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Richterschelte aus Straßburg für deutschen Umgang mit Whistleblowing

Richterschelte aus Straßburg für deutschen Umgang mit Whistleblowing

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prangerte in dem heute ergangenen Urteil den mangelhaften Umgang deutscher Gerichte mit Whistleblowern an. Lt. Wikipedia ist ein Whistleblower (vom Englischen to blow the whistle; auf Deutsch wörtlich: „die Pfeife blasen“) bzw. Hinweisgeber ein Informant, der Missstände wie illegales Handeln (z.B. Korruption, Insiderhandel und Menschenrechtsverletzungen) oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz oder beispielsweise bei einer medizinischen Behandlung erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.

Der Fall der Altenpflegerin

Verhandelt wurde über die Klage einer Altenpflegerin, die knapp fünf Jahre in einem Altenheim arbeitete, das zu einem großen Teil dem Land Berlin gehört. Bereits 2002 hatte der MDK dem Heim ernsthafte Versorgungsengpässe aufgrund von Personalmangel bescheinigt. Die Eingabe mehrerer schriftlicher Beschwerden der Klägerin und ihrer Kollegen führte zu keiner Verbesserung. Auch als die Altenpflegerin verlauten lies, dass eine ausreichende hygienische Grundversorgung nicht mehr möglich sei und sie die Haftung für eine ordentliche Pflege nicht mehr übernehmen könne, geschah nichts.

Daraufhin erstattete sie Anzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Betrug und Untreue, da die Firma Dienstleistungen zusage und abrechne, aber nicht einhalte und sich hierdurch möglicherweise bereichere. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein.

Eine weitere Komponente kam hinzu, da die Klägerin Flugblätter verteilt hat, um auf die Missstände aufmerksam zu machen. Es kam zu einer Kündigung aufgrund der mittlerweile angegriffenen Gesundheit der Pflegerin und – nach Bekanntwerden der Anzeige – zur zusätzlichen außerordentlichen Kündigung. Sowohl das Landesarbeitsgericht Berlin als auch das Bundesarbeitsgericht gaben dem Heimbetreiber recht, das Bundesverfassungsgericht wies den Fall ohne Angabe von Gründen zurück.

So urteilte Straßburg

Der Europäische Gerichtshof stellte nun fest, dass die Anzeige der Klägerin bei der Staatsanwaltschaft gegen ihren Arbeitgeber von dem nach Artikel 10 der Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Recht auf Meinungsäußerung gedeckt sei. Es

„lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Frau Heinisch wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben gemacht hätte“,

unterstrichen die Richter. Den Umständen nach sei die Klägerin hierzu berechtigt gewesen, da sie eine von wenigen Personen gewesen sei, die die Missstände erkennen konnte. In erster Linie sollte dies gegenüber Vorgesetzten oder anderen Verantwortlichen gegenüber geschehen.

Als Ultima ratio sei es aber auch möglich, an die Öffentlichkeit zu gehen, wenn wie hier alle vorangegangen Versuche gescheitert sind, um den behaupteten Missständen Abhilfe zu schaffen. Dem stünde nach Abwägen der Umstände auch die Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers nicht entgegen, so dass die außerordentliche Kündigung unverhältnismäßig gewesen sei.

Das Gericht hat darüber hinaus festgestellt, dass das deutsche Recht keine speziellen Mechanismen bereithält, um Untersuchungen von Hinweisen von Whistleblowern und entsprechender Abhilfe durch Arbeitgeber zu regeln.

Weiterhin führte das Gericht aus, dass die Kündigung nicht nur die Klägerin betroffen habe. Es sei vielmehr von einem „lähmenden Effekt“ auf die anderen Angestellten auszugehen, nicht nur bei dem fraglichen Arbeitgeber, sondern in der ganzen Branche. Pflegebedürftige sind auch zur Wahrnehmung ihrer Rechte besonders auf die Pflegekräfte angewiesen, insofern besteht auch ein öffentliches Interesse an der Bekanntmachung von Missständen. Der deutsche Staat muss der Klägerin insgesamt 15.000 Euro Schadensersatz leisten, weil er ihre Menschenrechte nicht ausreichend geschützt hat.

Fazit

Sowohl auf Seiten der Unternehmen, der Gerichte und des Gesetzgebers wird dieses wichtige Urteil Konsequenzen haben müssen. Dabei dürfen die Belange des Datenschutzes genauso wenig außen vor bleiben, wie die des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Es bleibt die Forderung, dass Deutschland hier endlich eine transparente und einheitliche Linie fahren muss.

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  • Gott und der mutigen Klägerin sei gedankt. Erfreulich mal solch einen Artikel lesen zu können.
    Seit 1990 geht es mir ähnlich. Aber ich konnte den Rechtsweg nicht ausschöpfen, da meine Rechtsanwälte zur Unzeit ihre Vertretungen niederlegten, ich zehnmal das abscheuliche Spiel ertragen musste und danach keinen Rechtsanwalt mehr finden kann, der unsere Vertretung zu übernehmen bereit ist. In unserem Fall muss Klage wegen Verletzung der Menschenrechte, Fehlberatung, Kapitalanlagebetrug gegen die Landesregierung erhoben werden, aber die Staatsanwaltschaft will keinen Schaden erkennen, schließlich sind ja nur drei Million öffentliche Mittel und der ewige Wert des Hausgrundstückes Dorotheenstr. 16 12557 Berlin verlustig gegangen!  

  • Wir benötigen dringend gewissenhafte Beamte und Landesdiener! Wenn ich höre ständig höre: Das ist eine Zivilrechtsache, obwohl es um öffentliches Fehlverhalten geht, dann möchte ich eine Schleuder richten und einen Volltreffer haben auf die Abwimmler, so wie David gegen Goliath. Leere Hülle ist der Gerichtsweg bei unserem System heute, immer dann wenn wir durch poliitsch gelenkte Verschwendung und Insolvenzverschleppung unsere Immobiliengrundstücke verloren haben. Denn Plünderungen der Kleinen ist immer durch Insiderwissen, Steuerumgehung und Steuervermeidung u. Vitamim B möglich! Wenn alle Marktakteure fair ihre Steuern dort zahlen,von wo sie die Wertschöpfung her bekamen, wäre dies ein wichtiger Beitrag für eine gemeinwohlorientierte „sanfte“ Entschuldung, aber auch für den dringend notwendigen Ausbau des Gemeinwesens für soziale Teilhabe und Balance. Steuerwettbewerb über Steuersätze: „Ja“, denn dies sorgt für effiziente Verwaltungen und diese haben wir dringend nötig! Das zeigt uns das sinnlos vertane mit öffentlichen Mitteln verballerte Bauvolumen in die Dorotheenstr. 16 in der schönen Stadt Berlin-Köpenick. Der Gestaltung von Schlupflöchern für Immobilienspekulanten, Landesbanken und Sparkassen gehört eindeutig ein „Nein“ entgegn gesetzt. Denn
    daraus resultiert eine nicht zu stoppende Abwärtsspirale für bezahlbare Mietwohnungen! Und es weckt den Wunsch nach Faustrecht. Wer will das herauf beschwören?

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