ELENA – Tod einer „Datenkrake“

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Nach der gestrigen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wird das elektronische Entgeltnachweisverfahren ELENA schnellstmöglich eingestellt. Der Tod dieser „Datenkrake“ kommt den Datenschützern sehr gelegen. Denn im Zusammenhang mit dem ELENA-Verfahren wurde bereits viel orakelt, insbesondere wie denn die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden könnten.

Einsicht ist der erste Weg zur Besserung

Das Aus des ELENA-Verfahrens wurde schlussendlich doch mit dem Datenschutz begründet, insbesondere damit, dass sich die sog. qualifizierte elektronische Signatur nicht schnell genug und flächendeckend verbreite. Die Einhaltung des Sicherheitsstandards wäre jedoch datenschutzrechtlich zwingend geboten gewesen.

In bester Verfassung …

… war das ELENA-Verfahren von Beginn an nicht. Denn neben den Angaben der Daten aus den monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen sah eine technische Datensatzbeschreibung vor, dass auch Angaben zu Abmahnungen und eine Kündigung etwaig rechtfertigende Gründe an die zentrale Speicherstelle übermittelt werden sollten.

Neben der Tatsache, dass die technische Datensatzbeschreibung gar nicht von einem demokratisch legitimierten Gremium erlassen worden war und ihr bereits insoweit die Verfassungsmäßigkeit fehlte, verstieß die vorgesehene Vorratsdatenspeicherung gegen das grundgesetzlich verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Unverzügliche Löschung

Die Daten aus Deutschlands größter behördlicher Datenbank sollen nun nach der Erklärung des Bundeswirtschaftsministers und des Bundesarbeitsministers unverzüglich gelöscht werden. Darüber hinaus sollen die Arbeitgeber von der elektronischen Meldepflicht befreit werden.

Was passiert mit den getätigten Investitionen?

Wer nun getreu den Worten von Wilhelm Busch dachte:

Gott sei Dank! Nun ist’s vorbei / Mit der Übeltäterei!

hat die Rechnung ohne die Bundesregierung gemacht. Diese möchte Lösungen erarbeiten, die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung zu nutzen. Und somit folgt der nächste Streich dem ersten auf dem Fuße…

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