Dass mit nur geringem Aufwand täuschend echte digitale Fotomontagen erstellt werden können, ist längst kein Geheimnis mehr. Videoaufnahmen auf ähnliche Weise zu manipulieren, ist schon deutlich schwieriger. Moderne Technik macht aber auch das möglich: Supasorn Suwajanakorn hat eine Technik entwickelt, mit der 3D-Modelle von Gesichtern aus Foto- und Videoaufnahmen generiert werden können. Diese könnten auch für Videomanipulationen verwendet werden.
Der Inhalt im Überblick
Ausgangsmaterial für Videomontagen
Haben die Techniker genug Ausgangsmaterial, ist es ihnen möglich, daraus 3D-Aufnahmen von Gesichtern zu erstellen und zu animieren. Die auf diese Weise erzeugten 3D-Modelle sehen dann nicht nur aus wie ihre Vorlagen, sie bewegen sich auch so. Beste Voraussetzungen für Videomontagen.
Die abgebildete Person wird für diesen Vorgang nicht benötigt, ausreichend sind Foto- und Videoaufnahmen von ihr. Material hierfür gibt es Internet in Massen, zumal auch die auf Youtube veröffentlichten Aufnahmen ausreichen können. Hohe qualitative Anforderungen stellt die neu entwickelte Software nicht.
Erstellung von täuschend echten Videomanipulationen möglich
Bislang werden die so erstellten Aufnahmen noch für reine Testzwecke genutzt. Zumindest theoretisch wäre es aber auch möglich, die erstellten 3D-Modelle in andere Videoaufnahmen zu kopieren und auf diese Weise Montagen von bewegten Bildern zu erstellen. Da Aussehen und Bewegung des Modells täuschend echt wirken, wäre eine gut gemachte Montage nicht mehr auf den ersten Blick erkennbar.
All das kann passieren, ohne dass die abgebildete Person Kenntnis davon hat. Damit können 3D-Modelle von praktisch jedem erstellt werden, der auf im Internet veröffentlichten Videoaufnahmen zu sehen ist.
Abwehransprüche des Abgebildeten
Rechtmäßig ist das nach deutschem Recht nicht. Bereits das Anfertigen solcher Videomontagen wird zumindest dann Abwehransprüche auslösen, wenn damit gegen das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verstoßen wird. Das ist z.B.regelmäßig der Fall, wenn die Montagen angefertigt wurden, um dem Abgebildeten zu schaden.
Um Videoaufnahmen von einer Person veröffentlichen zu dürfen, muss die abgebildete Person in die Veröffentlichung eingewilligt haben. Weiß der Abgebildete nichts von der Erstellung und Verwendung des 3D-Modells, liegt eine solche Einwilligung nicht vor. Auch die Veröffentlichung von mit Hilfe der neuen Software manipulierten Videoaufnahmen kann daher Abwehransprüche des Abgebildeten auslösen.
Manipulation von Beweismitteln möglich
Bedenkt man, an welchen Stellen Videoaufnahmen als Beweismittel eingesetzt werden, wird auch die aus dem Gebrauch der neuen Technik resultierende Missbrauchsgefahr klar. Möglich wird dadurch eine Manipulation von Beweismitteln. Die neue Software wird also nicht nur ausgefallene Geburtstagsgeschenke hervorbringen, auch Kriminelle werden sich ihrer bedienen.
Zukünftiger Einsatz noch ungewiss
Noch ist all das Zukunftsmusik, wird die neue Software nur zur Erstellung von Musterseiten genutzt. Sicherlich gibt es auch eine Reihe äußerst sinvoller Einsatzmöglichkeiten für die mit ihrer Hilfe erstellten 3D-Modelle von Gesichtern. Aus den Augen verlieren sollte man dabei jedoch nicht, dass auch diese neue Technik die Möglichkeit der Manipulation von Videomaterial bietet.
@Dr. Datenschutz
„Manipulation von Beweismitteln“
Werden Aufnahmen von Überwachungskameras damit nicht zum Sicherheitsrisiko? Am Ende wird man noch in solche Aufnahmen reinmontiert und gilt dann zu Unrecht als Tatverdächtiger!
„Die neue Software wird also nicht nur ausgefallene Geburtstagsgeschenke hervorbringen, auch Kriminelle werden sich ihrer bedienen.“
Vielleicht werden auch Geheimdienste und sogar unsere gute Polizei im Einzelfall passende Video“beweise“ anfertigen?
Für ein 3-D Modell benötigt das Programm eine größere Anzahl an Fotos, welche Charakteristiken der Person einfangen. Aufnahmen von standardmäßigen Überwachungskameras werden eine breitgefächerte Sammlung verschiedener Emotionen einzelner Personen nur schwer zur Verfügung stellen können. Anders sieht es aber vll. bei einem öffentlichem Instagram Account aus, auf dem sich die Person mit hunderten hochauflösenden Fotos in verschiedenen Lebenslagen selbst präsentiert.