Zum Schutz vor gewalttätigen Angriffen auf Polizeibeamte sollen bayerische Polizisten im kommenden Jahr testweise mit kleinen Kameras an der Uniform (Bodycam) ausgestattet werden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen Bedenken.
Der Inhalt im Überblick
Einsatz von Bodycams nun auch in Bayern
Bayern wäre nicht das erste Bundesland, das Bodycams einsetzt. Nachdem Hessen bereits im Jahr 2013 ein entsprechenden Projekt durchführte, haben sich immer mehr Bundesländer, darunter auch Hamburg und Rheinland-Pfalz dazu entschlossen, die Minikameras zu testen.
In Bayern sollen die Bodycams zunächst testweise in München, Augsburg und Rosenheim zum Einsatz kommen und zwar in Gebieten, wo potentiell häufiger gewalttätige Eskalationen zu befürchten sind, bei denen Polizisten von Betrunkenen beschimpft und attackiert werden, beispielsweise nächtliche Einsätze im Bereich von Diskotheken.
Bodycams zur Prävention von Gewalttaten
Ziel der Bodycams soll es sein, Gewalttäter abzuschrecken und die Zahl der Angriffe auf Polizisten zu senken. Durch die Möglichkeit einer leichteren Identifizierung sollen Angreifende dazu gehalten werden einmal mehr zu überlegen, bevor sie eine Beamten angreifen.
Laut BSZ Bayerische Staatszeitung erklärte Landespolizeipräsident Wilhelm Schmidbauer im Innenausschuss des Landtages:
„Wir wollen testen, ob die Gewalt gegen unsere Polizistinnen und Polizisten durch den Einsatz von Body-Cams zurückgeht. […] Das können beispielsweise nachts die sogenannten Feiermeilen und Weggehviertel sein, bei denen es aufgrund hoher Alkoholisierung häufig zu Schlägereien kommt.“
Schmidbauer zufolge hätten die Bodycams insgesamt eine positive Wirkung gezeigt.
Datenschutzrechtlich bestehen Bedenken
Datenschützer haben dagegen Bedenken. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, habe der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri verfassungsrechtliche Bedenken, da es gewichtige Gründe bräuchte, einem Bürger direkt ins Gesicht zu filmen. Insbesondere dürfte es für den Beamten schwierig sein innerhalb kürzester Zeit darüber zu entscheiden, ob das Filmen in dem konkreten Fall überhaupt rechtlich zulässig sei.
Die Frage ist in der Tat nicht so einfach zu lösen, immerhin treffen hier zwei verfassungsrechtlich geschützte Rechte aufeinander: Zum einen das Recht des Polizisten an seiner körperlichen Unversehrtheit, zum anderen das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung. Die Gefahr, dass Bürger zu Unrecht einem intensiven Eingriff in ihre informationelle Selbstbestimmung ausgesetzt werden, ist nicht von der Hand zu weisen. Wichtig wird in diesem Zusammenhang sein, ob Bodycams tatsächlich dazu beigetragen haben, Angriffe auf Polizeibeamte zu verringern oder ob auch andere Faktoren, wie beispielsweise die Anzahl der an der Streife beteiligten Polizisten, bei den behaupteten Senkungen eine Rolle gespielt haben.