Am heutigen Tag wurde die Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 durch Bürgerrechtler des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) eingereicht. Mehr als 13.000 Menschen hatten sich an der Beschwerde beteiligt, die das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute erhalten hat.
Wie schon bei der Volkszählung 1983 sehen Bürgerrechtler auch diese Volkszählung sehr kritisch. Der AK Vorrat gibt dazu an,
„Ein großes Problem stellt der Datenschutz und dabei insbesondere die Datensicherheit dar. So sind die Daten der Volkszählung 2011 in den ersten vier Jahren über eine eindeutige Personenkennziffer zuzuordnen. Zusätzlich sind bei einem durchaus möglichen Angriff sodann sämtliche – auch persönliche – Daten dem Zugriff ausgesetzt und zwar nicht nur einzelne. Die Zuordnung der persönlichen Daten durch eine Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich verboten.“
Durch die letzte Verfassungbeschwerde 1983 und das daraus resultierende Volkszählungsurteil ging das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hervor, demzufolge jeder Einzelne selbst über die Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten entscheiden können muss.
Ob die heute eingereichte Verfassungsbeschwerde ähnlich weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen wird, bleibt abzuwarten…
ist denn zwischenzeitlich eine entscheidung ergangen??
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG Az. 1 BvR 1865/10).
Die Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen 1BvR 1865/10 nachzulesen.
Ich hoffe, die Kanzlei hat nicht noch Geld bekommen für ihre „Meisterleistung“
Die Beschwerde ist gescheitert, weil sie den Anforderungen des 93 BVerfGG nicht genügt hat.
EINE SACHENTSCHEIDUNG IST DAS NICHT. JEDER kann erneut NACH erfolglosem Verwaltungsverfahren und/oder Bußgeld/Zwangsgeldberfahren gegen das Gesetz klagen.