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Facebook Gesichtserkennung: Datenschutz erneut unwichtig

Facebook Gesichtserkennung: Datenschutz erneut unwichtig

Die Tatsache, dass soziale Netzwerke und das Thema Datenschutz nicht unbedingt die allerbesten Freunde sind, ist hinlänglich bekannt. Das Facebook sich insoweit auch als ziemlich beratungsresistent und im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte seiner Nutzer relativ gleichgültig erweist, ist ebenfalls nicht unbekannt. Bedenklich ist jedoch, dass Facebook in freudiger Regelmäßgkeit mit Ideen aufwartet, welche dem bisherigen Negativ-Image immer wieder eins drauf setzt.

Facebook automatische Gesichtserkennung für Fotos

Die neueste glorreiche Idee seitens Facebook ist die Einführung einer automatischen Gesichtserkennung (zunächst nur in den USA). Damit können dann Nutzer auf eingestellten Fotos automatisch identifiziert werden.

Das muss ja nicht schlecht sein denken Sie? Stimmt, muss es nicht! Aber stellen Sie sich mal vor, Sie werden bei etwas fotografiert, was Ihnen peinlich ist und was Sie nicht unbedingt in der Öffentlichkeit diskutiert wissen wollen (seien Sie beruhigt, jeder hat Geheimnisse und mit etwas Glück hoffentlich sogar eine Intimssphäre) und dieses Foto wird anschließend von einer anderen Person bei Facebook gepostet.

Dank Facebook erhält folglich nun jeder einen Einblick in Ihre Privatsphäre und (das ist neu) zugleich auch Ihren Namen samt Verlinkung auf Ihr Facebook-Profil, nett oder?

Aber es gibt doch die Privatsphäreneinstellungen

Alles eine Sache der Einstellungen könnte man nun denken, denn Facebook ermöglicht es ja jedem Nutzer diese Funktion in den Privatsphäreneinstellungen abzuschalten.

Ganz unrichtig ist diese Auffassung in der Tat nicht.

Es stellt sich nur die Frage, warum die Betroffenen überhaupt gezwungen sein sollten Beeinträchtigungen seitens Facebook zunächst überhaupt hinzunehmen und selbst tätig werden müssen, um unerwünschte Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsrechts seitens Facebook wieder abzustellen.

Umgekehrt wird doch ein Schuh daraus. Denn völlig in Ordnung wäre es ohne Frage, wenn Facebook Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts bei den Betroffenen erst dann vornimmt, wenn die Betroffenen aktiv ihr Einverständnis hierzu erklärt haben. Das würde jedoch voraussetzen, dass den Datenschutzinteressen der Betroffenen von vornherein standardmäßig ein hoher Stand eingeräumt und diese nur mit Erlaubnis des Betroffenen eingeschränkt werden (sog. Privacy by Default).

Dein Gesicht gehört mir!

Schließlich käme auch niemand mit gesundem Menschenverstand (gilt erfahrungsgemäß nur bedingt für das Marketing) auf die Idee das Konterfei irgendeiner Person zu Werbezwecken gegenüber Millionen von Kunden zu nutzen, ohne dass die üblicherweise notwendige Einwilligung hierfür bereits vorliegt.

An dieser Stelle ist das Handeln von Facebook allerdings genauso eigennützig wie in dem vorgenannten Beispielsfall, denn Facebook ermöglicht letztlich eine Dienstleistung auf Kosten der Privatsphäre seiner Nutzer.

Hilfe für Strafermittlungsbehörden (NSA, CSS, FBI, CIA & Co.)

Da könnte man doch provokativ auch gleich einen Schritt weiter denken und die gesammelten Fotobestände auch den Strafermittlungsbehörden gegen einen kleinen Obolus zur Verfügung stellen. Die könnten dann gleich nachvollziehen wer mit wem befreundet ist und wer wann bei wem auf welcher Feier war, was dort ggf. alles konsumiert wurde und wer sonst noch alles anwesend war.

Wenn das seriöse Facebook diese Informationen letztlich ohnehin jedem ohne vorherige Einwilligung zur Verfügung stellt, so schadet es doch eigentlich auch nicht dem Staat diese Informationssammlung auch gleich noch, quasi in einem „Abwasch“, zur Verfügung zu stellen. Schließlich befinden wir uns ja angesichts der ganzen Terrordrohungen auch in unsicheren Zeiten!? Und wo wir doch schon dabei sind, nehmen wir doch die gesammelten Online-Profile und gesendeten Nachrichten gleich dazu!

Für alle US-Amerikaner: Ja, Ironie ist manchmal ein scharfes Schwert! Aber man weiß ja nie!

Gesichtserkennung auch in Deutschland erlaubt?

Gemäß §12 Absatz I TMG dürfen personenbezogene Daten nur verwendet werden, soweit das Telemediengesetz (TMG) oder eine andere Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht, es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat. Da weder das TMG oder eine andere Rechtsvorschrift Gesichtsfahndungen à la Facebook erlauben, bleibt letztlich nur die Einwilligung des Nutzers übrig.

Für elektronische erteilte Einwilligungen setzt §13 Absatz II TMG voraus, dass der Diensteanbieter sicherstellt, dass

  1. der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat,
  2. die Einwilligung protokolliert wird,
  3. der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und
  4. der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

Eine bewusste und eindeutige Erteilung der Einwilligung setzt jedoch voraus, dass der Betroffene diese Einwilligung selbst erteilt und die (untergeschobene) vermeintliche „Einwilligung“ quasi nicht bereits als manuell abzuändernder Standard (ohne eigenes Zutun) voreingestellt ist (sog. „Public by Default“).

Da Facebook seinen Sitz allerdings in den USA bzw. Irland hat, stellt sich jedoch ohnehin die Frage, inwieweit deutsches Recht überhaupt zum Tragen käme. Bleibt nur zu hoffen, dass im Falle des Falles der Datenschutzbeauftragte zur Verfügung steht.

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  • Pingback: In Sachen Facebook : EviSell's Gedanken über Dies, Das & Jenes
  • Google hat ja leider von sich aus auf eine Online-Gesichtserkennung verzichtet.
    Man kann in Google zwar nach Gesichtern allgemein suchen, aber noch nicht ein Foto hochladen, und gezielt nach dem identischen Gesicht suchen.
    Ob Pictriev.com das mal bieten kann, oder sie weiter nur nach „ähnlichen“ Gesichtern suchen werden…

    Szenario:
    Foto/Standbild von Prügelpolizist von Demo hochladen, und durch ein bisschen Stöbern puzzlet man sich so den Namen und evtl. die Privatadresse dieser Person zusammen.
    Nun kann auch wenn die Behörden kein Interesse an einer Identifizierung haben Strafanzeige und/oder zivilrechtlich gegen den vorgegangen werden.
    Und wenn die Justiz nicht, oder nicht ausreichend (das ist nicht willkürlich zu bestimmen, das ist vergleichen mit gleichen Fällen von normalen Bürgern zu sehen) bestraft, dann werden diese Informationen genutzt um anhaltend das Foto/Vido-Material Inkl. seinem Namen, Privatadrese usw. zu veröffentlichen.
    Möglich wäre auch (Ehe)Partner, Eltern, Nachbarn usw. eine Kopie auf DVD bzw. einen Link zukommen zu lassen.
    Wie die dann mit dem umgehen nachdem sie einen Einblick in dessen Charakter erhielten, dafür kann der Bote nicht bestraft werden. Auch wenn die Ehe zerbricht oder Eltern ihr Kind „weniger mögen“…..

  • Gefährlich wird es wenn von einem die persönlichen Dokumente wie Betreibungsauszug, Lohnabrechnungen, Passportkopien, Privatkorrespondenzen etc. durch BfM/BVG fremden dazu unbefugten Drittpersonen zugestellt werden per Post! Dazu noch Steuerdaten telefonisch herausgegeben werden durch das Steueramt, ohne die Bewilligung des Betroffenen einzuholen. Wenn man dann Strafanzeige einreicht, dann erhält man nicht mal Antwort. Auch stört es niemanden wenn dem Straftatenopfer die ganze Reputation und Integrität deshalb draufgeht bis hin zum Arbeitsplatzverlust, von den Lohnausfällen ( Arbeitslosengeld gibts nicht obwohl 25 Jahre ununterbrochen einbezahlt wurde, Betreibungen und Steuerschulden gabs nie ) und den zu rechnenden langfristigen Kosten von 749000Fr. ganz zu schweigen. Eine Unverschämtheit sondergleichen ist das! Also, wie ging das nochmal mit Daten und Persönlichkeitsschutz?

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