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Amtsantritt von Andrea Voßhoff als Bundesdatenschutzbeauftragte

Amtsantritt von Andrea Voßhoff als Bundesdatenschutzbeauftragte

Die umstrittene CDU-Rechtspolitikerin Andrea Voßhoff ist am 04. Februar 2014 offiziell in das Amt als neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingeführt worden. Sie tritt nun in die Fußstapfen ihres Vorgängers Peter Schaar, dessen 10-jährige Amtszeit am 17. Dezember 2013 endete.

Personalie Voßhoff nicht unumstritten

Bereits ihre Wahl zur Bundesdatenschutzbeauftragten löste heftige Kritik aus. Nicht zu Unrecht, denn im Vorfeld ihrer Nominierung ist sie nicht wirklich für den Datenschutz eingetreten. Eher das Gegenteil war der Fall, was sowohl von Grünen als auch SPD kritisiert wurde. Frau Voßhoff trat für die Vorratsdatenspeicherung ein und sprach sich mit ihrer Fraktion für Online-Durchsuchungen und Internetsperren aus,  ebenso unterstützte Voßhoff das Acta-Vorhaben. Diese Punkte lassen zumindest die Vermutung zu, dass sich Voßhoff in Zukunft nicht für einen starken Datenschutz einsetzen wird.

Mehr Bürgernähe, globaler Datenschutz

Geht es nach dem Willen unserer neuen Bundesdatenschutzbeauftragten, wird sich zukünftig im Datenschutz einiges ändern.

Im Rahmen ihrer Antrittsrede kündigte Voßhoff an, ihre Behörde auf mehr Bürgernähe auszurichten, ebenso werden strukturelle Änderungen der Behörde angestrebt. Angesichts der zunehmenden Überwachung und Datenausspähung insbesondere durch ausländische Staaten und Unternehmen sei auch der Datenschutz global auszurichten, so Voßhoff weiter. Gerade die globale Ausrichtung des Datenschutztes wird ansgesichts der immer noch nicht verabschiedeten EU-Datenschutzgrundverordnung eine Mammut-Aufgabe werden, bei der es gilt hohe Hürden zu überwinden.

Fazit

Es bleibt abzuwarten, ob Andrea Voßhoff ihrer neuen Aufgabe als Bundesdatenschutzbeauftragte gerecht wird. Viel hat sie sich jedenfalls vorgenommen: Den Umbau ihrer Behörde, die großen Bestrebungen eines „globalen Datenschutzes“. Nicht zuletzt muss sie auch ihre Ansicht in Bezug auf die sensiblen datenschutzrechtlichen Themen (z.B. Vorratsdatenspeicherung) in Einklag mit der Zielsetzung ihres Amtes bringen, um Glaubwürdigkeit und Vertrauen in der Bevölkerung zu erlangen. Kein leichtes Unterfangen.

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