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Digitale Gewalt, Dickpics und Datenschutz

Digitale Gewalt, Dickpics und Datenschutz

Das Internet wird zum Irrenhaus: Online-Belästigungen, Cybermobbing und Hassrede stehen an der Tagesordnung. Gleichzeitig nehmen viele digitale Gewalt nicht ernst. Opfer werden zum Schweigen gebracht und aus dem virtuellen Leben gedrängt. Schaut der Staat nur zu, ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung keinen Pfifferling mehr wert. Das muss ein Ende haben. Ein Kommentar.

Nein, digitale Gewalt ist kein Luxusproblem

Selten hat mich einer meiner Kommentare beim Schreiben so mitgenommen wie dieser. Meine Recherchen haben mich frustriert und geärgert. Digitale Gewalt ist ein ernstzunehmendes Problem. Doch egal, wer dazu berichtet (wie zum Beispiel heise.de), die Kommentarspalten sind voll mit Relativierern. Wer sich durch digitale Gewalt angegriffen fühle, sei verweichlicht, außerdem setze man damit physische Gewalt herab. Und überhaupt seien es ja Männer, die unter den Frauen leiden und nicht umgekehrt.

Unter einem Artikel, der sich mit Hass im Netz gegen Frauen beschäftigt, kommentiert doch tatsächlich einer:

„Sorry, wenn immer mehr dumme Menschen sich öffentlich äußern. Dann muss man mit Gegenwind rechnen. Klappe halten, wenn man das Echo nicht aushält. Als Internet noch nicht so einfach war und man nicht alles aus dem Baukasten machen konnte, konnten sich die dummen Schla**** und Kackinfluencer eben nicht präsentieren.“

Das leitet auch schön zur Definition des Begriffs der digitalen Gewalt über:

Unter digitaler Gewalt werden unterschiedliche Formen der Herabsetzung, Belästigung, Diskriminierung, sozialen Isolation und Nötigung anderer Menschen im Internet und mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel verstanden. Täter sind neben Männern auch Frauen. Ich war auf einer reinen Mädchenschule, das wundert mich daher null. Das Phänomen trifft nicht nur weibliche Opfer (darunter auch unzählige Mädchen), viele Männer sind ebenfalls betroffen. Aber liebe Leser, wenn es in einem Artikel um Gewalt gegen Frauen geht, und euch die Beschränkung auf Frauen nicht in den Kram passt, dann kommentiert entweder sachlich oder schwirrt ab. Danke.

Von Dicks, Doxxing und Datenschutz

Dicks und Datenschutz, das ist mal ne Kombi, die man nicht so häufig zu lesen kriegt. Nichtsdestotrotz ist das Thema ernst und Betroffene leiden – psychisch, physisch (weil psychosomatisch) und auch durch Eingriffe in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Doch zuerst wollen wir einen Blick auf die verschiedenen Arten digitaler Gewalt werfen.

Sammelsurium der Grausamkeiten

Auf die Menschheit ist Verlass: Kaum eröffnen sich neue Mittel und Wege, anderen Schaden zuzufügen, werden diese auch genutzt. Kloppen auf dem Schulhof? Oldschool. Lieber haten im Internet. So bequem war es noch nie, Unheil zu verbreiten. Dabei stehen den Tätern eine Vielzahl digitaler Gewalthandlungen zur Verfügung. Zu digitaler Gewalt gehören unter anderem die online stattfindende:

  • Beleidigung
  • Verleumdung
  • Üble Nachrede
  • Bedrohung
  • Erpressung
  • Hassrede

sowie beispielsweise auch folgende Vorgehensweisen:

Hassrede muss nicht lange erklärt werden. So gut wie jeder wurde schon einmal online aufgrund seiner Herkunft, Religion, politischen Ansichten, seiner Geschlechtszugehörigkeit oder seines Aussehens hasserfüllt angegriffen oder hat Hassbeiträge gesehen. Bodyshaming gehört dazu: „Friss Kuchen, Fettie!“ fand ich nicht gerade prickelnd.

Das unaufgeforderte Versenden von Dickpics ist mittlerweile strafbar, § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB. Aber wer so blöd ist anzunehmen, es fände auch nur irgendeine Empfängerin toll, aufs Handy zu schauen und das Ding fremder Männer zu sehen, den juckt wohl auch die Strafbarkeit nicht.

Beim Doxxing sammeln Menschen persönliche Infos anderer zusammen, um ihren Opfern dann auflauern oder sie bedrohen zu können. Unabhängig von etwaigen Stalking- oder Bedrohungsdelikten ist das Doxxing unter bestimmten Umständen selbst strafbar, denn nach § 126a Abs. 1 und 2 StGB gilt:

„(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr

1. eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder

2. einer gegen sie gerichteten sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert

auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“

Wer tut sowas?

Tja, genug. Das Internet ist voll mit Vollidioten. Das fängt bei sich selbst hassenden Teenie-Mobbern an und endet bei Anhängern extremistischer Ideologien. Eine Rolle spielt auch die Incel-Szene, die (zum Teil gewaltbereite) unfreiwillig im Zölibat lebende, frauenhassende Männer umfasst. Wenn Sie mal Zeit und Interesse haben, sich in den Sumpf toxischer und brandgefährlicher Auswüchse eines bestimmten Forever-Alone-Klientels einzulesen, dann empfehle ich das Interview einer Undercover-Journalistin sowie die Rechercheergebnisse des NDR. Ich bin ja einiges gewohnt – aber danach war mir richtig übel.

Was hat digitale Gewalt mit Datenschutz zu tun?

Der Datenschutz geht zurück auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches sich aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG ergibt. Kurz gesagt hat jeder das Recht, selbst über die Verwendung und Preisgabe seiner Daten zu bestimmen. Da Grundrechte wie dieses in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat sind, soll das Recht vor ungerechtfertigten Eingriffen des Staates schützen. Jetzt sind die Hater und digitalen Gewalttäter aber nicht Teil des Staates. Wie passt das zusammen?

Ganz einfach: Ist der Staat untätig, führt dieses Unterlassen zu ähnlichen Folgen, als wenn er selbst aktiv eingreifen würde. Insofern dient das Abwehrrecht nicht nur der Abwehr staatlichen aktiven Handelns, sondern auch des staatlichen Unterlassens.

Hier heißt das, die Gesetzgebung muss, wo angebracht, für Straftatbestände sorgen und Ermittlungsbehörden müssen Straftaten effektiv verfolgen. Wenn es daran mangelt, wird in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen, weil die infolge der Untätigkeit ungeschoren davonkommenden Täter ihre Opfer Stück für Stück aus dem Online-Leben drängen und deren Daten missbrauchen. Mit den neu geschaffenen Straftatbeständen sind wir schon auf dem richtigen Weg. Jetzt gilt es nur noch, das Wissen um das Fehlverhalten in die Köpfe der Täter zu bringen.

Lass dir das nicht gefallen

Ich bin ja bekanntlich mehr der Typ „Hau drauf“ als die Ruhe in Person. Da Gewalt keine Lösung ist, sollte man sich anderweitig zu helfen wissen. Aber wie?

Denkzettel und Löschversuche

Klassisch natürlich per Anzeige. Einige digitale Gewalttaten sind strafbar. Dass in der Praxis haufenweise Verfahren eingestellt werden, darf kein Grund sein, es gar nicht erst zu versuchen. Dem Täter gehört ein Denkzettel verpasst – und die Vorstellung ist ungemein befriedigend, dass irgendwo die äußerst robuste, Nudelholz-schwingende Mama eines Stubenhocker-Mobbers Post der Staatsanwaltschaft im Briefkasten findet.

Wer sich beraten lassen möchte oder Unterstützung benötigt, kann sich an HateAid, dickstinction, Hassmelden und fragzebra (bei Cybergrooming) wenden. Dickstinction und Hassmelden ermöglichen auch eine anonyme Anzeige. Wichtig ist in jedem Fall die Dokumentation der digitalen Gewalt, heißt: Wer, was, wann, wo (URL), in welchem Zusammenhang/Kontext, gegen wen – und natürlich das Anfertigen rechtssicherer Screenshots.

Unerwünschte Inhalte im Netz verschwinden nicht von selbst. Hier richtet man sich zunächst an denjenigen, der den Inhalt online gestellt hat – was bei Mobbern und digitalen Gewalttätern leider oft nichts bringt. Man kann aber zumindest Google um das Entfernen von Einträgen bitten, damit Sucheinträge nicht mehr angezeigt werden und die Inhalte schwerer zu finden sind.

Vorsicht? Ja, aber lasst euch nicht unterkriegen!

Um Internet-Trolls, Mobber und Hater gar nicht erst auf sich aufmerksam zu machen, ist anzuraten, online stets vorsichtig zu sein. Die Privatadresse sollte da gar nicht erst auftauchen. Keine sensiblen Fotos, kein Taggen des Standorts bei Bildern, okay. Aber sollen wir uns jetzt einfach unsichtbar machen? Ich meine, es gibt doch nichts, worüber sich nicht irgendein Depp aufregt. Sich vorsorglich selbst zu zensieren und zum Schweigen zu bringen kann nicht die Lösung sein.

Wenn Täter die Erfahrung machen, ihre Opfer ziehen sich zurück, bestärkt sie das in ihrem Tun, denn sie haben ihr Ziel erreicht. Diesen Erfolg gönne ich den Tätern nicht: Daher gilt, jetzt erst recht! Seid weiterhin online aktiv, postet euren Content, lasst euch nicht niedermachen. Es ist euer Recht auf informationelle Selbstbestimmung, eure digitale Persönlichkeit, es sind eure Daten, über die nur ihr bestimmt, kein Hater mit Luft zwischen den Ohren.

Falscher Fokus – warum setzt man nicht bei den Tätern an?

So wichtig Tipps und Tricks für Betroffene im Umgang mit digitaler Gewalt auch sind, liegt der Fokus meiner Ansicht nach häufig zu sehr auf dem, was man tun soll, um nicht Opfer zu werden. Den Betroffenen vermittelt das: Hättest du dich daran gehalten, wäre dir das nicht passiert. Derartiges Victim-Shaming mag nicht beabsichtigt sein, bei leidenden, mitunter depressiven Menschen verstärkt es jedoch das Schuldgefühl und damit die Qual.

Wieso setzen wir erst bei den Opfern an? Ähnlich wie bei einer Krankheit gilt es vielmehr den Auslöser zu tangieren, nicht nur die Symptome zu mildern. Okay, wir haben Ermittlungsbehörden, Schulprojekte gegen Hass und können Nachrichten in Social Media melden. Das ist doch schon mal was. Nichtsdestotrotz treiben immer mehr Hater und Co. online ihr Unwesen. Vielleicht sollten wir uns nicht nur fragen, wie man diese aufhält, sondern wie man verhindert, dass sie gar nicht erst so werden. Das ist der Knackpunkt. Wir brauchen Ursachenforschung und ein gesamtgesellschaftliches Problembewusstsein, nicht nur Stuhlkreise und Gruppenkuscheln.


Dieser Beitrag ist ein Kommentar und spiegelt daher die persönliche Meinung der Autorin/ des Autors wider. Diese muss nicht mit der Meinung des Herausgebers oder seiner Mitarbeitenden übereinstimmen.

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  • Hauptursache des Ganzen ist die Anonymität im Internet. Der Großteil der geschilderten Fälle würden gar nicht passieren wenn Personen im Internet identifizierbar wären. Wären die Hater, Mobber, und anderes Gesocks nicht anonym würde die meisten sich gar nicht trauen in die Tasten zu greifen um andere Menschen zu belästigen. Beispiel: Hat eine der hier anwesenden Frauen in der Fußgängerzone schon mal von einem fremden Mann ein Dickpic überreicht bekommen? Vermutlich nicht…

    Die Forderung die Anonymität im Netz aufzuheben ruft aber leider immer wieder großes Zeter und Mordio hervor, da aus irgendeinem mir nicht nachvollziehbaren Grund anscheinend sehr viele Menschen diese Anonymität unbedingt zum leben brauchen.
    Von daher bleibt nur eines: Alles, wirklich alles, polizeilich anzeigen und hoffen das der Staat reagiert (Kann man die Behörden eigentlich wegen Unterlassens verklagen?)

    • Ich stimme Ihnen zu, dass bei fehlender „Anonymität“ (wirklich anonym sind sie ja mit Nicknames auch nicht) viele Menschen eher vor der Begehung digitaler Gewalt zurückschrecken würden. Andererseits muss man auch sagen, dass z.B. Dickpics häufig auch nicht anonym verschickt werden. Wenn man das Kennenlernen beispielsweise aus Tinder auf WhatsApp verlegt, hat man ja üblicherweise schon die Namen (und die Nummer) ausgetauscht. Wenn die Täter nicht verstehen, dass ihr Handeln falsch ist, dann werden sie dieses auch nicht unterlassen, wenn sie nicht anonym auftreten.

      Fehlende Anonymität im Netz hat jedoch auch Nachteile: Es sind dann ja nicht nur die Täter namentlich erkennbar, sondern auch die Opfer. Damit erlangen die Täter weitere Angriffsfläche (z.B. weil sie die Posts des Opfers über verschiedene Social Media Profile und Blogs hinwegverfolgen können). Viele Opfer dagegen werden sich nicht mehr trauen, ihre Meinung zu sagen, weil sie sich erst recht angreifbar fühlen, nun, wo jeder sehen kann, wer diese äußert. Damit verringern wir vielleicht die Anzahl digitaler Gewaltdelikte (wobei ich denke, sie werden stellenweise dann intensiver), wir verengen auch den öffentlichen Meinungskorridor und verdrängen Menschen aus dem Netz, die Angriffe infolge ihrer Meinung befürchten.

      Aufgrund des Legalitätsprinzips ist die Staatsanwaltschaft grundsätzlich verpflichtet, bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten (Anfangsverdacht) für eine Straftat zu ermitteln. Ermittelt sie nicht, kommt ggf. eine Strafbarkeit in Betracht (Strafvereitelung im Amt).

      Es gibt jedoch Ausnahmen, wann die Staatsanwaltschaft nicht zwingend ermitteln muss: Bei absoluten Antragsdelikten ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht ohne Strafantrag und bei relativen Antragsdelikten ermittelt die Staatsanwaltschaft nur bei Vorliegen eines Strafantrags oder bei besonderem öffentlichem Interesse an der Strafverfolgung.

      Außerdem gibt es noch Privatklagedelikte (z.B. bei Beleidigungen). Hierbei erhebt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage nur, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Man kann das Privatklageverfahren aber selbst betreiben.

      Wurde ein Verfahren durch die Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt (wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts), kann mittels eines Klageerzwingungsverfahrens nach § 172 StPO dagegen vorgegangen werden.

      (Dienstaufsichts-)Beschwerden sind ebenfalls möglich.

  • Ganz wunderbar, vielen Dank für den informativen Kommentar und für diese klare Positionierung. Was ich übrigens ausdrücklich als Mann sagen. So, das heißt in diesem Stil, geht es mit dem Internet nicht weiter, zumindest nicht mit einem guten Ende.

    • Vielen Dank für das Lob, darüber freue ich mich sehr! Ich befürchte auch, dass die digitale Gewalt im Netz immer mehr zunehmen wird. Wird ein Bereich stärker verfolgt, suchen sich die Täter andere Wege. Das sollte uns aber nicht daran hindern, weiterhin dagegen vorzugehen – sonst haben die Täter gewonnen.

  • @Charlie:
    Sie wissen schon, dass ihrer Aussage etwas die Evidenz fehlt. Viele verhalten sich entsprechend auch mit Klarnamen im Netz und im Real-Life gibt es z.B. auch Cat-Calling & schlimmeres.
    netzpolitik.org/2018/16-beispiele-warum-pseudonymitaet-im-netz-unverzichtbar-ist/
    netzpolitik.org/2016/studie-findet-heraus-anonyme-nutzer-kommentieren-weniger-aggressiv/

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