Der gestrige Geodaten-Gipfel in Berlin wurde mit Spannung erwartet. Im Hinblick auf die enorme Kritik an Google Street View hatten viele mit einer umfassenden gesetzlichen Regelung der Geo-Dienste gerechnet, doch es kam anders.
Denn der Staat will -vorerst- keine umfassenden gesetzlichen Regelungen treffen. Vielmehr sollen die Geodaten-Anbieter selbst entsprechende Regelungen zum Schutz der Privatsphäre der Bürger treffen. So hat die Wirtschaft bis zum IT-Gipfel der Bundesregierung am 07. Dezember Zeit, eine Selbstverpflichtung zum Datenschutz (sog. Datenschutz-Codex) vorzulegen.
Die Bundesregierung vertraut somit auf die Einsicht der Beteiligten und versucht nun die Verantwortung auf die Wirtschaft zu übertragen. Ob die Geodienste das durch die Möglichkeit der „Selbstregulierung“ entgegengebrachte Vertrauen verdienen, wird sich zeigen. Jedenfalls sollte der Gesetzgeber sehr sorgfältig prüfen, inwieweit die Geodienste ihr Versprechen einhalten. Es sollte daher stets das Prinzip herrschen: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Der Gesetzgeber ist gut beraten, sich bis zum Stichtag selbst Gedanken über gesetzliche Rahmenbedingungen zu machen, die wesentliche Rechte der Betroffenen angemessen schützen. Der Innenminister hat zumindest angekündigt, bei Überschreiten einer „roten Linie“ (die noch zu definieren ist) eine weitergehende gesetzliche Regelung voranzutreiben.
Spätestens im Dezember werden wir wissen, ob der Vertrauensvorschuss an die Wirtschaft gerechtfertigt war und der Datenschutz-Codex den Umgang mit Geodaten angemessen regelt. Zumindest bestehen Zweifel, ob bei der Vielzahl von Akteuren am Markt bis Dezember eine gemeinsame Basis geschaffen werden kann, die datenschutzrechtliche Aspekte angemessen berücksichtigt.