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Grundrechte nur für Corona-Geimpfte und negativ Getestete?

Grundrechte nur für Corona-Geimpfte und negativ Getestete?

In knapp einem Jahr Corona-Politik durchlebten wir Hoffnung, Chaos, wirre Zeiten. Damit soll nun Schluss sein: Die Diskussion um Lockerungen und Sonderregeln für Geimpfte gewinnt neuen Antrieb. Auch negativ Getesteten werden Privilegien in Aussicht gestellt. Für die einen ein Licht am Ende des Tunnels, für die anderen ein heranbrausender Schnellzug – auf dem Weg ins Post-Datenschutz-Land. Ein Kommentar.

Daten gegen Privilegien

Auch wenn es mir widerstrebt, Grundrechte als Privilegien zu bezeichnen, sind wir mittlerweile in einer Situation angekommen, in der wir diese als solche empfinden. Seit Wochen diskutieren Politik und Medien darüber, Geimpften und neuerdings sogar negativ Getesteten Grundrechte zurückzugeben, sie Sonderregeln zu unterwerfen, zu privilegieren.

Die Debatte nimmt Fahrt auf, weil auch andere Staaten, allen voran Israel, derartige Freiheiten gewähren – selbstverständlich unter Vorlage eines Nachweises. Der Chef der Ständigen Impfkommission, Thomas Mertens, erwartet auch hierzulande die Einführung eines digitalen Impfpasses. Eine Testergebnis-App steht ebenfalls im Raum.

Was spricht dafür?

Nach all den monatelangen Einschränkungen ist es verständlich, nach dem erstbesten Strohhalm greifen zu wollen, der einem geboten wird. Schauen wir uns doch einmal an, welche Argumente sich pro Sonderregeln für Geimpfte bzw. negativ Getestete anführen lassen.

Es muss ein Ende haben

Lockerungen für Geimpfte und negativ Getestete versprechen eine Rückkehr in die Normalität. Der Restaurant- oder Kinobesuch war früher selbstverständlich, heute erscheint er wie eine Erinnerung aus längst vergangenen Zeiten. Die Corona-Einschränkungen zerren an unseren Nerven, sie müssen irgendwann ein Ende haben. Wie lange wollen wir noch darauf warten? Wenn wir versuchen, die Herdenimmunität bzw. sogar die Impfung aller Impfwilligen zu erreichen, bevor Gaststätten und Einzelhandel öffnen dürfen, wird es vielleicht keine Geschäfte mehr geben, die noch besucht werden können.

Der ehemalige bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU) erklärt in einem Interview mit der Nürnberger Zeitung:

„Wenn es einen milderen weniger einschränkenden Weg gibt, die Gefährdung anderer Menschen und die Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden, dann ist dieser zu beschreiten.“

Die Suche nach milderen Mitteln gehört zum Einmaleins der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Außerhalb dieser juristischen Grenzen treffen drei Welten aufeinander: Das Recht, Fairness und – wenn auch nicht im Vordergrund – der Schutz der eigenen Daten, die mittels Impfpass und Testergebnis der Außenwelt preisgegeben werden.

Ansonsten zu früh gefreut

Der Ruf nach allgemeinen Lockerungen wird lauter, der Zusammenhalt im Kampf gegen Covid-19 schwindet. Wenn dem Drängen vorschnell nachgegeben wird, könnte uns das auf die Füße fallen. Die Auswirkungen der Virusmutationen sind nicht vorhersehbar. Einen weiteren Lockdown überstehen viele Wirtschaftsbeteiligten nicht, keiner will Krankenhäuser und Altenheime am Limit sehen. Wenn Geschäfte nun zumindest für Nicht-Infizierte öffnen, wäre dies ein gangbarer Mittelweg zwischen Vor- und Nachsicht.

Was spricht dagegen?

Vernünftig geäußerte Kritik an Corona-Maßnahmen ist legitim und notwendig, um Grundrechtseingriffe in Grenzen zu halten. Deswegen möchten wir uns an dieser Stelle auch den Argumenten gegen Sonderregeln für Geimpfte bzw. negativ Getestete widmen.

Impf- und Testpflicht durch die Hintertür

Die Politik wird nicht müde zu betonen, dass es eine Impfpflicht nicht geben werde. Es den Unternehmen zu überlassen, über eine Öffnung nur für Geimpfte zu diskutieren, führt allerdings zu einer Impf- bzw. Testpflicht durch die Hintertür. Kein Wunder: So lässt sich der schwarze Peter wunderbar der Wirtschaft zuschieben. Würde die Impfung gesetzlich zur Pflicht erklärt, fiele das dagegen auf die Politik zurück. Aus den Diskussionen um den Immunitätsausweis hat man wohl gelernt.

Zurück bleibt die Frage nach der Freiwilligkeit. Kann man wirklich von einer Impfung bzw. einem Test aus freien Stücken sprechen, wenn ich ansonsten nicht an meine grundrechtlichen Freiheiten komme? Und wie freiwillig ist es von den Unternehmen, eine Impfung bzw. einen Test zu verlangen, wenn sie – nach monatelangen Schließungen – ohne Einschränkung auf Geimpfte/negativ Getestete umfangreiche Hygienemaßnahmen zu wahren und damit weniger Kunden hätten?

Daten? Gesundheit!

Prof. Dr. Bausback hat Recht, wenn er angibt:

„Das Datenschutzgrundrecht steht nicht absolut über allen anderen Grundrechten. Es ist gerade im Zeitalter der Digitalisierung ein wichtiges Grundrecht, aber es gilt nicht schrankenlos.“

Dennoch täte man gut daran, mal einen Moment über Datenschutz nachzudenken, bevor man sich auf die vermeintliche Rettung stürzt. Ob man infiziert, bereits genesen ist oder infolge Impfung nicht mehr an Corona erkranken kann, stellt ein Gesundheitsdatum im Sinne des Art. 4 Nr. 15 DSGVO dar, dessen Verarbeitung nur in eng begrenzten Fällen möglich ist, Art. 9 Abs. 1, 2 DSGVO. Ich fühle mich nicht gerade wohl dabei, der Privatwirtschaft, die ja ansonsten auch nicht gerade durch Datenschutzkonformität glänzt, die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten zu überlassen.

Ob die Datensicherheit bei einer App oder einem digitalen Impfausweis wirklich gewährleistet wird, lasse ich mal dahinstehen.

Das bisschen Hausrecht

Für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) besteht im Hinblick auf die Privilegien-Diskussion kein Problem:

„Es macht einen großen Unterschied, ob der Staat Grundrechte einschränken muss oder ob Private Angebote für bestimmte Personengruppen machen möchten.“

Stichwort: Privatautonomie. Grundrechte sind primär Abwehrrechte gegen den Staat, über eine mittelbare Drittwirkung können sie jedoch durchaus auch Private treffen. Diese Drittwirkung von Grundrechten ist dann relevant, wenn eine zivilrechtliche Norm einen Begriff enthält, der grundrechtliche Wertungen impliziert. Das hieße, § 307 Abs. 1 BGB (Prüfung auf unangemessene Benachteiligung durch AGB), wäre im Geiste des Grundgesetzes zu betrachten. Der Vertragsschluss nur nach Vorzeigen der Impfung/des negativen Testergebnisses könnte entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, weil – mangels wirklicher Freiwilligkeit – ggf. gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen würde.

Das pauschale Abschmettern jeglicher Kritik durch Verweis auf das Hausrecht ist also zu kurz gegriffen.

Zwei-Klassen-Gesellschaft

Auf der einen Seite stehen die in die Normalität zurückgekehrten Geimpften bzw. negativ Getesteten, auf anderen die weiterhin eingeschränkt Lebenden – ist das eine erstrebenswerte Zukunft? Nun wird häufig argumentiert, dass man sich ja impfen bzw. testen lassen könne, dann hätte man auch keine Einschränkungen mehr zu befürchten. Dem möchte ich folgende Gedankenspiele entgegenhalten:

  • Was ist mit Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, z.B. Allergiker?
  • Wie sicher ist so ein negatives Testergebnis? Fälschlich als negativ Eingestufte wären fatal.
  • Woher möchte man wissen, dass das negative Testergebnis zum Zeitpunkt der Wahrnehmung der Grundrechte noch Bestand hat? Mittlerweile könnte man doch positiv und infektiös sein – immerhin dürfte der Krankheitsverlauf bzw. die Geschwindigkeit bei Mensch zu Mensch unterschiedlich sein. Muss man daher unmittelbar vor dem Restaurantbesuch getestet werden?
  • Ist es auszuschließen, dass mit dem Impfstoff von AstraZeneca Geimpfte nicht anders behandelt werden als diejenigen mit Impfstoff von Biontech/Pfizer?
  • Wird zwischen Krankenkassen- und Privatpatienten unterschieden?

Diese Liste ließe sich wohl ewig fortführen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mir wird da ganz mulmig.

Kein Plan? Kein Problem…

…denn selbst die Bundesregierung tappt im Dunkeln. Noch ist unklar, ob Geimpfte die Krankheit nicht dennoch verbreiten könnten. Wie lange die Impfung hält, weiß ebenfalls kein Mensch. Gegenüber Mutationen könnte die Impfung zudem machtlos sein. So viele Fragen, denen die Politik aus dem Weg geht. Es ist an der Zeit, diese zu stellen.

Geplant ist ein Covid-19-Schnelltest, den jeder bei sich zuhause machen kann. Absolut vertrauenswürdig, das Ding. Selbstverständlich würde da nie auch nur einer auf die Idee kommen zu lügen. Selbst die Schnelltests in Apotheken und Arztpraxen dürften innerhalb kürzester Zeit zur Neige gehen. Für jeden Einwohner Deutschlands stehen ca. neun zur Verfügung (Der Bund hat 800 Mio. für dieses Jahr eingekauft).

Denkt auch nur irgendeiner mal an die Senioren? Es mag ja die ein oder andere Oma geben, die mit Smartphone, Tablet und Co. jongliert, aber die Mehrheit der über 80-Jährigen dürfte bei digitalen Impfnachweisen sowie Testergebnis-App an ihre Grenzen stoßen. Sorry, Opa. Familienbesuch ist nicht drin für dich, du hast kein Internet. Geschweige denn ein Handy.

Letztlich ist auch zu befürchten, dass die Bereitschaft der weiterhin Benachteiligten, sich an die Maßnahmen zu halten, sinken wird. Wenn Menschen zunehmend ohne Maske herumlaufen und Freunde treffen, warum dann nicht auch der Rest? Kontrollieren kann das eh keiner.

Große Klappe, aber nichts dahinter

In der Politik scheint es zum guten Ton zu gehören, große Reden zu schwingen, ohne auch nur einen Gedanken an die Umsetzbarkeit zu verschwenden. Solange sich die Impfquote der hiesigen Bevölkerung im niedrigen einstelligen Bereich bewegt, ist eine Diskussion über Sonderregeln für Geimpfte entweder bereits vorgegriffen, um die Stimmung hierzulande auszuloten oder pure Ablenkung. Wovon? Eine kleine Auswahl:

  • Das Impfdebakel geistert noch immer durch die Medien. Diese Blamage lässt sich am besten mit einer Scheindiskussion verdecken, die die Spaltung in begeisterte Befürworter und skeptische Gegner bewirkt. Wenn sich zwei streiten, freut sich der Dritte.
  • Nun, wo Zahlen, Inzidenz und R-Wert gesunken sind, fällt es zunehmend schwerer, die Aufrechterhaltung von Einschränkungen zu rechtfertigen. Selbst der Verweis auf Corona-Mutationen zieht nicht mehr so richtig. Die schrittweise Aufhebung der Grundrechtseingriffe für alle ist aber ein politisches Wagnis: Ein weiterer Lockdown hätte katastrophale Wahlergebnisse zur Folge. Mit dem In-Aussicht-Stellen von Lockerungen für einen Teil der Bevölkerung gibt man jedoch Hoffnung, ohne wirklich Zugeständnisse zu machen. Und Hoffnung ist das, was Vertrauen schafft. Auch in der Wahlkabine.

Letztlich rührt die Sonderregel-Debatte die Werbetrommel für die Corona-Impfung. Und wie wir alle wissen, bleibt bei übereifrigen Marketingkampagnen Datenschutz häufig auf der Strecke.


Dieser Beitrag ist ein Kommentar und spiegelt daher die persönliche Meinung der Autorin / des Autors wider. Diese muss nicht mit der Meinung des Herausgebers oder seiner Mitarbeitenden übereinstimmen.

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  • Das Problem bei allen Maßnahmen in dieser Pandemie ist immer wieder die Frage nach dem „Danach“. Kontaktverfolgung mit APP und GPS-Ortung, von mir aus gerne, wenn klar ist wer die Daten erhält und die Daten auch wieder gelöscht werden und der Zeitpunkt feststeht ab dem das alles auch wieder eingestellt wird.

    Erweiterte Möglichkeiten für Geimpfte, ja klar gerne, wenn Deutschland es endlich schaffen würde auch mal richtig Fortschritte bei den Impfzahlen zu machen und wenn klar ist ab welcher Impfquote in der Bevölkerung diese Sonderrechte wieder abgeschafft werden. Mit solchen klaren Definitionen und festen Zeitpunkten lassen sich dann datenschutzrechtliche Abwägungen leichter mal durchwinken. Es darf halt nur nicht zu dauerhafter Ungleichbehandlung und zum dauerhaft gläsernen Bürger führen.

  • Ich freue mich, dass wenigsten zum jetzigen Zeitpunkt die Diskussion wieder auf mehr juristische Argumente gestützt wird. Und mir hilft es sehr weiter zu wissen, dass die Forderung nach einem Impfnachweis von Privaten nicht automatisch zulässig ist. Was sollen in diesem Sommer die Menschen machen, die noch keinen Zugang zu einem Impfstoff haben? Das ist schon per se diskriminierend.

  • Wenn ich die Politik wörtlich nehme, ihr Handeln mir anschaue, bin ich zunehmend der Meinung, dass man zur totalen Überwachung will. Über die click&collect Politik beim Handeln, führt man durch die Hintertür das bargeldlose Zahlen ein. Über den Impfpass und die elektr. Gesundheitskarte hat man auch diese sehr pers. Daten. Und damit ein Instrument weiter einschränkende Vorrechte aufrecht zu erhalten. Glaube dass die Stasi harmlos war, gegen über der Überwachung die gerade aufgebaut wird…Wer weiß wie die Inzidenzien berechnet werden, erkennt das Instrument ein Volk in Angst zu halten. Vor 5 Jahren stellte ein Autor die These auf: „Die Zukunft für den Normalbürger ist Grundsicherung, und Netflix“. Ich ergänze bargeldlos mit Auswertung des Konsumverhaltens und mit Impfpass.“

  • Vielen Dank für den gelungene Gegenüberstellung.
    ME ist Datenschutz nicht das Problem. Zur Bekämpfung der Pandemie benötigt man Daten um das Infektionsgeschehen zu verstehen und entsprechende Gegenmaßnahme abzuleiten. Damit sind zielgerichtete Maßnahmen möglich und der Holzhammer Lockdown bleibt und erspart. Wenn jemand getestet wird, sollten so viele Daten wie möglich erhoben werden (Beruf, Verkehrsmittel, Familienstand, alle möglichen sozio-ökonomischen Parameter). Diese Daten gehören anonymisiert und der Wissenschaft zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden.
    Einlass und Auslass von Einrichtungen sollten über QR-Code erfolgen – Bsp. App – Luca oder die Warn-App. Diese Erhebung sollte datenschutzkonform erfolgen können.

    Aus den o.g. Gründen halte ich einen Impfnachweis für mehr als fragwürdig. Die Drittwirkung der Grundrechte wird unzureichend berücksichtigt, diese Nicht-Wissen im Ethikrat und bei Politikern mit juristischer Ausbildung ist erschreckend.
    Grundrechte sind nicht verhandelbar. Die Einschränkungen sind begründungspflichtig. Die Gerichte haben sich die Beurteilung zu einfach gemacht. Sie haben einfach die Beschränkung eines einzigen ggü der Gesundheit der Allgemeinheit/Überlastung des Gesundheitssystem gegenüber gestellt. Auch die Gesamtbelastung aller Einschränkungen wurde nicht gesehen oder berücksichtigt.
    In meinen Augen wird bei der Beurteilung die Fürsorgepflicht des Staates als Eingriffs-/Leistungsverpflichtung ein Exzess betrieben. Der Staat hat die Finanzierung der KH sicherzustellen, genügend Schutzmaterialien, Impfstoff etc zu besorgen, aber nicht die Gesundheit jedes Einzeln zu schützen. Besonders nicht nur auf ein Krankheitsbild fokussiert. Mit anderen Worten die Gefährdung anderer Menschen kann kein Maßstab sein. Da es sich um ein individuelles Risiko handelt. Bis 45 Jahren besteht kein unterschiedliches Risiko zur Influenza. Bis 60 Jahren kein anderes Risiko zum Straßenverkehr. Folgeschäden und Langzeitfolgen wohnt jedem Risiko inne.
    Daher besteht spätestens nach der Impfung der Ü70 kein großes Risiko mehr für das Gesundheitssystem. Daher sollten die Beschränkungen schrittweise zurückgenommen werden. Die AHA-Regeln sollten weiterhin bestehen bleiben. Vorsichtsmaßnahmen und Hygienekonzepte im Zusammenspiel mit Schnelltests erprobt werden.
    Eine Unterscheidung zwischen Geimpft/Genesen und Ungeimpft ist daher nicht von Nöten.

  • In Ihrem Beitrag, aber auch im ersten Kommentar wird von „privilegieren“ und „Sonderrechte“ geschrieben. Ich denke es ist ja wohl genau umgekehrt. Die Nicht-mehr-Betreffenen erhalten ihre „normalen“ Rechte zurück. Ein zu erbringender Nachweis, gleich ob an private Anbieter oder staatliche Institutionen, würde bei mir immer kritisch hinterfragt. Will ich aber meine Rechte zurück, hätte ich kein Problem mit einer Einwilligung zu Verarbeitung meiner Daten.

  • Da ein geimpfter Mensch die Erkrankung weiterhin übertragen kann, geht die Diskussion am Thema vorbei, denn warum sollte ein Geimpfter das Privileg der „Wiedereinräumung der Grundrechte“ erhalten, wenn er Dritte nicht schützt? Grundrechte sind im Übrigen die Rechte jedes Einzelnen Bürgers in diesem Land. So steht es jedenfalls immer noch im GG.

  • Wir zeigen uns wieder mal als Weltmeister*innen im Zerreden von Problemen anstatt diese kreativ anzupacken. Und so hat die Autorin auch leider mehr Fragen als Antworten in ihrem Artikel parat. Schlaue und vielleicht auch berechtigte Fragen zu stellen allein reicht aber nicht aus. Wenn Sie keine Lösung haben, nützt auch die intelligenteste Frage nichts.
    Klar ist, dass es sich rechtlich nicht durchhalten lässt, die Einschränkungen in dieser Form aufrecht zu erhalten, bis wir eine „Herdenimmunität“ erreicht haben. Und wirtschaftlich leisten können wir es uns auch nicht. Also brauchen wir intelligente Lösungen, wie sie zum Beispiel Cooljazz benennt. Mir fällt da als erstes ein, die angeblich so unnütze Corona-Warn-App um weitere Funktionen zu ergänzen. Mit einem Score der aus Daten zur Impfung, zu Risikokontakten und zu Testergebnissen ermittelt wird, könnte dann festgelegt werden, wer welche seiner eingeschränkten Grundrechte wieder wahrnehmen kann.

  • Danke für’s Stellung nehmen.
    Dennoch aus meiner Sicht viel zu milde.
    Denn letztendlich zählt die Rechtsgrundlage, das Fortbestehen einer epidemischen Lage nationaler Tragweite.
    Diese zu verhängen bei einer Inzidenz unter 100 ist mehr als fragwürdig, sind es doch nur (bei 100) 0,1% der Bevölkerung mit einem positiven Testergebnis, Mehrfachtestungen werden als neue Fälle behandelt, und rund 30% jener haben überhaupt Symptome – nur 1% davon bspw. eine Pneumonie. (RKI – Situationsberichte)

    Die Rechtmäßigkeit dieser Beschlüsse ist also mehr als fraglich.

    Und mit dem allgegenwärtigen Konjunktiv lässt sich angesichts der Verläufe in anderen – Lockdown freien Ländern nun wirklich nicht mehr argumentieren.

    Würde die DSGVO zur Anwendung kommen, so wie man sie den Betrieben und Webseitenbetreibern aufzwingt, halleluja…. Da wäre was los.

  • Für mich ist es eine Diskriminierung! Es gibt Menschen, die können sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen. Will man denen Restrauntbesuche usw. verwehren? Was ist mit denen, die bereits Infizierte sind? Die immun sind, nur dummerweise keinen Impfnachweis haben? Erst waren es die vulnerablen älteren Menschen, nun sind es die jungen Menschen, die von den Mutanten betroffen sind. Jetzt ist es Corona und nächstes Jahr MERS und dann SARS… Warum macht man keine wirkliche Ursachenforschung, also wo kommt das Virus wirklich her? Was müssen wir ändern? Dafür benötigt man meine Gesundheitsdaten nicht! Warum wird bei den Todesfällen nicht auch gesagt, dass die Menschen an der Impfung bzw. dessen Folgen gestorben sind? Genauso wie ich auch an den Folgen des Corona-Virus sterben kann und natürlich auch mit ihm wie mit den Bakterien, Würmern und anderen Viren in meinem Körper. Das Geschäft mit der Angst klappt hervorragend. Die Pharmalobbyisten freuen sich, so manch ein Politiker über Provisionen beim Maskenverkauf auch (der Fall Nüßlein?). Der Apotheker der noch nie so viel Geld verdient hat mit dem Maskenverkauf. So erstattete der Bund den Apotheken 6 Euro pro FFP2-Maske, im Einkauf lagen diese bei nur 60 bis 70 Cent pro FFP2-Maske. (wa.de/politik/gratis-ffp2-masken-apotheken-geld-gewinn-jens-spahn-erstattung-pauschale-teuer-risikogruppen-senioren-coronavirus-hamm-90188648.html) Wer doch alles an diesem Virus so unsäglich verdient. So lange die Ursachen der Pandemien nicht beseitigt werden, wird es immer neue Gründe geben uns in den Freiheitsrechten einzuschränken. Wer seine Suppe nicht aufisst, der darf auch nicht… Wo sind wir nur gelandet. Nicht nur der Datenschutz bleibt auf der Strecke, auch die Freiheitsrechte. Da werden Menschen in Altenheimen festgehalten die sich nicht impfen lassen wollen und einfach geimpft. Auch demente haben ein Recht darauf etwas abzulehnen. Dafür klappt das Marketing für Impfungen, Desinfektionsmittelverkauf, Maskenverkauf… hervorragend.

  • Vielen Dank für diesen Artikel. Das ist genau die Diskussion, die schon länger im Vordergrund hätte stehen müssen. Erlauben Sie mit die Ergänzung um einen weiteren Aspekt – die Diskriminierung durch Digitalisierung.

    Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt auch, dass man die Möglichkeit hat, sich der Überwachung amerikanischer Unternehmen zu entziehen. Deshalb habe ich weder iOS noch Android, keinen Account in den (a)sozialen Medien – dafür einen Computer mit einer Linux-Distribution.

    Es steht außer Frage, dass ich mich impfen lassen werde – die Zukunft bleibt mir trotzdem verwehrt. Der digitale Impfpass wird nur als App verfügbar sein – in den bekannten zwei App-Stores. Alternativ müsste ich der Überwachung zustimmen, um weiterhin am Leben teilnehmen zu können. Freiwilligkeit sieht anders aus.

    Nach meiner Interpretation des Art. 7 (4) der DSGVO liegt hier auch ein Kopplungsgeschäft vor. Aber der Datenschutz – kaum, dass in Kraft getreten ist – wird sowieso gerade wieder geschreddert. Wo gehobelt wird, fallen Späne.

    Brave New World (Aldous Huxley)

  • Weder Genesene noch Geimpfte sind per se ohne Risiko, was die Übertragung des Virus angeht, sie geben es genauso weiter wie nicht Geimpfte oder nicht Erkrankte, wenn auch in geringerer Konzentration wie akut Erkrankte, die ja dann in Quarantäne sind. Ich sehe keinen Grund für die beschriebene Ungleichbehandlung und ja, diese wäre mit einer Impfpflicht durch die Hintertür gleichzusetzen! Auch eine Testpflicht vor jedem Besuch einer öffentlichen Einrichtung ist ein Wahnsinn, wenn man bedenkt, dass das Leben nunmal risikobehaftet ist und man sich auch mit anderen Krankheiten infizieren kann als mit Corona. Hier sollte man endlich Vernünft währen und den Bürger selbst entscheiden lassen, in welche Gefahr er sich begeben möchte, welche Risiko er eingehen will und welches nicht.

  • Also ich verfolge diese Debatte gerade mit zunehmend aufkommender Wut. Privilegien für Geimpfte. Echt jetzt? Gehts noch? Bisher hab ich alle Entscheidungen auch die Fehlentscheidungen (Stichwort Ruhetags Desaster) akzeptiert und unterstützt. Auch verstehe ich das wir Risikogruppen und besonders gefährdete zuerst Impfen. Aber warum ich als Dank dafür das andere vor mir Ihr Leben retten können ich auch noch zu Hause sitzen soll während die von der STIKO bervorzugten nun Pizza im Restaurant genießen sollen. Da fehlt mit einfach das minimal Verständnis. Und meine persönliche Einstellung ( und ich vermute vieler der unter 60 jährigen) wird sein. Dann leckt mich doch. Dann Sch… ich auf Solidarität. AHA regeln. Stay home. Wieder einmal werden hier die ursprünglichen Aussagen um 180•C geändert. Stichwort. Masken sinnvoll etc. Wie gesagt. Ich bin weder Querdenker noch Impfverweigerer noch Coronaleugner. Aber wenn dass die Solidarität der Geimpften ist, dass die jetzt zuerst die Handtücher an den Pools in Mallorca legen dürfen dann könnt Ihr mich mal. Und zwar so richtig! Ich werde dann keine einzige Regel mehr befolgen. Der Jens Spahn ist ja bestimmt schon geimpft. Genau wie viele andere Bürokraten die Sesselpubsens von Solidargemeinschaft sprechen.

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich…nur nicht die, die nicht geimpft sind. Aus gesundheitlichen Gründen darf ich nicht geimpft werden. Wenn ich also auf mein Recht auf körperliche Unversehrtheit poche, verliere ich dafür mein Recht auf Gleichheit??? [Satz von der Redaktion gelöscht – Bitte beachten Sie Punkt 1 und 2 unserer Nutzungsbedingungen.]

  • Nachdem man sich alle über Lockerungen, etc. Gedanken machen, fehlt mir ganz einfach die Diskussion darüber, wie denn mit die ganzen Nichterkrankten, nicht Getesteten und sonstigen Nichtregistrierten Menschen, verfahren werden soll?

  • Man macht sich zum Kasper der Virus-Mutationen, schränkt massiv Grundrechte ein, bestraft Ungeimpfte und belohnt Geimpfte. Die Kollateralschäden (Spaltung der Gesellschaft, wirtschaftliche Schäden, Arbeitslosigkeit) nimmt man in Kauf. Vielleicht zeigt der Virus jetzt, wie ungesund viele von uns schon vorher waren. Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Überalterung der Gesellschaft. Zum Schutz der Nichtraucher hat man einiges getan. Da sollte man weiter machen. Verbot von Alkohol-Werbung für Hochprozentiges, Angebote für Freizeit-Sport, gesunde Ernährung wären ein guter Anfang.

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