit mehr. Laut News.de gehört diese Art der Recherche längst zum Standardrepertoire der amerikanischen Polizei. In Deutschland halte man sich bei diesem Thema dagegen bedeckt. Das BKA  gebe aus taktischen Gründen nicht preis, ob sie via Facebook, Twitter oder ähnlichen Plattformen ermittele. – Keine Antwort ist bekanntlich auch eine Antwort.

Vor einiger Zeit hat sich dafür die niedersächsische Polizeibehörde etwas Cleveres überlegt. Statt sich mit Datenschützern z.B. wegen des Einsatzes verdeckter Ermittler in sozialen Netzwerken herumzuschlagen, könnte man eigentlich gleich mit den Mitgliedern dieser Netzwerke zusammenarbeiten.

Über eine eigene Fanpage bei Facebook lässt sich die Hannoveraner Polizei seit geraumer Zeit bei ihren wichtigsten Ermittlungen, insbesondere im Rahmen der Personenfahndung, von online-affinen Bürgern unterstützen. Wie wir bereits berichteten, wurden hierbei zunächst konkrete Angaben zu Sachverhalten und Verdächtigen auf der Fanpage veröffentlicht. Nachdem jedoch Datenschutzexperten dagegen Sturm gelaufen waren, wurden nur noch Links auf der Facebook-Seite gepostet, die zur Webseite der Polizei Hannover führten.

Rechtswidrig oder rechtmäßig? Just legalize it!

Auch der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) ist die ständigen Debatten wegen Datenschutz bei Online-Ermittlungen anscheinend leid. Im Hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, hat er nämlich einen starken und ausdauernden Gegner in Sachen Facebook gegenüber, der Verflechtungen zwischen Staat und sozialen Netzwerken generell anprangert. Laut Zeit.de will Hahn jedenfalls die Facebook-Fahndung legalisieren. Denn auch in seinem Bundesland wird die „Hannover’sche Fahndungsmethode“ bereits getestet…

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