Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Datenschutz: Liebe Werbekunden, ab hier haften Sie für alles!

Datenschutz: Liebe Werbekunden, ab hier haften Sie für alles!

Wie spiegel.de am Freitag und Samstag berichtete, will das Ministerium für Verbraucherschutz Anzeigenkunden für Datenschutzverstöße von Internet-Plattformen, auf denen sie werben, haften lassen. Die Werbetreibenden sind – selbstredend – wenig begeistert und reagierten prompt mit heftiger Kritik.

Haftung der Anzeigenkunden für Datenschutzverstöße

Das Szenario soll so aussehen, dass die Anzeigenkunden haften, wenn die Netzfirmen, die größtenteils im Ausland sitzen, gegen deutsche Gesetze verstoßen und ihnen dieser Verstoß auch nachgewiesen wird. Denn, so die Logik des Ministeriums, wenn ein Unternehmen auf einer bestimmten Seite wirbt, hat es ja auch einen Vorteil von möglichen Datenschutzverstößen auf diesen Seiten.

Eine Lösung auf Umwegen

Dass Facebook, Google und einige ihrer Mitstreiter Datenschützern – gerade hierzulande – ein Dorn im Auge sind, ist nichts Neues. Nur bei der rechtlichen Handhabung machen die europäischen Grenzen ihnen einen Strich durch die Rechnung. Denn sobald die Server sich im EU-Ausland befinden, ist es schwierig bis unmöglich, den Internet-Riesen das deutsche oder europäische Datenschutzrecht näher zu bringen, geschweige denn, sie auf dieses zu verpflichten. Also sucht man andere Wege, um ihre Aufmerksamkeit zu erregen…

Abmahnungen durch Mitbewerber

Christian Grugel, in Ilse Aigners Ministerium für Verbaucherschutz Leiter der Abteilung Verbraucherpolitik, sagte laut spiegel.de:

„Wir prüfen, ob das Datenschutzrecht in Anlehnung an das Fernabsatzrecht so gestaltet werden kann, dass jeder, der im Internet Angebote in den deutschen Wirtschaftsraum macht, sich an deutsche Regelungen halten muss.“

Man werde prüfen,

„ob betroffene Unternehmen die Möglichkeit haben sollten, gegen Konkurrenten vorzugehen, die sich durch Datenschutzverstöße einen Wettbewerbsvorteil verschafft haben“

so Grugel.

Das Wettbewerbsrecht (UWG) lässt derzeit Abmahnungen von Konkurrenten, sogenannten „Mitbewerbern“ zu. Auch bei Datenschutzverstößen sollen nun die Mitbewerber die Möglichkeit bekommen, ihre Konkurrenten abzumahnen – allerdings nicht, wenn diese selbst, sondern wenn die Anbieter der Seiten, auf denen sie werben, einen Datenschutzverstoß begehen.

Schlechte Aussichten für den Anzeigekunden

Verstöße im Wettbewerbsrecht haben meist einen Unterlassungsanspruch zur Folge – soweit sie erkannt und abgemahnt werden. Zudem sind Schadensersatzansprüche möglich. Ob dem Anzeigekunden im Fall des Datenschutzverstoßes auf der betroffenen Seite das Gleiche oder sogar Schlimmeres blüht, ist noch nicht klar.

Verheerende Folgen für Online-Werbung

Der Vorsitzende der Organisation für Werbungtreibende im Markenverband (OWM) Uwe Becker kritisiert die Pläne des Ministeriums heftig:

„Wie soll ein Werbung treibendes Unternehmen einen Internet-Anbieter daraufhin kontrollieren können, dass sämtliche Bedingungen des Datenschutzes auch wirklich erfüllt werden?“

Eine rein vertragliche Versicherung, dass der Datenschutz eingehalten wird, kann oft nicht ausreichend sein. Und eine praktische Überprüfung ist bei den genannten Unternehmen wohl kaum durchführbar.

Was bleibt den Unternehmen also übrig? Werbung auf kritischen Seiten einstellen, heißt die Devise, wenn man den Folgen einer möglichen Abmahnung entgehen will. Praktisch bedeutet dies natürlich eine klare Schädigung der Werbewirtschaft.

Erfolg fraglich

Ob die Anzeigenkunden tatsächlich von den Datenschutzverstößen profitieren und es deshalb nötig ist, sie in diesem Maße in die Verantwortung zu nehmen, bleibt fraglich. Vielmehr bleibt aber die Frage im Raum, was sich das Ministerium von einer solchen Regelung eigentlich verspricht. Denn der Vorschlag erscheint wie ein Versuch, Datenschutz-Sündern wie Facebook & Co. auf Umwegen eine Lektion zu erteilen. Eine Lektion, die auch nach hinten losgehen könnte…

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.