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Datenschutz – Jahresrückblick 2013 – Teil 4

Datenschutz – Jahresrückblick 2013 – Teil 4

Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da…..

NSA

Die NSA war natürlich auch im letzten Monat Thema in unserem Blog.

Während die Reaktionen in Deutschland von den üblichen Betroffenheitsreflexen 560 Schriftsteller gegen Überwachung im Internet bis zu handfesten Maßnahmen, wie dem Rausschmiss des alten Bundesdatenschutzbeauftragten Bundesdatenschutzbeauftragter – eine Ära geht zu Ende durch die neue Regierung reichten, denkt außer uns keiner an den armen US-amerikanischen Sachbearbeiter, der die ganzen Mist tatsächlich AUSWERTEN muss. Der ist nämlich von der Masse an Daten schlicht überfordert, wie wir gezeigt haben: The NSA’s problem? Too much data.. Ein bisschen Mitleid ist also angebracht.

Zumal, unter uns, so ganz überraschend ist es ja nicht, dass Verbündete sich gegenseitig ausspionieren. Denn schließlich wusste schon Bismarck, dass Nationen keine Freunde sondern nur Interessen haben.

Die bösen Datenkraken

Wie man es mit dem bösen Ami aber mal so richtig gibt, zeigt seit Jahren das ULD in Sachen Facebook. Schlecht nur, dass als man Butter bei die Fische machen musste, das Verwaltungsgericht Schleswig: Fanpages für Unternehmen zulässig findet und den Widersprüchen von Unternehmen gegen Verfügungen des ULD stattgaben.

Gut für die Schleswig-Holsteinischen Unternehmen, die nun endlich auch die in dieses crazy Internet dürfen, von denen sie aus den anderen Bundesländern schon so viel gehört hatten. Doch Obacht: Da letztlich auch das ULD von Facebook lebt, gibt man sich in Kiel kämpferisch und will weiter klagen: Facebook-Fanpages: ULD gibt nicht auf!

Wie man es gegen Datenkraken erfolgreicher machen kann, zeigte der Bundesverband (VZBV) mit seiner Klage gegen die AGB von Google, bei denen immerhin 13 Klauseln den Datenschutz betrafen: LG Berlin: Sieg der Verbraucherschützer gegen Google.

Aber vielleicht haben gerade die bösen privaten Datenkraken mit ihren Fantasie-Aktienkursen von 100en Mrd. USD als einzige die wirtschaftliche Macht, die NSA zur Mäßigung zu zwingen:  Datenkraken vs. NSA: Kampf gegen Überwachung oder Marketing?

Sie haben uns 2013 verlassen

Wie in jedem Jahr, so mussten wir auch im Jahr 2013 von so manchen Freunden Abschied nehmen, vor allem von 2 Petern.

Einen kleinen Karriereknick hatte etwa Hans-Peter Friedrich zu verzeichnen. Jahrelang konnte sich der NSA-Spezi Alle Verdächtigungen, die erhoben wurden, sind ausgeräumt“ nicht gegen die FDP in Sachen Vorratsdatenspeicherung durchsetzen. Gerade, als die unsympathische Splitterpartei aber abgewählt wurde und die Bahn frei schien, hieß es dann: ab in den Stall Innenminister Friedrich – eine „Ära“ geht zu Ende, Landwirtschaftsminsiterium.

Trotz Abgang ist aber eins seiner Lieblingsprojekte, Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung heranzuziehen, noch nicht vom Tisch. Wir berichteten: Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung: Länder sehen nach wie vor Perspektiven

Time to say goodbye auch für einen Peter Schaar: Bundesdatenschutzbeauftragter – eine Ära geht zu Ende. Auch wenn er nix zu sagen hatte und keiner auf ihn gehört hat: Irgendwie hatte man sich ja an den netten Datenschutzonkel gewöhnt. Wer will, kann jetzt seinen Blog lesen Peter Schaar – der BfDI geht, der Blog bleibt. Hören wird aber wohl nach wie vor keiner darauf.

Datenschutz in der Praxis

Dass angewandter Datenschutz auch helfen kann, den Alltag zu meistern, konnte wir auch in diesem Jahr mit hilfreichen Tips wieder zeigen.

Keine Lust auf Smalltalk mit den ganzen Eltern in der Schule der Stöpsel? Wer nicht ernst genommen will, einfach unseren Empfehlungen folgen

Fotos von Kindern: Klassenfoto in der Schule nur mit Zustimmung der Eltern? (2/2),  Fotos von Kindern: Klassenfoto in der Schule nur mit Zustimmung der Eltern? (1/2)

und bei Schulveranstaltungen darauf bestehen, dass die Kiddies Namensschilder tragen, die dem Fotografen durch farbige Markierungen signalisieren, wer später aufs Foto darf.

Oder hier, Sternenfans aufgepasst: Wer lieber mit Großem Bär und Kassopeia in den Schlaf sinken will und in eckingen Räumen Platzangst bekommt: Einfach bei der Wohnungssuche dem Ratschlag des Hamburgische Datenschutzbeauftragten folgen: Fragerecht des Vermieters: Theorie vs. Praxis und Datenschutz: Welche Fragen darf der Vermieter stellen?

Einfach darauf bestehen,  dass im Vorfeld eines Besichtigungstermins lediglich eingeschränkt Daten zur Identifikation oder zur Erreichbarkeit erhoben werden dürfen und erst dann, wenn man als Mieter seinen Wunsch geäußert hat, eine bestimmte Wohnung mieten zu wollen, weitere Daten erhoben werden dürfen.

 

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