SWIFT vom EU-Parlament beschlossen

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Mit einer klaren Mehrheit ist gestern das SWIFT-Abkommen im EU-Parlament beschlossen worden. Doch unabhängig darüber, ob man sich freuen mag, dass dieses lang diskutierte Thema nun endlich ein Ende hat, wird diese etwaige Freude gleich gebremst.

Laut taz.de wurde die Bundesrepublik im April noch aufgefordert,

„das Abkommen nur zu unterzeichnen, wenn der effektive Schutz personenbezogener Daten gewährleistet sei, Art und Umfang der zu übermittelnden Daten genau und abschließend begrenzt werden und keine Ausnahmeregelung für die Übermittlung so genannter Datenpakete geschaffen wird.“

Außerdem wurde gefordert, dass die Einstufung einer Person oder Gruppe als „terroristisch“ durch die EU erfolgen müsse.

Verlangen kann man bekanntlich viel, umgesetzt wurde keine dieser Forderungen. Es ist nach wie vor kein Gerichtsbeschluss für die Datenübermittlung notwendig und auch eine Einspruchsmöglichkeit für EU-Bürger gibt es nicht. Und auch der Begriff „terroristisch“ ist sehr weit gefasst.

Damit scheint es so, als habe sich die US-Regierung gar nicht mehr weiter mit den Datenschutzbedenken der Europäer auseinander setzen müssen, da gewisse Forderungen gar nicht erst gestellt worden sind. Da ist es doch beruhigend, wenn man weiß: SWIFT läuft nun für 5 Jahre und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sollte nicht eine der beteiligten Seiten vorher die Initiative ergreifen. Und das wird sicherlich nicht die US-Regierung sein. Denn die bekommt ja schließlich das, was sie möchte: Jedes Jahr Milliarden von Überweisungsdaten…

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Ein Kommentar zu diesem Beitrag

  1. UPDATE:

    Laut Michele Cercone, Sprecher von Innenkommissarin Cecilia Malmström werden „Daten, die durch den ausgewiesenen Provider an das US Finanzministerium übertragen worden sind, (…) nicht unbeschränkt durchforstet, sondern sind Grundlage spezifischer Suchanfragen, die auf der Basis eines bestehenden Verdachts vorgenommen werden. Daten, die nicht Gegenstand solcher spezifischer Suchanfragen sind, bleiben anonym und das Finanzministerium kann solche Daten nicht ansehen.“

    Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-zu-SWIFT-Daten-bleiben-anonym-1052162.html

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