Der Bundesrat hat zur geplanten Novelle des TKG Stellung genommen. Mit der Gesetzesänderung möchte die Bundesregierung den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherungs- und Auskunftspflicht für Telekommunikationsunternehmen umsetzen.
Der Inhalt im Überblick
Verschärfung der TKG-Regelungen
Der Gesetzesentwurf der Regierung sieht laut Zeit.de vor,
dass Mobilfunkbetreiber die Daten ihrer Kunden der Polizei nicht mehr nur „im Einzelfall“ herausgeben müssen. Das soll automatisch und ohne größere Hürden erfolgen, eine konkrete Gefahr oder ein konkreter Verdacht sollen dafür nicht notwendig sein. Zudem besteht für die Provider die Verpflichtung, die Identität hinter einer dynamischen IP-Adresse mitzuteilen.
Diese Punkte hatte der Bundesrat zuvor stark kritisiert. Nun hat er jedoch eingelenkt und die anfangs genannten Kritikpunkte verworfen.
Automatisierter Abruf der Bestandsdaten
Für den automatisierten Abruf der Daten ist die Einrichtung einer eigenen Datenschnittstelle geplant. Mit dieser müssen Anbieter mit mehr als 100.000 Kunden es der Polizei ermöglichen, Daten abzurufen. Auch dies beanstandet der Bundesrat nicht mehr.
Kritik
Eine tatsächliche Prüfung der Rechtmäßigkeit des Datenabrufs im Einzelfall dürfte damit in Zukunft nicht mehr erfolgen, so dass zu befürchten ist, dass die Zahl (auch unzulässiger) Datenabfragen zunehmen wird.