Wie angekündigt wurde gegen die Datenkrake ELENA Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ähnlich wie bei der Beschwerde zur Vorratsdatenspeicherung hatte der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) eine Webseite frei geschaltet, auf der man sich an einer Beschwerde gegen ELENA beteiligen konnte.
Diese Verfassungsbeschwerde, an der sich über 30.000 Menschen beteiligt haben, wurde Ende März durch den FoeBuD eingelegt.
Inzwischen forderte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle, kleine und mittlere Unternehmen von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Angestelltendaten für ELENA auszunehmen. Für kleinere Unternehmen würde die Übermittlung höheren Aufwand als eine Kostenentlastung bedeuten. Diese Forderung geht jedoch dem ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) nicht weit genug. Seiner Meinung nach sei ELENA generell verfassungswidrig. Daher sieht er auch gute Chancen, dass die Verfassungsbeschwerde Erfolg hat. Laut Spiegel sei für ihn ELENA
„in gewisser Weise sogar schlimmer als die Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten dezentral bei Unternehmen vorgehalten werden: Hier speichert eine Bundeseinrichtung zentral und gleich für bis zu fünf Jahre.“
Ob er mit seiner Erfolgsprognose hinsichtlich der Verfassungsbeschwerde Recht behalten wird, bleibt allerdings abzuwarten…