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Datenweitergabe bei der Post trotz Widerspruch?

Datenweitergabe bei der Post trotz Widerspruch?

Nach einer Meldung der Frankfurter Rundschau soll ein einfaches „Ich will nicht“ bei der Weitergabe der Daten im Rahmen des Nachsendeauftrags der Deutschen Post AG nicht ausreichen – Kunden, die Zeitschriften abonniert haben, müssen sich schon in der doppelten Verneinung üben.

Hintergrund des vermeintlichen Datenschutzskandals

Beim Nachsendeservice der Deutschen Post kann man sich die Post an die neue Adresse weiterleiten lassen. Dabei wird man gefragt, ob die Post diese neue Adresse zur Aktualisierung an andere Unternehmen weitergeben darf. Hintergrund ist, dass die Post auch als Adresshändler arbeitet und natürlich ein Interesse daran hat, stets aktuelle Adressen anbieten zu können – was sich durchaus als Wettbewerbsvorteil erweist. Das ist auch legitim. Dieser Weitergabe kann man widersprechen – so weit, so datenschutzgerecht. Nicht erst seit der Änderung des Meldegesetzes machen davon Bürger auch Gebrauch.

Nun soll es allerdings so sein, dass Zeitschriften generell nicht nachgesandt werden (warum das so ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht, nehme es mal als gegeben hin), daher wird im Rahmen des sog. „Premiumadress-Verfahrens für Versender von Pressepost“ (like!) die Adresse trotz Widerspruchs weitergegeben – eben an die Presseverleger. Dazu wird ein Infoschreiben mit der Möglichkeit gereicht, erneut (nun explizit dagegen) Widerspruch einzulegen.

Datenweitergabe doch rechtmäßig?

Warum dieses umständliche Verfahren? Die Post begründet dieses mit Kundenservice – um Beschwerden zu vermeiden und im Interesse der Abonnenten. Im übrigen sei dieses Vorgehen auch mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgesprochen.

Eine Begründung dafür enthält der erwähnte Artikel nicht – ich gehe mal davon aus, dass der Nachsendeauftrag für die Brief- und Paketpost einfach getrennt ist von der Dienstleistung „Zeitschriftenabo“. Letzerer beinhaltet einen Vertrag, der die Verwendung der korrekten Lieferadresse miteinschließt – die Post wird sich dort wahrscheinlich rechtlich nicht einmal im Graubereich bewegen. Im Prinzip wohl eher eine Frage des Vergleichs von Äpfeln mit Birnen.

Der vermeintliche Datenschutzskandal entpuppt sich also als laues Lüftchen.

Gut gemeint ist (manchmal) das Gegenteil von gut gemacht

Als Fazit muss aber festgehalten werden, dass selbst für informierte, intelligente und interessierte Bürger diese „doppelte Verneinung“ nicht nachvollzogen werden kann. Nicht alles, was rechtlich zulässig ist (ohne dass ich das ernsthaft geprüft habe!), sollte auch so gemacht werden. Daher: Nachsitzen und besser machen!

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  • Sollte man auf den Nachsendeauftrag nur wenige Wochen angewiesen sein liegt es nahe den Vertrag aufgrund der offensichtliche Missachtung eines seiner Bestandteile anzufechten und die Rückzahlung des gesamten Entgeltes zu verlangen – der damit verbundene Aufwand (ca. €100,- Vollkosten) wird die Post schon lehren sich an die bei Vertragsabschluss getroffenen Vereinbarungen zu halten. Interessant ist in diesem Kontext auch, dass die Post durch organisatorische Maßnahmen in den Filialen bestrebt ist vorab keine Leerformulare herauszugeben, die Unterschrift des Kunden sofort am Schalter zu erlangen und die Durchschläge allenfalls auf Verlangen überlässt.

  • @JLoyd:

    Die Nachsendeaufträge der Deutschen Post werden am Schalter als „Paket“ verkauft. Formulare, Broschüre, Infos: alles ist in einer Verpackung verstaut.
    Vorab muss man dies bezahlen, kann es mit nachhause nehmen, ausfüllen und danach an die Post versenden. Durchschläge oder Kopien des Auftragsformulars behält man bei sich.

    Es ist somit nicht (in jedem Fall) so, dass man zum sofortigen Ausfüllen und Unterschreiben am Schalter genötigt wird.

  • Das wurde mir schon anders berichtet. Andererseits kauft man auch beim von Ihnen geschilderten Verfahren die Katze im Sack.

  • @ jlloyd

    die allgemeinen geschäftsbedingungen und alle sonstigten infos über den nachsendeservice bekommt man auch im internet. sie können sich folglich vorher informieren.

  • Also ich stelle mir bei dem Verfahren ein paar Fragen:

    1) Warum muss die DPAG die Erlaubnis zur Weitergabe der Addressen so kompliziert und verkausuliert einholen? Wieso sieht das Nachsendeantragsformular nicht einfach so aus wie folgt?:
    Weitergabe an x-beliebige: [ ] erlauben [ ] verbieten
    Weitergabe an andere Postunternehmen: [ ] erlauben [ ] verbieten
    Weitergabe an x-beliebige durch andere Postunternehmen: [ ] erlauben [ ] verbieten
    Weitergabe an Zeitschriftenverlage (ACHTUNG: Zeitschriften werden nicht nachgesandt! Wenn Sie „verbieten“ ankreuzen, sabotieren Sie evtl. Ihre Abonnements!): [ ] erlauben [ ] verbieten

    Aber nein, es muss extra kompliziert sein.

    2) Was passiert, wenn jemand einfach irgendwelche Werbeprospekte als Zeitschrift verschickt? Zulässig wäre das meiner Meinung nach. Aber es hätte zur Folge, dass der Versender plötzlich auch Zugang zu jenen Nachsendedaten hätte, die vom Betroffenen explizit auf die Weitergabe an Zeitschriftenverlage beschränkt wurden.

    3) Ich hatte bei meinem eigenen Nachsendeantrag den Eindruck, dass die Karte, dass man der Datenübermittlung widersprechen soll, immer erst dann kommt, wenn der Nachsendeantrag schon aktiv ist. Zu diesem Zeitpunkt wird es aber schon längst zu spät sein, um den Datentransfer noch zu stoppen. Damit läuft das Widerspruchsrecht quasi ins Leere.

  • Ich wünsche keine Weitergabe meiner Adresse und lege Widerspruch ein.

  • Am besten eine Meldesperre in allen Bereichen einreichen, wo man registiriert ist! Und den Telefonbucheintrag aus dem Buch raus nehmen. Un unerwünschte Werbung auf Kosten der Post zurück senden Auf Dauer zu teuer! Mit mir legt die sich nicht an

  • Hatte der Weitergabe von Adressdaten widersprochen, stehe nicht im Telefonbuch, trotzdem habe ich Werbepost der CDU erhalten, diese habe ich zurückgeschickt. Hoffe alle machen das so.

  • Sehr geehrte Damen und Herren, wiederholt wurden von der Deutschen Post Direkt Daten mich betreffend, an Dritte weitergegeben, obwohl ich bewusst keine Einwilligung dazu erteilt habe. Ich habe heute mehrmals versucht, die Beschwerdestelle der Post über e-mail zu erreichen, jedoch wird immer wieder meine Nachricht unterdrückt! Die Telefon Nr. 02241 2661-0 ist ebenfalls nicht zu erreichen, es läuft nur eine Bandansage. MfG Konrad D.

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