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WLAN Störerhaftung: Auch Verbraucherschützer kritisieren den neuen Gesetzesentwurf

WLAN Störerhaftung: Auch Verbraucherschützer kritisieren den neuen Gesetzesentwurf

In unserem Artikel Kritik am Referentenentwurf zur Störerhaftung bei WLAN wurde bereits auf kritische Aspekte zum Referentenentwurf zur zweiten Änderung des Telemediengesetzes hingewiesen. Nun äußern auch Verbraucherschützer Bedenken an den vorgesehenen Regelungen.

Referentenentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes

Heutzutage wird der Zugang zum Internet über WLAN zunehmend als Standard vorausgesetzt. Laut dem Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Zweites Telemedienänderungsgesetz – 2. TMGÄndG) ist der freie Zugang zum Internet in Deutschland jedoch deutlich weniger verbreitet als in anderen europäischen Ländern. Grund dafür sei die unklare Rechtslage für die Betreiber von WLANs insbesondere im Hinblick auf die Haftungsregelungen.

Beseitigung der Rechtsunsicherheit durch konkrete Regelungen

Gelöst werden soll das Problem durch eine Präzisierung und Entschärfung der Haftungsregelungen. Dabei solle klargestellt werden, dass eine Haftung dann nicht in Betracht kommt, wenn bestimmte, dem WLAN-Inhaber zumutbare Sorgfaltspflichten durch den Betreiber eingehalten werden. Demnach soll der Betreiber nicht haften wenn er

„1. angemessene Sicherungsmaßnahmen durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren oder vergleichbare Maßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Funknetz durch außenstehende Dritte ergriffen hat und
2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.“

Das Gesetz sieht zudem vor, dass

„Sonstige Diensteanbieter, die einen Internetzugang nach Absatz 3 zur Verfügung stellen, wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können , wenn sie zumutbare Maßnahmen im Sinne des Absatzes 4 ergriffen haben und die Namen der Nutzer kennen, denen sie den Zugang gewährt haben.“

Datenschutzrechtliche Bedenken

Nach Ansicht von Verbraucherschützern sind die neuen Regelungen problematisch.

„Dies würde nach derzeitiger Rechtslage gegen § 88 TKG (Fernmeldegeheimnis) sowie § 13 (6) TMG (Möglichkeit der anonymen Nutzung) verstoßen. Es wäre zudem mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung unvereinbar.“

Zudem stellt die Forderung der Namenskenntnis bei nicht kommerziellen Anbietern eine Benachteiligung gegenüber kommerziellen Anbietern dar. Auch ist weiterhin unklar, wie die Verifizierung des Namens erfolgen und wie gewährleistet werden soll, dass die Daten im Zeitpunkt einer möglichen Rechtsverfolgung zur Verfügung stehen, wenn keine Vorratsdatenspeicherung erfolgt.

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    „Auch ist weiterhin unklar, wie die Verifizierung des Namens erfolgen und wie gewährleistet werden soll, dass die Daten im Zeitpunkt einer möglichen Rechtsverfolgung zur Verfügung stehen, wenn keine Vorratsdatenspeicherung erfolgt.“

    Heißt das jetzt, dass Sie eine Zwangsregistrierung der Nutzer befürworten?

    Unklar ist mir insbesondere, wie die WLAN-Anbieter die Datensicherheit gewährleisten wollen. Irgendwelche kleinen, windigen WLAN-Betreiber (Cafés z.B.) werden wohl kaum „angemessene Sicherungsmaßnahmen“ zum Schutz der Daten vor Missbrauch treffen. Dazu fehlt neben Fachkompetenz auch und vor allem die Investitionsbereitschaft (Datensicherheit kostet Geld) der WLAN-Betreiber. Hier öffnet die Regierung dem Datenmissbrauch fahrlässig ein Scheunentor.

    Hier sehen wir somit wieder ein schönes Beispiel.
    Im Namen der Sicherheit (es darf keine anonyme WLAN-Nutzung geben) wird neue UNsicherheit geschaffen. Kriminalität wird nicht erfolgreich bekämpft, indem den Kriminellen der Datenmissbrauch durch neue Datenberge als Beute erleichtert wird.

    Entweder haben wir eine sichere Infrastruktur für alle Nutzer.
    Oder aber: Wenn wir unsere Infrastruktur gezielt schwächen (z.B. durch Zwangsdatenerfassung), dann haben wir eine unsichere Infrastruktur, die z.B. von Kriminellen attackiert wird.

    Sicherheit für alle oder Unsicherheit für alle. Technisch ist es unmöglich, z.B. Abörschnittstellen zu betreiben, die nur von „legitimen“ Behörden genutzt werden können, nicht aber von Chinesen, Russen oder der Mafia.

    Durch eine sichere Infrastruktur für alle würden wir weitaus mehr Sicherheit schaffen, als wir durch diese sichere Infrastruktur für alle an Sicherheit wegen Kriminellen verlieren würden. Zugegeben, das ist nicht im ersten Moment intuitiv, aber fragt mal Bruce Schneier. Er kann das gut erklären.

    Kurz gesagt: In einem sicheren Internet für alle kann ein Krimineller sich sicherer bewegen. Aber es gibt nicht mehr so viel zu holen, weil die potenziellen Opfer durch das sichere Internet geschützt sind.

    Beispiel: Wenn der gesamte E-Mail-Verkehr automatisch sicher verschlüsselt und signiert wird, dann können Kriminelle leichter unter ihres Gleichen unbeobachtet plaudern. Aber sie können damit nicht viel anfangen. Spam, Phishing und andere E-Mail-basierte Internetkriminalität stirbt aus, wenn die automatische Vertraulichkeit und Authentizität mittels Verschlüsselung keine gefälschten und manipulierten E-Mails mehr zulässt.

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