Seit der letzten Woche ist sie in aller Munde: die Überwachung von Bürgern, diesmal durch den sogenannten „Staatstrojaner“. Eingesetzt zu Ermittlungszwecken wurde die „Spionagesoftware“ vor allem in Bayern. Aber auch die Telefonüberwachung ist in den letzten Jahren nicht weniger geworden…
Der Inhalt im Überblick
Mehr Überwachung = mehr Sicherheit?
Die verbreitete Auffassung, dass mehr Überwachung auch mehr Sicherheit für die Bürger bedeutet, kann bislang nicht durch stichhaltige Beweise belegt werden. Und wird dies wohl auch in Zukunft nicht bieten.
Die Gründe für eine solche Überwachung können vielfältig sein: Hauptsächlich sind es aber Drogendelikte, wegen derer Verdächtige abgehört werden. Die relevanten Normen der StPO (§§ 100a ff.) erlauben unter strengen Voraussetzungen eine solche Überwachung.
Spionagesoftware: Einsatz gegen den Bürger?
Und auch die eingesetzte Spähsoftware lässt uns alle ratlos und auch ein bisschen verängstigt zurück. Kann ich überhaupt noch im Internet surfen oder telefonieren, ohne dass der Staat seine großen Lauscher und Augen auf mich richtet? Und wie kann ich mich eigentlich wehren? Immerhin ist es ja der Staat, der da agiert und nicht irgendwer.
Anzeige durch die Piraten
Die Piratenpartei hat sich jedenfalls eindeutig gegen das sprachlose Ratlos-Sein entschieden und ist zur Tat geschritten: Sie hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) angezeigt, wie die Zeit berichtet. Die Partei sagt hierzu, dass unter anderem der Tatbestand der Computersabotage erfüllt sei.
„Wenn sich Behörden nicht an geltendes Recht und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, muss sich der Rechtsstaat dagegen zur Wehr setzen können“,
sagte der Chef der Piratenpartei Bayern, Stefan Körner laut Zeit.
Änderung des BKA-Gesetzes gefordert
Aber auch aus anderen politischen Reihen zeigt sich Empörung und Forderungen nach Änderungen werden laut. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) macht Vorschläge zur Änderung des BKA-Gesetzes, wie die Zeit berichtet.
Computergrundrecht muss beachtet werden
Schließlich gibt es das sogenannte Computergrundrecht – das wurde 2008 vom Bundesverfassungsgericht „erfunden“. Demnach darf ein Eingriff in das IT-Grundrecht nur stattfinden, wenn es „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür gibt, dass eine „konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut“ besteht wie „Leib, Leben und Freiheit der Person“ oder „Güter der Allgemeinheit“, deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen berühren. Dabei muss der „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ besonders geschützt werden, wie der Spiegel damals berichtete.
„Software“-TÜV gefordert
Das BKA-Gesetz gibt diese strengen Voraussetzungen noch nicht wieder. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist deshalb für einen „Software-TÜV“ für behördliche Spionageprogramme.
„Nur, was absolut nicht die Privatsphäre und den Kernbereich berührt, darf überhaupt an Technik entwickelt werden“,
sagte Leutheusser-Schnarrenberger laut Zeit.
So bleibt für uns nur zu hoffen, dass den Worten auch schnell Taten folgen. Und „Big Brother is watching you“ nicht zu unserem Alltag wird…