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NSA-Skandal: Strafanzeige gegen Angela Merkel und den Verfassungsschutz

NSA-Skandal: Strafanzeige gegen Angela Merkel und den Verfassungsschutz

Heute hat die Internationale Liga für Menschenrechte zusammen mit Chaos Computer Club und DigitalCourage beim Generalbundesstaatsanwalt gegen die Regierung – namentlich gegen die Kanzlerin und den Innenminister – und gegen die Chefs von BND, MAD und Verfassungsschutz eine Strafanzeige wegen geheimdienstlicher Massenüberwachung oder Beihilfe dazu erstattet.

Der Vorwurf

Die Bürgerrechtsorganisationen werfen den Angezeigten vor,

„verbotenerweise in Geheimdiensttätigkeiten involviert zu sein, den persönlichen Lebens- und Geheimbereich der Menschen in Deutschland verletzt, sowie Strafvereitelung im Amt begangen zu haben.“

Verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit wird gemäß § 99 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Tatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit erfasst als abstraktes Gefährdungsdelikt jede auf die Beschaffung von Informationen für einen fremden Nachrichtendienst gerichtete Tätigkeit, die deutsche Sicherheitsinteressen beeinträchtigen kann.

§§ 201 ff. StGB stellen die Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs.

Ausblick

Endlich wird jemand tätig! Bisher gab es wöchentlich neue Enthüllungen über die Überwachungsmaßnahmen durch die Geheimdienste sowohl in den USA als auch in Europa, unternommen wurde jedoch so gut wie nichts. Und das, obwohl ca. 500 Millionen Verbindungen, darunter Telefonate, E-Mails, Chatbeiträge und SMS, allein in Deutschland jeden Monat überwacht wurden. Wir haben in der Vergangenheit ausführlich über die Entwicklung von NSA-Überwachungsskandal berichtet. Zudem gibt die Zeit eine gute Übersicht über die Überwacher und über die Überwachten.

Die Strafanzeige erfolgt parallel zu vergleichbaren Anzeigen in Frankreich und Belgien, die ebenfalls von der Internationalen Liga für Menschenrechte initiiert wurden. Nun prüft der Generalbundesanwalt Harald Range den Fall in Deutschland, hat bisher aber noch kein formales Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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