Die Volksrepublik China ist ein Land, das bekanntermaßen über das Internet abrufbare Inhalte stark kontrolliert, also zensiert. In der BRD hingegen ist an und für sich im Grundgesetz ausdrücklich ein Zensurverbot verankert. Dieses bezieht sich auf alle in Art. 5 Abs. 1 GG genannten Grundrechte: Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunkfreiheit.
Der Inhalt im Überblick
Das ACTA-Abkommen
Mit dem so genannten ACTA-Abkommen („Anti-Counterfeiting Trade Agreement“) könnte sich dies, wie unter anderem ComputerBase berichtet, ändern.
Hierbei handelt es sich um ein internationales Handelsabkommen, das derzeit zwischen 39 Ländern (darunter 27 EU-Staaten) verhandelt wird. Das Abkommen dient im Wesentlichen dazu, Urheberrechtsverletzungen im Internet („Filesharing“) besser verfolgen zu können. Daher bezeichnen dessen Befürworter, wie etwa der Europa-Abgeordnete Daniel Caspary, das Abkommen auch als „Meilenstein im Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie“.
Wo ist das Problem?
Vorgesehen soll aber unter anderem auch eine verschärfte Haftung von Providern und Plattformanbietern sein. Dadurch besteht die Gefahr, dass diese nicht erst (so wie dies derzeit in der BRD gesetzlich bzw. nach der Rechtsprechung im Wesentlichen gehandhabt wird) bei konkreten Hinweisen auf Rechtsverletzungen tätig werden müssen. Vielmehr könnte dies dazu führen, dass diese gezielt Inhalte durchsuchen und sperren müssten, um nicht in die Pflicht genommen zu werden.
Das könnte zu einer größeren Überwachung der Nutzer und einer Einschränkung der Meinungsfreiheit im Netz führen, so Markus Beckedahl, Netzaktivist und Vorsitzender des Vereins Digitale Gesellschaft, in einem Interview mit der zeit online. Befürchtet wird hierdurch die Förderung einer Zensurinfrastruktur.
Doch hierzu werden auch andere Auffassungen vertreten: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte gegenüber Spiegel Online:
„Der Vertrag sieht weder eine Verschärfung der Haftung für Internet Service Provider vor, noch berührt er die deutschen oder europäischen Datenschutzregelungen.“
Im Koalitionsvertrag sei festgelegt, dass keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren ergriffen würden.
Geistiges Eigentum versus Meinungs- und Informationsfreiheit
Der Schutz Geistigen Eigentums in allen Ehren: eine Einschränkung der grundgesetzlich gewährleisteten Meinungs- und Informationsfreiheit, der gerade aufgrund des hohen Verbreitungsgrades des Mediums Internet eine besondere Bedeutung zukommt, ist mit Vorsicht zu genießen. Vor allem, wenn durch das Abkommen mittelbar eine Vorzensur von Nutzerinhalten ermöglicht würde.
Protestaktionen auch in Deutschland geplant
Nach Angaben von Netzwelt sind nach massiven Protesten gegen ACTA in Polen und Frankreich jetzt auch konkrete Protestaktionen in Deutschland geplant. Auf Twitter kursiert das Datum 11.02. für einen europäischen Protesttag gegen das Abkommen.
Die Brisanz des Themas zeigt sich auch daran, dass sich im Rahmen einer Online-Petition bereits über eine Millionen Teilnehmer gegen eine Ratifizierung des Abkommens im EU-Parlament ausgesprochen haben.