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IGF: Streit über Netzneutralität vs. Zero-Rating

IGF: Streit über Netzneutralität vs. Zero-Rating

Auf dem diesjährigen IGF (Internet Governance Forum) ist ein Streit zwischen Inhalteanbietern von Facebook und Wikimedia und Befürwortern der Netzneutralität ausgebrochen. Streitpunkt ist das so genannte Zero-Rating, mit dem in ärmeren Ländern besagte Dienste ohne Anrechnung aufs Datenvolumen angeboten werden sollen.

Worum geht es?

Das Forum, eine jährliche Diskussionsveranstaltung initiiert durch die Vereinten Nationen, erhitzt seit 2006 jährlich die Gemüter. Dieses Jahr liegt der Schwerpunkt der Diskussionen im Bereich der Netzneutralität. So wollen sich Unternehmen wie Facebook, Spotify und Wikimedia in Entwicklungsländern mit den dortigen Mobilfunkanbietern zusammen tun. Ziel ist das so genannte Zero-Rating. Durch den Deal können dann die entsprechenden Dienste kostenlos und ohne Datenvolumen zu verbrauchen, genutzt werden. Hierin sehen die Gegner des Zero-Ratings einen Verstoß gegen die Netzneutralität.

Was bedeutet Netzneutralität?

Eine gesetzliche Definition des Begriffes gibt es nicht, dennoch ist er etwa in § 41a TKG zu finden. Gemeint ist die Gleichbehandlung von allen Datenpaketen, die via Internet übertragen werden. Egal, ob es sich um eine kurze E-Mail handelt oder um einen langen Film auf YouTube – alles soll gleich schnell und ohne Einschränkungen übertragen werden. Dass Netzneutralität nicht nur eine Floskel ist, zeigt sich an der genannten Norm aus dem TKG. Diese erlaubt der Bundesregierung etwa, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die eine diskriminierungsfreie Datenübertragung festsetzt. In Deutschland gibt es auch Ausnahmen von der neutralen Datenübertragung. So schränken einige Internetprovider Filesharingdienste in ihren Netzen ein, um die dadurch entstehenden großen Datenbelastungen einzudämmen. Ähnliches trifft auch auf VoIP und Instant Messaging Dienste zu, die zum Teil den Kunden auch vertraglich untersagt worden sind.

Zero-Rating – eine neues Modell?

Das Zero-Rating, bei dem dann die besonderen Dienste bevorzugt würden, ist öfter Gegenstand von Diskussionen. So wurde bereits von dem Unternehmen gigaom im April dieses Jahres in einem Blogartikel vor den dadurch entstehenden Wettbewerbsverzerrungen gewarnt. Abgesehen von der Einschränkung von Filesharingseiten, ist ein an sich gleiches Konzept in Deutschland unter anderem Namen verbreitet. Als bestes Beispiel dafür ist Spotify zu nennen. Telekomkunden bekommen diesen Dienst als „besonderen Service“ oft unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Soziale Verantwortung vs. Marketingstrategie?

Yves Nissim, einer der Befürworter des Zero-Ratings und Mitglied des führenden französischen Telekommunikationsanbieters Orange, sieht sein Unternehmen in der

„sozialen Verantwortung“

gegenüber den Entwicklungsländern. Es besteht ein digitaler „Graben“, der mit Hilfe von Zero-Rating in einem ersten Schritt verkleinert werden kann.

Demgegenüber steht, dass unstreitig eine Verletzung der Diskriminierungsfreiheit vorliegt. Die geplante Idee führt zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrungen und wird von den Befürwortern der Netzneutralität als bloße Marketingstrategie der Internetriesen gesehen.

Fazit

Sicherlich ist es ein guter Gedanke, Bürgern in Entwicklungsländern den Zugang zum Internet zu erleichtern. Allerdings sollte auch darüber nachgedacht werden, ob nicht auch andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden könnten, um den Internetzugang in Entwicklungsländern erschwinglicher zu machen. Denn wer allein über Facebook den Weg ins Internet findet, ist letztlich eben nur über Facebook verbunden. Vielmehr sollte ein vollwertiger Zugang das erklärte Ziel sein.

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