Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist dieser Tage in zweierlei Hinsicht thematisiert worden: Zum einen aufgrund eines Urteils des EuGH, der zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung hinsichtlich der Durchsetzung von Urheberrechten Stellung genommen hat. Zum anderen endet diesen Donnerstag die von der EU-Kommision gesetzte Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
Der Inhalt im Überblick
Das Urteil des EuGH: Vorratsdatenspeicherung gegen Filesharing?
Wie Netzpolitik.org berichtet, hat der EuGH am 19.04.2012 über die Frage geurteilt, ob es in der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung eine Vorschrift gibt, die die Nutzung der Daten für die Identifizierung mutmaßlicher Urheberrechtsverletzer ausschließt – vorausgesetzt, es liegen klare Beweise vor und die Maßnahme ist verhältnismäßig.
Bisherige Praktiken fragwürdig
Gerade bei der Verhältnismäßigkeit setzt der EuGH in seinem Urteil an: Die Nutzung der gespeicherten Daten wird nämlich explizit nur für Einzelfälle erlaubt, bei denen die Nutzung dazu geeignet sein muss, die Untersuchung der Urheberrechtsverletzung zu erleichtern. Und dass dies gerade in Deutschland nicht immer so praktiziert wurde, sieht man schon daran, dass Provider eine erheblich Anzahl von IP-Adressen herausgeben müssen. Da ist es schon fraglich, ob die Verhältnismäßigkeit zuvor geprüft wurde…
Grundrechte müssen beachtet werden
Der EuGH sagt demnach: Vorratsdatenspeicherung ja, aber nur unter bestimmten Umständen. Zudem stellt der EuGH heraus, dass es essentiell wichtig ist, dass eine etwaige Regelung eines Mitgliedstaates zur Nutzung von Daten zur Identifizierung mutmaßlicher Urheberrechtsverletzer – dessen Einführung der EuGH zwar generell erlaubt – im Einklang mit den Grundrechten der Bürger steht.
Frist für Deutschland: nur noch wenige Tage…
Und auch auf anderer Ebene ist die Vorratsdatenspeicherung aktuell: Am Donnerstag dieser Woche endet die von der EU-Kommission Deutschland gesetzte Frist – wenn bis dahin nichts geschieht, drohen Deutschland Strafzahlungen.
Wie der focus berichtet, will Angela Merkel noch in dieser Woche eine Neuregelung vorlegen. Angeblich wolle man zunächst auf eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verzichten. Denn in kaum einem anderen Thema ist sich die Koalition so uneinig wie bei der Vorratsdatenspeicherung: Innenminister Friedrich (CSU) ist ein Befürworter, Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will nur bei konkreten Anlässen eine Speicherung zulassen. Und eine Einigung ist nicht absehbar…
Fazit: Viele Fragen, wenig Antworten
Das Thema Vorratsdatenspeicherung bleibt ein schwieriges: Immer noch stehen die Argumente von denjenigen, die die Speicherung für die Bekämpfung von Straftaten als erforderlich ansehen, gegen diejenigen, die damit einen erheblichen Eingriff in Grundrechte sehen. Insofern wird in Deutschland auch seit Jahren kein Konsens erzielt.
Auch das Urteil des EuGH lässt vieles offen: Denn die Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung an sich ist immer noch nicht geklärt…