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Neuer Kompromiss zum Meldegesetz

Neuer Kompromiss zum Meldegesetz

Es schien, als würde sich beim datenschutzrechtlich sehr fragwürdige Meldegesetz nicht mehr viel tun. Zu den Problemen berichteten wir bereits ausführlich im Juli und September 2012. Doch nun haben sich Bund und Länder auf eine Neufassung des Meldegesetzes geeinigt, wie der Spiegel berichtet.

Zur Erinnerung

Die Neuregelung war nötig, da wegen der Föderalismusreform im Jahre 2006 die Gesetzgebungskompetenz der Länder auf den Bund überging. Das neue Meldegesetz machte sodann aus dem Staat einen Adresshändler. Dadurch durften die Daten der Bürger ohne deren Einwilligung an Unternehmen zu Werbezwecken weitergegeben werden.

Dies war zwar im ursprünglichen Entwurf so nicht gedacht, hier wollte die Bundesregierung eine Einwilligung der Bürger als Voraussetzung festsetzen. Es kam aber bekanntlich anders und damit zum Sturmlauf verschiedener Datenschützer und Politiker. Dieser führte nun zu folgendem Kompromiss, wie auch die Münchner Merkur berichtet.

Kompromisslösung

Im Rahmen der derzeitigen Einigung zwischen Bund und Länder soll genau diese Einwilligung wieder eingeführt werden. Die Bürger sollen danach selbst entscheiden können, ob ihre Daten zu Werbezwecken an Unternehmen weitergeben werden dürfen. Darüber hinaus sollen die Unternehmen, welche die Daten der Bürger verwenden wollen, die entsprechende Einwilligung auch selbst beim Betroffenen einholen dürfen. 

Immerhin sollen die Meldeämter stichprobenartige Kontrollen bei den Unternehmen durchführen, um die Rechtmäßigkeit der Einwilligungen zu prüfen.

Lösung birgt Probleme

Doch diese Lösung birgt Probleme. Zum einen führt die Regelung dazu, dass Unternehmen, um die jeweiligen Einwilligungen einzuholen ja erstmal an die Daten kommen müssen. Das würde bedeuten, dass Sie die Daten von den Meldeämtern übermittelt bekämen, mit der „Auflage“ nun für die weitere Verwendung eine Einwilligung einzuholen.

Zwar ist es denkbar, dass ein Unternehmen im Rahmen geschäftlicher Kontakte bereits Daten des Betroffenen erhoben hat, dann bedarf es aber auch keiner Weitergabe durch die Meldestelle. Hinzu kommt, der erhöhte Verwaltungsaufwand, der mit den Stichproben verbunden ist. Dies führt wieder zu Mehrausgabe beim Bund.

Es ist nicht nachvollziehbar, wieso nicht eine Einwilligung bei der Behörde ausreichen soll.

Zumindest bleibt der datenschutzrechtliche Grundsatz der Zweckbindung gewahrt. So dürfen die Daten ausschließlich für den Zweck verwendet werden, zu welchem sie an den Empfänger übermittelt wurden. Fällt der Zweck weg, sind die Daten zu löschen. Wer dies kontrolliert sei dahin gestellt.

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  • Da hilft nur eines: Abmelden im Rahmen der Ausübung des Rechts auf Notwehr. Wer – außer die Junta – braucht ein Meldegesetz? Gibt es z.B. in Frankreich so auch nicht.

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