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Einbindung des Facebook-Like-Button auf Websites illegal – die Einschläge kommen näher

Einbindung des Facebook-Like-Button auf Websites illegal – die Einschläge kommen näher

Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir über die Pressemitteilung des ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein) berichtet, in welcher das ULD darauf hinwies, dass Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie der „Gefällt mir“-Button auf Webseiten gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen, da eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse erfolgen.

Die Einschläge kommen näher

Wie mittlerweile SPIEGEL-ONLINE berichtet, schließen sich die Aufsichtsbehörden der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern dieser Auffassung an.

Aber auch Bayerns Landesdatenschutzbeauftragter, welcher aufgrund des Nord-Süd-Gefälles in Insiderkreisen aus Datenschutzsicht als vergleichsweise milde gilt, scheint  dieser Auffassung nach einem Bericht des Online-Magazins internet-World-Business nicht ganz abgeneigt zu sein, setzt jedoch auf eine besonnene deutschlandweite Einigung, während das ULD eine Frist bis Ende September setzt und nach deren Ablauf ein Bußgeldverfahren in Aussicht stellt.

Für Webseitenbetreiber mit Facebook-Like-Button wird es ernst

Wie WELT-ONLINE berichtet, sind inzwischen auch diverse Behörden aufgrund der massiven Monierungen der Datenschützer dazu übergegangen, ihre Like-Buttons zu entfernen bzw. ihre Facebook-Auftritte abzuschalten. Auch Unternehmen sollten aufgrund der nicht zu unterschätzenden Bußgelder und Imageschäden dazu übergehen, ihren Facebook-Auftritt kritisch zu überdenken und ggf. neu zu bearbeiten.

Jemand der sich zwar nicht mit Mark Zuckerberg, dafür aber mit dem Thema Datenschutz auskennt, ist Ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter.

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