Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir über die Pressemitteilung des ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein) berichtet, in welcher das ULD darauf hinwies, dass Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie der „Gefällt mir“-Button auf Webseiten gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen, da eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse erfolgen.
Die Einschläge kommen näher
Wie mittlerweile SPIEGEL-ONLINE berichtet, schließen sich die Aufsichtsbehörden der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern dieser Auffassung an.
Aber auch Bayerns Landesdatenschutzbeauftragter, welcher aufgrund des Nord-Süd-Gefälles in Insiderkreisen aus Datenschutzsicht als vergleichsweise milde gilt, scheint dieser Auffassung nach einem Bericht des Online-Magazins internet-World-Business nicht ganz abgeneigt zu sein, setzt jedoch auf eine besonnene deutschlandweite Einigung, während das ULD eine Frist bis Ende September setzt und nach deren Ablauf ein Bußgeldverfahren in Aussicht stellt.
Für Webseitenbetreiber mit Facebook-Like-Button wird es ernst
Wie WELT-ONLINE berichtet, sind inzwischen auch diverse Behörden aufgrund der massiven Monierungen der Datenschützer dazu übergegangen, ihre Like-Buttons zu entfernen bzw. ihre Facebook-Auftritte abzuschalten. Auch Unternehmen sollten aufgrund der nicht zu unterschätzenden Bußgelder und Imageschäden dazu übergehen, ihren Facebook-Auftritt kritisch zu überdenken und ggf. neu zu bearbeiten.
Jemand der sich zwar nicht mit Mark Zuckerberg, dafür aber mit dem Thema Datenschutz auskennt, ist Ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter.
Interessiert der Datenschutz bei Swift oder der Vorratsdatenspeicherung? Nö. Wenn jetzt Facebook sagt, dass man mit dem Like-Button Terroristen fangen kann, dürfen wir ihn bestimmt wieder einbauen.
Vielen Dank für die Info bzgl. der Rechtslage zum Like-Button.
Wir werden den Button direkt aus der Seite entfernen und ein einfaches Facebook-Logo einfügen. Wichtig erscheint vor allem folgende Info:
https://www.dr-datenschutz.de/online-shops-und-facebook-like-button-eine-gefaehrliche-liebschaft-oder-viel-laerm-um-nichts/
Halte ich für völlig übertrieben und wird in dieser Form zur Zeit glücklicherweise nicht mehr abgemahnt (zumindest ist mir kein Fall bekannt). In Sachen Facebook und Abmahnung hat sich ja eh viel getan in letzte Zeit…