Gegen den elektronischen Entgeltnachweis ELENA soll noch im März eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
Ähnlich wie bei der Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung, ist auch hier das Ziel, dass sich möglichst viele Bürger beteiligen. Aus diesem Grund hat der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) am 15.03.2010 eine Webseite freigeschaltet, auf der sich jedermann an der Beschwerde gegen ELENA beteiligen kann.