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Bundesnetzagentur richtet KI-Service Desk ein

Bundesnetzagentur richtet KI-Service Desk ein

Der Bundesdigitalminister hat Ende letzter Woche mit dem „KI-Service Desk“ ein neues Beratungsangebot der Bundesnetzagentur vorgestellt. Dieses soll sich insbesondere auch an kleine und mittlere Unternehmen richten. Der Artikel beleuchtet, welche Erleichterungen das beim Einsatz und der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz bringen kann. Und welche Botschaft die Bundesregierung mit dem KI-Service Desk an die Datenschutzbehörden sendet.

Ziel des KI-Service Desk

Der KI-Service Desk soll Unternehmen, Behörden und Organisationen helfen, die KI-Verordnung rechtssicher umzusetzen. Der Fokus liegt dabei u.a. auf KMU. Diese sollen mit dem KI-Service Desk eine Anlaufstelle haben, die ihnen dabei hilft, die Anforderungen der KI-Verordnung zu erfüllen. Es geht also in erster Linie um Informationsangebote. Wichtigstes Angebot scheint dabei ein neues Tool der Bundesnetzagentur zu sein, ein „interaktiver Compliance Kompass.“ Damit sollen Unternehmen z.B. herausfinden können, unter welche Risikoklasse der Verordnung ein bestimmtes KI-System fällt.

Das ist wichtig, um die Compliancepflichten zu kennen, die für die jeweilige Risikoklasse bestehen können. Die Pflichten, die Unternehmen aus der KI-Verordnung haben, unterscheiden sich auch danach, ob sie KI-Systeme entwickeln oder nur einsetzen. Compliancepflichten sind beispielsweise Transparenzpflichten für KI-Systeme mit geringem Risiko. Wie ein Chatbot im Kundenservice, der als KI-Bot gekennzeichnet ist. Der KI-Service Desk informiert außerdem über Schulungsangebote zur Erlangung von KI-Kompetenz.

Auch die EU-Kommission plant einen Service Desk

Die Kommission hat angekündigt, einen „AI Act Service Desk“ zu etablieren. Den gibt es allerdings noch nicht. Die Kommission widmet sich aber mit ihrem KI-Büro bereits durch zahlreiche Maßnahmen der Umsetzung der KI-Verordnung. Nicht zuletzt gehört dazu der „KI-Pakt“; ein Bündnis an Unternehmen, die sich freiwillig zur vorgezogenen Umsetzung von Teilen der KI-Verordnung verpflichten. Die Verordnung schreibt die Existenz eines „Service Desk“ übrigens nicht vor. Es soll sich dabei vielmehr um ein operatives Hilfsangebot handeln. Ob das in seiner konkreten Ausgestaltung mit dem der Bundesnetzagentur vergleichbar ist, wird sich zeigen.

Eine Botschaft an die Datenschutzbehörden

Die Etablierung des KI-Service Desk bei der Bundesnetzagentur ist auch ein Signal in Richtung Datenschutzbehörden. Diese hatten ausdrücklich darum geworben, die für die Zwecke der KI-Verordnung zuständigen Marktüberwachungsbehörden zu werden. Nun stehen aber alle Zeichen darauf, dass die Bundesnetzagentur diese Marktüberwachungsbehörde wird.

Schon die letzte Bundesregierung hatte die Bundesnetzagentur in einem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der KI-Verordnung als Marktüberwachungsbehörde vorgesehen. Das Gesetz wurde allerdings nicht mehr verabschiedet. Dass aber nun der Digitalminister der neuen Bundesregierung den KI-Service Desk bei der Bundesnetzagentur vorstellt, spricht Bände. Die Behörde selbst gibt an:

„Die Bundesnetzagentur soll nach bisherigen Plänen eine zentrale Rolle in der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland übernehmen und führt bereits vorbereitende Tätigkeiten durch.“

Unternehmen sollten sich also darauf einstellen, dass die Bundesnetzagentur zuständig sein wird. Der Gesetzgeber muss sich allerdings beeilen, denn die Behörde muss gemäß der KI-Verordnung bis zum 2. August 2025 benannt sein. Es bleiben also nicht einmal vier Wochen. Wer schon jetzt Kontakt zu der Behörde aufnehmen will, kann das über den KI-Service Desk tun.

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  • Der zweite Satz (insbesondere das „werden“) ist leider komplett unverständlich: „Die Etablierung des KI-Service Desk bei der Bundesnetzagentur ist auch ein Signal in Richtung Datenschutzbehörden. Diese hatten ausdrücklich darum geworben, die für die Zwecke der KI-Verordnung zuständigen Marktüberwachungsbehörden zu werden.“

    • Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der zweite Satz bezieht sich auf Art. 70 Abs. 1 KI-Verordnung:
      „Jeder Mitgliedstaat muss für die Zwecke dieser Verordnung (…) mindestens eine Marktüberwachungsbehörde als zuständige nationale Behörden einrichten oder benennen (…)“.
      Das heißt: Die KI-Verordnung schreibt vor, dass die Mitgliedsstaaten Marktüberwachungsbehörden einrichten müssen. Diese Behörden überwachen die Einhaltung der KI-Verordnung. In Deutschland ist noch nicht festgelegt, wer diese Zuständigkeit bekommt. Wahrscheinlich wird es die Bundesnetzagentur. Bei dieser ist auch der neue „KI-Service Desk“ eingerichtet. Es ergibt Sinn, dass so ein Service Desk bei der Behörde angesiedelt ist, die für die Einhaltung der KI-Verordnung zuständig ist. Obwohl die Zuständigkeit noch nicht feststeht, ist das also ein Indiz dafür, dass die Bundesnetzagentur diese Zuständigkeit auch wirklich bekommt. Warum ist das gleichzeitig ein Signal an die Datenschutzbehörden? Weil die Datenschutzbehörden diese Zuständigkeit ebenfalls haben wollen. Es sieht aber nun so aus, also ob sie die Zuständigkeit nicht bekommen. Und damit nicht „die für die Zwecke der KI-Verordnung zuständigen Marktüberwachungsbehörden werden.“

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