Ultimatum und Strafanzeige im Fall Google

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Googles „versehentliche“ Erfassung von Nutzungsdaten aus offenen WLANs bei der Datensammlung für Street View soll nun von verschiedenen Seiten genauer geprüft werden.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte als zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland forderte Google nun auf, bis zum 26. Mai Details darüber mitzuteilen, welche Daten im Einzelnen erfasst wurden. Bei Nichtbefolgung droht ein Bußgeld bis zu 300.000 €. Auch die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt in diesem Fall wegen Verdachts des unbefugten Abfangens von Daten.

Auch in den USA wird weitere Aufklärung gefordert: Zwei Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses (Edward Markey von den Demokraten und Joe Barton von den Republikanern) forderten die in den USA zuständige Regulierungsbehörde FTC (Federal Trade Commission) in einem offenen Brief auf, den Sachverhalt genauer aufzuklären.

Auch wenn Google kleinlaut den Fehler eingeräumt hat, besteht auf Seiten des Internet-Riesen wenig Verständnis für die Aufregung. Googles CEO Eric Schmidt soll wörtlich zu dem Vorfall gesagt haben:

„No harm, no foul.“

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