Bereits seit Jahresbeginn werden mit ELENA (elektronischer Entgeltnachweis) im großen Stil Arbeitnehmerdaten bei der Zentralen Speicherstelle gespeichert, was bislang für viel Diskussion gesorgt hat. Nun hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14.09.2010 (Az.: 1 BvR 872/10) einen Eilantrag gegen den umstrittenen elektronischen Entgeltnachweis abgelehnt.
Die Verfassungsrichter stellen im getroffenen Beschluss zwar fest, dass die praktizierte
„Datenspeicherung (…) ein Eingriff ist, der ein Risiko unbefugter und missbräuchlicher Datenzugriffe schafft“ und somit die Grundrechte betroffener Bürger möglicherweise verletzt sein könnten. Nach Ansicht der Karlsruher Richter genüge es jedoch dies erst im Hauptsacheverfahren näher zu prüfen, da „angesichts der Regelungen, die der Gefahr solcher Zugriffe entgegenwirken, die rechtmäßige Datenverwendung begrenzen oder sie außer zu Erprobungszwecken derzeit noch gänzlich ausschließen“ keine Eilbedürftigkeit vorliege.
ELENA erhält durch diesen Beschluss zumindest eine Schonfrist und wird somit weiterhin für viel Gesprächsstoff sorgen. Das voraussichtlich im kommenden Jahr beginnende Hauptsacheverfahren wird dann endlich Aufschluss über die Zukunft des elektronischen Entgeltnachweises und hoffentlich auch über den Umgang der bis dahin gespeicherten Daten bringen…