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Neue EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

Neue EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt heute über nationale Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in Schweden und Großbritannien. Die Entscheidung dürfte auch Auswirkungen auf das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben.

Entscheidung über Vorratsdatenspeicherung

Der Gerichtshof hat zwei Verfahren aus den EU-Mitgliedsstaaten verbunden und tritt mit der heutigen Anhörung in die spannende Phase des Prozesses ein. Beide Verfahren drehen sich um die Auswirkungen einer früheren Entscheidung des Gerichtshofes, mit der die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt wurde.

Fraglich ist nun vor allem, unter welchen Voraussetzungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten Vorratsdatenspeicherungen zulässig sind, die unabhängig von der EU-Richtlinie gelten sollen. Eine Entscheidung wird erst zum Ende des Sommers erwartet, ein erster Fingerzeig in Richtung Urteil könnte sich jedoch schon aus den Fragen der Richter in der heutigen Verhandlung ergeben.

Vorratsdatenspeicherung in Schweden

Das schwedische Verfahren dreht sich um die folgende Frage:

„Ist eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten, die sich (wie [im Vorabentscheidungsersuchen] beschrieben) auf alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie auf sämtliche Verkehrsdaten erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung von Straftaten vorzusehen, mit Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58 (1) unter Berücksichtigung der Art. 7, 8 und 52 Abs. 1 der Charta vereinbar?“

Und weiter:

Falls die erste Frage zu verneinen ist, kann die Vorratsspeicherung dennoch zulässig sein, wenn:

a) der Zugang der nationalen Behörden zu den gespeicherten Daten wie [im Vorabentscheidungsersuchen] beschrieben festgelegt ist, und

b) die Sicherheitsanforderungen wie [im Vorabentscheidungsersuchen] beschrieben geregelt sind, und

c) sämtliche relevanten Daten wie [im Vorabentscheidungsersuchen] beschrieben für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Tag, an dem die Kommunikation beendet wird, gespeichert und anschließend gelöscht werden müssen?

Man kann durchaus gespannt sein, wie sich die Richter zu den im Verfahren näher beschriebenen Schutzmaßnahmen äußern werden.

Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien

In dem britischen Verfahren geht es gleich um mehrere Überwachungsgesetze, die zurzeit auf dem Prüfstand stehen. Die Sprecherin der Gruppe Privacy International drückt noch einmal aus, worum es bei den britischen Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung geht und was die Konsequenzen für jeden einzelnen Bürger sind:

“Such a broad and wholesale retention of communications data is in violation of European law. The effect of Dripa is to use bulk data retention to create a dossier on every person in the UK. It includes every internet and mobile phone transaction you undertake, every location will be filed, every meeting noted, every website indexed and every call marked.”

Die Argumente für und gegen eine Vorratsdatenspeicherung sind seit langem hinlänglich bekannt. Man wird sehen, wie das Gericht auch unter dem Eindruck der letzten Terroranschläge in dieser Sache entscheidet.

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