Das Zeitalter des Datenschutzes ist vorbei. Die Menschen, die in den 80ern auf die Straße gingen, um gegen geplante Volkszählungen zu demonstrieren, wurden von technischen Errungenschaften des Internets längst eines besseren belehrt. Niemand interessiert sich mehr für Privatheit, vielmehr möchte jeder bei Facebook der Welt mitteilen, mit wem er zur Zeit eine Beziehung unterhält, wie er zur Atomkraft steht und was er sonst noch für Interessen hat.
Der Inhalt im Überblick
Das BDSG ist Achtziger
Datenschutz war eine nette Idee, lässt sich jedoch in unserer heutigen, ach so modernen und schnellen Zeit nicht mehr verwirklichen. Dies jedenfalls scheint die Kernaussage der sogenannten „post privacy“-Bewegung zu sein, die mit ihren provokanten Aussagen immerhin Aufmerksamkeit erregt hat.
Das Verdienst dieser Vertreter ist, a) eine weitgehend zutreffende Zustandsbeschreibung zu liefern und b) den Zustand unserer jetzigen Gesetzeslage anzuprangern. Vor allem bei der Kommunikation über das Internet zeigt sich besonders deutlich, dass unsere jetzigen Datenschutzgesetze nicht überholt sind – sie waren dem Stand der Technik noch nie voraus, hinken ihm vielmehr immer weiter hinterher. Und die Behauptung, dass sich das allgemeine Verständnis vom Datenschutz grundlegend geändert hat, ist durchaus zutreffend: Gegen die unmittelbar bevorstehende Volkszählung gab es nicht annähernd so etwas wie einen Volksaufstand.
Informationelle Selbstbestimmung auch im Internet
All das bedeutet jedoch nicht, dass der Datenschutz inzwischen mit Gleichgültigkeit gestraft wird. Die starke Präsenz des Themas in den Medien zeigt das genaue Gegenteil – Datenschutz bewegt die Leute. Aufgrund dieses bestehenden Schutzbedürfnisses ist auch der post privacy-Auffassung, im Internet sei ein Schutz der Privatsphäre nicht möglich und deshalb solle der Staat sich hier bitte gänzlich heraushalten, klar entgegen zutreten.
Ausdruck der Selbstbestimmung beim sog. „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ ist ja gerade, selbst entscheiden zu dürfen, ob man einen Daten-Striptease im Internet präsentieren möchte oder ob man mehr Wert auf Privatsphäre legt. Wer diese Selbstbestimmung abschaffen will, weil er selbst gerne freizügig ist und ihm jegliche Art von Regulierung als zu kompliziert erscheint, nimmt anderen die Freiheit, ein anderes Verständnis von Privatheit zu haben.
Die Abschaffung des „Grundrechts auf Datenschutz“ im Internet würde zudem dazu führen, dass entgegenstehende staatliche und kommerzielle Interessen sich ungebremst durchsetzen würden (z.B. zur Terrorabwehr durch den Staat oder zur Werbung durch Unternehmen). Dieses dürfte auch von der „post privacy“-Bewegung kaum gewollt sein.
Einigkeit: Datenschutzrecht reformbedürftig
Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass das Datenschutzrecht insbesondere für den Bereich des Internets grundlegender Reformen bedarf und keiner Flickschusterei, wie sie der Gesetzgeber in den letzten zwei Jahrzehnten betrieben hat. Dabei geht es nicht um die Abschaffung des Datenschutzes sondern um zeitgemäße Regeln, die den Bedürfnissen von Privatpersonen und Unternehmen möglichst ausgeglichen entsprechen (z.B. im Bereich der Werbung). Letztendlich kommt auch der Blog „Die datenschutzkritische Spackeria“, die sich als Teil der „post privacy“-Bewegung versteht, zu diesem Schluss:
Zumindest ich als „Spacko“ könnte also nicht deutlicher *für* informationelle Selbstbestimmung sein. Aber halt für eine tatsächliche und ernsthafte solche, eine die in 2011 und im Internet funktioniert, und keine der Marke „Streisand“.