Liebe Leserinnen und Leser,
das Jahr nähert sich dem Ende und wir bewegen uns mit großen Schritten auf das Jahr 2016 zu. Auch im kommenden Jahr erhalten Sie von uns, wie gewohnt, regelmäßig Beiträge zu datenschutzrelevanten Themen.
Wir freuen uns schon darauf, Sie über die aktuellen datenschutzrechtlichen Entwicklungen und Ereignisse zu informieren und möchten uns an dieser Stelle bei allen Lesern und Datenschutzinteressierten bedanken.
Nach einem datenschutzrechtlich vielseitigem Jahr 2015 sind wir gespannt, welche aufregenden Neuerungen 2016 für uns bereithält.
Zuvor möchten wir aber in unserem Jahresrückblick – heute beginnend mit Teil 1 – noch einmal gemeinsam mit Ihnen die Datenschutz-Highlights des Jahres 2015 beleuchten:
Januar
In unserem Beitrag „Apps zur Verschlüsslung: TextSecure, ChatSecure, RedPhone und Signal“ wurden kostenfreie Open Source Programme vorgestellt, die eine sicherere Kommunikation ermöglichen und daher gerade im digitalen Zeitalter von wachsender Bedeutung.
Nach dem Kauf von WhatsApp durch Facebook 2014, wurde viel über die Verwendung der, bei WhatsApp preisgegebenen, Daten diskutiert. Wir haben nachgefragt und auf die wichtigsten Fragen Antworten erhalten.
Ende Januar legte eine Studie der „YouGov Deutschland AG“ offen, dass ca. jeder Dritte Deutsche gesundheitsbezogene Daten an die Krankenversicherung weitergeben würde. Das diese Daten nach dem BDSG besonders schutzbedürftig sind, scheint dabei niemanden zu stören. Unser Artikel „Studie: Drittel der Deutschen würde Gesundheitsdaten weitergeben“ stellt die Studie, sowie das Problem ausführlich dar.
Februar
Ein Bewusstsein für Datenschutz ist noch nicht bei allen angekommen, daher machen immer wieder Unternehmen durch gravierende Datenschutzverstöße Nachrichten. Um das Bewusstsein für Datenschutz für die nächste Generation zu sichern, präsentierten deutsche Datenschützer das bereits im November 2013 initiierte Datenschutz-Portal für Jugendliche auf dem Safer Internet Day
Auch Apple sorgte für Aufregung. Das Unternehmen ist bereits in vielen Dingen ein Vorreiter, insbesondere technologisch und ökonomisch. Doch auch in Richtung Datenschutz setzt das Unternehmen nun Akzente. So sprach sich Apple-CEO Tim Cook in einer eindrucksvollen Rede auf dem Cybersecurity Summit der US Regierung für mehr Privatsphäre aus. In unserem Artikel „Für Apple ist Privatsphäre entscheidend über Leben und Tod“ können die wichtigsten Punkte nachgelesen werden.
März
Im März haben wir zwei besonders interessante Artikel für Arbeitnehmer und Arbeitgeber veröffentlicht.
Der erste Artikel beschäftigt sich mit Frage, ob ein Arbeitgeber Informationen über künftige Arbeitnehmer beim ehemaligen Arbeitgeber einholen kann und ob der Ex-Arbeitgeber sich bei Weitergabe dieser Informationen datenschutzrechtskonform verhält.
Der zweite Artikel beleuchtet die im Büroalltag immer wiederkehrende Frage, ob ein Arbeitgeber die E-Mails seiner Angestellten überprüfen darf und welche rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen oder geschaffen werden müssen.